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    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Was ich hier ausgeführt habe, entspricht der Rechtspraxis in Deutschland. Ich kenne mich damit recht gut aus. Die Zeiten, in denen rein objektiv geurteilt wird, sind längst passé. Tat"erfolg" und subjektive Tatseite sind immer mit entscheidend. Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.
    Selbstverständlich spielt das "Warum" immer mit in ein Urteil rein, genauso wie der Erfolg der Tat bzw ein Rücktritt von der Tat. Aber rein rechtlich ist erstmal alles ein und der selbe Tatbestand: Störung der Totenruhe in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Das Strafmaß bleibt immer in dem selben Rahmen, egal welche Begräbnisstelle nun geschändet wurde. Die tatsächliche Strafzumeßung findet sich innerhalb dieses Rahmens wieder abhängig von den o.g. Faktoren halt.

    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Da ich hier keine Vorbildfunktion habe, darf ichs dir vielleicht sagen : es ist erstaunlich, daß sich immer die Gleichen angegriffen fühlen, woran liegt das nur
    Ausserdem war das keine Beleidigung, sogerne du da auch eine sehen möchtest, aber was solls.
    Da ich zum Thema Beleidigung bereits Erfahrung im Rechtssystem sammeln konnte kann ich soviel dazu sagen: Die Entscheidung ob eine Aussage beleidigend ist oder nicht trifft der, an den die Aussage adressiert gewesen. Ob es sich nun tatsächlich objektiv um eine handelt entscheiden dann die Rechtsorgane.

    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Nein das ist grundsätzlich falsch. Zumal bei einer solchen Tat grundsätzlich auch der Hintergrund beleuchtet wird und die Motivation hinterfragt wird. Wird ein christlicher Friedhof geschändet weil...keine Ahnung man einfach ein Randalierer ist, dann ist die Motivation ungleich weniger strafschärfend als eine antisemitische Motivation.
    Das ist richtig, bestreite ich ja auch nicht. Das Strafmaß liegt dennoch immernoch im selben Strafrahmen, nur halt im höheren Bereich des Rahmens. Der Rahmen wird nicht eben mal um 10 bis 15 Jahre (übertrieben gesagt) Straflänge nach oben erweitert nur weil es sich nicht um einen christlichen Friedhof sondern um einen jüdischen handelt. Wenn das Gesetz sagt, der Strafrahmen für die Schändung einer Begräbnisstätte liegt (rein fiktiv) zwischen 2 und 5 Jahren, dann kriegt der einfache Randalierer uU 2, der mit rassistischem Hintergrund meinetwegen 4, aber der Rahmen bleibt dennoch bestehen.

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Für eine sachliche Diskussion mangelt es ja schonmal an den nötigen Kenntnissen über unsere Rechtswirklichkeit.
    Für eine sachliche Diskussion mangelt es mir in deiner Person an der Fähigkeit sachlich objektiv diskutieren zu können ohne sich dabei in Beleidigungen zu ergehen, nur weil der Diskussionspartner anderer Auffassung ist als du.

    Zitat von EREIGNISHORIZONT Beitrag anzeigen
    Ich finde es im Gegensatz zu dir ganz OK, wenn die Sensibilität bezüglich antisemitischer Handlungen in unserem Land wieder etwas steigt, denn in letzter Zeit liest man sehr oft davon, dass ja alles schon sooooo lang her sei.
    Du wirst in der Tat zugeben müssen, dass es bereits sehr lange her ist. Mehr als 3 Generationen und 70 Jahre. Dieser Zeitraum erscheint mir lang genug um Abstand von der Rücksichtnahme und Bevorzugung bestimmter Gruppierungen zu nehmen.

    Was für geistiger Dünschiss, der nicht nur falsch, sondern auch gefährlich ist. Die Ermordung von 6 Millionen Menschen in der Neuzeit sollte auch noch nach 700 Jahren in den Köpfen der Leute sein und nicht bereits nach 70 Jahren den Stempel der Relativierung bekommen.
    Geistiger Dünnschiss ist maximal die Aufforderung auch heute noch für die Verbrechen gerade zu stehen die wir nicht begangen haben. Ihrer zu gedenken, ist das eine. Aber man muß heute nun wahrlich keine Unsummen an Hinterbliebene mehr zahlen oder neue Gedenkstätten dazu zu bauen (gerade solche hässlichen wie in Berlin sind überflüssig).
    Und - um mal wieder ein paar Vergleiche zu ziehen - heute intressiert es keinen mehr, dass die Amis defacto Kriegsverbrechen begangen haben indem sie Hiroshima und Nagaski mit Atombomben bombardierten, deren Spätfolgen heute noch sichtbar sind. Das war nichts weiter als Massenmord. Aber ich höre komischerweise keinen Japaner alle Nase lang danach schreien.
    Oder wie war das mit Sklavenhaltung ? Millionen Schwarze wurden Jahrhunderte lang als Sklaven gehalten, heute ist das maximal noch eine Fußnote in einem Schullehrbuch. Genauso die rechtlich fragwürdigen Kriege die Amerika in den letzten 60 Jahren geführt hat, da schreit doch kein Hahn mehr nach. Nur wir sollen für etwas bluten, dass unsere Vorfahren getan haben ? Ich bitte dich, dass ist auch nur so, weil wir den Krieg verloren haben. Man muß solche Dinge relativieren mit der Zeit und auch langsam dem Vergessen überantworten.
    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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      Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
      Selbstverständlich spielt das "Warum" immer mit in ein Urteil rein, genauso wie der Erfolg der Tat bzw ein Rücktritt von der Tat. Aber rein rechtlich ist erstmal alles ein und der selbe Tatbestand: Störung der Totenruhe in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Das Strafmaß bleibt immer in dem selben Rahmen, egal welche Begräbnisstelle nun geschändet wurde. Die tatsächliche Strafzumeßung findet sich innerhalb dieses Rahmens wieder abhängig von den o.g. Faktoren halt.
      Ja, ein Strafgesetz gibt stets auch den Rahmen an, innerhalb dessen sich die Strafenhöhe bewegen muss. Alles andere wäre arbiträr. Das ist mir bekannt, ja. Der Strafrahmen ergibt sich dabei aus dem jeweiligen Paragraphen und den Bestimmungen aus dem ersten Teil des StGB. Aber was soll das? Hat hier irgendjemand etwas anderes behauptet?
      Strafrechtsparagraphen haben stets bewußt einen größeren Rahmen, sowohl hinsichtlich der Handlungen, die sie umfassen wie auch die Strafen, die man dafür erhalten kann. Nur so kann das StGB überschaubar bleiben.

      Ändert aber an dem, was ich oben ausgeführt habe, nichts. Widerspricht dem auch nicht.

      Da ich zum Thema Beleidigung bereits Erfahrung im Rechtssystem sammeln konnte...
      Zweifelsohne...

      Der Rest ist etwas widersprüchlich geraten, nicht wahr? Wenn der Beleidigte das entscheiden würde, müssten Rechtsorgane nicht mehr darüber befinden. Vielleicht fällt dir das auf, wenn du darüber nachdenkst: Der Beleidigte entscheidet gar nichts, höchtens, ob er Zivilklage erbeben will oder nicht.

      Ansonsten sprechen aus dir halt nur antisemitische Klischees bzw. revisionistische Ressentiments. Warum eine Friedhofsschändung bei Minderheiten eine größere Wirkung hat, habe ich begründet. Eine sachliche Entgegnung fehlt, was nicht Wunder tut.
      Republicans hate ducklings!

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        Zitat von Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
        Also wenn jemand eine nchristlichen Friedhof verwüstet,ist das faktisch das selbe... dann ist es halt statt antisemitismus christenhass.
        im ergebnis ist beides genau so schlimm/inakzeptabrel, weil eine begräbnisstätte geschändet wurde(und es ist völlig egal, welche Religon dort ihre toten beerdigt).

        Aber ich weiß, sobald ein jüdischer Friedhof ist das Geschrei groß, weil ja wie immer die Gruppe der Jammerlappen ist, die seit ewig und drei tagen wegen ihrem leid klagen und es ausnutzen.
        Also nach 60 jahren klappt das mit der Opferrolle bei nicht mehr so wirklich(ausser bei verblödeten Politikern).
        Kurzform:jede Schändung/Verwüstung von Begräbnisstätten, gleich welcher religösen Gruppe/Sekte diese angehören, ist verachtenswürdig.

        Für mich persönlich auch, wenn es im Namen der Archeologie geschieht... Ägyptologie ist ja Grabschändung im großen Stil.

        Aber warum Homophobie(Menschenhass)?
        Homophobie ist die Aversion gegenüber homosexuell orientierten Menschen!
        Slawa Ukrajini!

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          Zitat von ThorKonnat
          Du wirst in der Tat zugeben müssen, dass es bereits sehr lange her ist. Mehr als 3 Generationen und 70 Jahre. Dieser Zeitraum erscheint mir lang genug um Abstand von der Rücksichtnahme und Bevorzugung bestimmter Gruppierungen zu nehmen.
          Nein, muss und will ich nicht zugeben, da es eine sehr kurze Zeit ist. Nur mal angemerkt, es gibt immer noch Überlebende, aber selbst das ist nicht der entscheidende Faktor. Entscheidend ist, dass dieser groß angelegte systematische Holocaust eine Zäsur in der Neuheit darstellte. Ich halte es für essentiell wichtig, dieses Mahnmal in den Köpfen der Menschen zu belassen. Übrigens nicht nur den deutschen Bürgern, sondern allen. Das gleiche gilt für mich, was die Killing Fields in Kambodscha betrifft. Auch Vietnam ist ein Mahnmal, genauso wie Hiroshima und Nagasaki.

          Zitat von ThorKonnat
          Geistiger Dünnschiss ist maximal die Aufforderung auch heute noch für die Verbrechen gerade zu stehen die wir nicht begangen haben.
          Wenn du das mit den Entschädigungen meinst, die ja zum großen Teil verzögert werden in der Hoffnung die letzten Überlebende auszusitzen, dann versteh ich die Welt nicht mehr. Ansonsten hab ich nicht das geringste Gefühl, dass ich als Deutscher für irgendetwas gerade stehen muss. Wenn du das Gefühl hast, solltest du bei dir schauen, warum das so ist. Ich schreibe nicht über "Gerade stehen für den Holocaust", sondern darüber ein moralisch ethisches Mahnmal zu erhalten.
          "Education is the most powerful weapon which you can use to change the world."Nelson Mandela
          DEUTSCHE AIDS-HILFE-DRK
          ÄRZTE OHNE GRENZEN-AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND

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            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Ansonsten sprechen aus dir halt nur antisemitische Klischees bzw. revisionistische Ressentiments. Warum eine Friedhofsschändung bei Minderheiten eine größere Wirkung hat, habe ich begründet. Eine sachliche Entgegnung fehlt, was nicht Wunder tut.
            Nur um das jetzt mal klarstellen zu wollen: Nennst du mich einen Antisemiten ?

            Und btw: Warum ich es nicht weiter als tragischer empfinde habe ich ebenfalls sachlich dargelegt. Nur weil du darin Hetzerei siehst ändert das noch lange nichts an der Sachlichkeit und der Richtigkeit vor dem Gesetz meiner Aussagen. Grabschändung ist Grabschändung, egal welches Grab geschändet wurde. Da beißt der Hund kein Faden ab. Beides ist gleich schlimm einzustufen von der Grundhandlung her.

            Zitat von EREIGNISHORIZONT Beitrag anzeigen
            Ich halte es für essentiell wichtig, dieses Mahnmal in den Köpfen der Menschen zu belassen. Übrigens nicht nur den deutschen Bürgern, sondern allen. Das gleiche gilt für mich, was die Killing Fields in Kambodscha betrifft. Auch Vietnam ist ein Mahnmal, genauso wie Hiroshima und Nagasaki.
            Irgendwann sollte man diese Mahnmäler aber dennoch einreißen. Denn je mehr Zeit vergeht desto mehr Staub legt sich und dass ist auch gut so.

            Ich schreibe nicht über "Gerade stehen für den Holocaust", sondern darüber ein moralisch ethisches Mahnmal zu erhalten.
            Moral und Ethik sind so wandelbar wie die Flaggen im Wind. In 100 Jahren oder weniger wird man dich wg dieser Ansicht auslachen.
            Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
            Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
            Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
            und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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              Du lamentierst hier angesichts einer Strafsache, die kaum eine Woche her ist, ausgiebig herum, wie lange wir denn noch zahlen und büßen sollten etc. Die Leier ist ja bekannt. Dann hast du ganz große Sorge, dass bloß die Juden nicht bevorzugt werden sollen, obwohl noch gar nichts von den Ermittlungen bekannt ist. Naja, das, was du hier so von dir gibst, kann man schon unter "antisemitische Klischees bzw. revisionistische Ressentiments" subsummieren, wenn man denn möchte. Ob das jetzt "Anitsemit" ist oder nicht, das ist mir jetzt zu blöd. Das ist ja fließend, es gibt ja keine Grenze ab der man Antisemit ist und bis zu dieser halt nicht. Das gibt es in vielen Schattierungen und Stärken. Du wirst doch sicher selbst am besten wissen, ob du ein Antisemit bist, oder nicht.
              Zuletzt geändert von endar; 30.08.2010, 17:34.
              Republicans hate ducklings!

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                Ohje, was habe ich da angerichtet...

                Was ich als einfache, wenn auch etwas provokative Frage begonnen habe, verselbstständigte sich zu einem immer hitzigeren Wortgefacht - von einer Diskussion kann hier wohl schon lange nicht mehr sprechen - inklusive Antisemitismus-Vorwürfe.
                DAS habe ich eigentlich nicht beabsichtigt...
                Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                - Florance Ambrose

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                  Meine Nachricht des Tagesie Veranstalter der Loveparade haben etwa 22
                  Stunden Video-Material von der Unglücksparade ins Internet gestellt.Finde ich
                  doch pietätlos.

                  Duisburger Desaster: Veranstalter will sich mit Love-Parade-Videos entlasten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
                  http://www.youtube.com/user/freshhellseries
                  http://data2364.wordpress.com/
                  https://twitter.com/#!/Data2364


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                    pietätlos mag sein, vor allem aber wohl "dämlich", wenn das simmt, was ich vorhin in den Nachrichten gesehen und gehört habe.

                    Er will die Schuld gerne auf die Polizei schieben, so ist das ja auch bei dem Videomaterial zu sehen. Dass aber immer weiter Leute aufs Gelände gelassen wurden, statt die Eingänge dicht zu machen, um Schlimmeres zu verhindern, ist da nicht zu sehen...
                    Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                      Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                      Und btw: Warum ich es nicht weiter als tragischer empfinde habe ich ebenfalls sachlich dargelegt. Nur weil du darin Hetzerei siehst ändert das noch lange nichts an der Sachlichkeit und der Richtigkeit vor dem Gesetz meiner Aussagen. Grabschändung ist Grabschändung, egal welches Grab geschändet wurde. Da beißt der Hund kein Faden ab. Beides ist gleich schlimm einzustufen von der Grundhandlung her.

                      .
                      Nein und du widersprichst dir selber.
                      Eben noch sagst du, daß der in der Opferrolle stehende den Ausschlag gibt, wenn also die jüdische Gemeinde es als schweren Angriff betrachtet, ihre Gräber geschändet zu sehen... na? Kommst du drauf?
                      Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                      Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                        Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                        Nein und du widersprichst dir selber.
                        Eben noch sagst du, daß der in der Opferrolle stehende den Ausschlag gibt, wenn also die jüdische Gemeinde es als schweren Angriff betrachtet, ihre Gräber geschändet zu sehen... na? Kommst du drauf?
                        Nein ich widerspreche mir nicht, denn anscheinend hast du nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe bzw es nicht richtig verstanden.

                        Es mag sein, dass die jüdische Gemeinde sich dadurch stärker beleidigt fühlt und einen größeren Affront sieht als eine christliche zB., aber rein rechtl gesehen bleibt es der selbe Tatbestand und auch das selbe Strafmaß. Egal wie stark die Juden sich beleidigt fühlen ändert das nichts an der Rechtssprechung im Endeffekt.
                        Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                        Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                        Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                        und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                          Seufz. Dass hier in jedem Fall ein bestimmter Strafrechtsparagraph zum Tragen kommt [falls nicht Tateinheit mit irgendwas anderem besteht], hat hier auch NIEMAND jemals bestritten. NIEMAND hat nach einer neuer Gesetzesgrundlage gerufen.

                          Der hier zugrundeliegende Strafrahmen nach § 168 StGB lautet "bis zu drei Jahren Gefängnis", d.h. es kann auf eine Freiheitsstrafe von vier Wochen bis eben drei Jahren erkannt werden (§ 38 StGB [allerdings nicht erster Teil, wie ich gestern schrieb]). DIESE SPANNE ist das Thema hier und sie ist groß genug, um eine Strafe von 1 Monat als "leicht" und eine von 3 Jahren als "schwer" zu bezeichnen. Glaubst du, dass jeder Angeklagte bei Verurteilung immer dieselbe Strafe erhält? Das Gericht beurteilt individuell die Umstände der Tat, individuell die angerichteten Schäden, individuell die Schwere der Schuld und die Schuldfähigkeit. Wie die Urteils- und Strafzumessungsbegründung aussehen wird, falls man den oder die Täter fasst, kannst du nicht wissen.

                          Oder besitzt du womöglich eine juristische Ausbildung und sprichst hier aus beruflicher Kompetenz heraus? Das ist jawohl nicht der Fall.
                          Republicans hate ducklings!

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                            Anderes habe ich nie behauptet. Aber du irrst dich, falls du annimmst einer würde allen ernstes nach Erwachsenenstrafrecht für 4 Wochen einfahren. Strafen unter 9 Monaten werden entweder zur Bewährung ausgesetzt (das kann bei Strafen von bis zu 2 Jahren der Fall sein) oder, wie es üblich ist, in Geldstrafen umgewandelt.
                            Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                            Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                            Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                            und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                              Ich irre keineswegs, ich habe das StGB zitiert und sogar die Stelle angegeben: § 38 StGB. Wie dieser dann konkret angewendet wird, bleibt abzuwarten, ich treffe keine hellseherischen Prognosen und weiß auch nicht ohne jede Grundlage besser Bescheid als das zuständige Gericht.
                              Republicans hate ducklings!

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                                Geistesgestört oder einfach nur strunzdumm? Laserattacken gegen Flugzeuge.

                                Nicht nur Passagierflugzeuge, sondern auch die Rettungsflugwacht ist betroffen.

                                Laserattacken gegen REGA


                                Wie total verblödet muss man eigentlich sein, um sowas zu machen?
                                Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                                - Florance Ambrose

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