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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß ich es folgendermaßen mit den Verjährungsfristen:
    3 Jahre: Regelmäßige Zahlung, wie z.B. unbezahlte Rechnungen, usw.
    10 Jahre: Schadenersatzansprüche wegen Vermögensschadens
    30 Jahre: Schadenersatzansprüche wegen Körperverletzung, Erbansprüchen und rechtskräftige Ansprüche durch ein Gerichtsurteil

    Ich denke also, dass dieser Fall auf die Verjährungsfrist von 30 Jahren zutrifft. So genau weiß ich aber auch nicht mehr, ob das oben aufgezählte so genau stimmt.
    Dies sind Verjährungsfristen bei Verfahren laut BGB, die 10 Jahren beziehen sich auf die Verfolgung von Straftaten laut StGB. Was man daraus sehen kann: Eigentum ist oft besser geschützt als Leib und Leben. Im Extremfall zahlt man bei einer Körperverletzung sein ganzes Leben lang Rente für den Verdienstausfall und ist u.U. bei einer fahrlässigen Tötung nach der Zahlung der Beerdigungskosten, sowie ein paar Tausend € Geldbuße "raus aus der Sache".

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  • Vanth_
    antwortet
    Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
    Ich kann da nur zustimmen.
    So weit ich weiß, verjähren solche Straftaten nach 10 Jahren.
    Die überwiegende Zahl junger Menschen, die so etwas durchleiden, scheinen, wie es sich z.B. bei der Schule im hessischen Odenwald zeigt, erst im Alter von EREIGNISHORIZONT darüber reden zu können. Dann bleibt wohl auch nur noch der Blick nach vorne.
    Jetzt scheint unsere Gesellschaft wenigstens so weit zu sein, dass man den Opfern zuhört.
    Soweit ich weiß ich es folgendermaßen mit den Verjährungsfristen:
    3 Jahre: Regelmäßige Zahlung, wie z.B. unbezahlte Rechnungen, usw.
    10 Jahre: Schadenersatzansprüche wegen Vermögensschadens
    30 Jahre: Schadenersatzansprüche wegen Körperverletzung, Erbansprüchen und rechtskräftige Ansprüche durch ein Gerichtsurteil

    Ich denke also, dass dieser Fall auf die Verjährungsfrist von 30 Jahren zutrifft. So genau weiß ich aber auch nicht mehr, ob das oben aufgezählte so genau stimmt.

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  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
    EREIGNISHORIZONT, ich finde es extrem mutig von dir, dass du deine Geschichte hier veröffentlicht hast. Es ist schrecklich, was dir zugestoßen ist. Darf ich eine Frage dazu stellen? Du musst wirklich nicht antworten, wenn du nicht möchtest.
    Ich habe beim Lesen den Eindruck bekommen, dass die Verantwortlichen nie aufgeflogen sind. Ist das richtig?
    Ich kann da nur zustimmen.
    So weit ich weiß, verjähren solche Straftaten nach 10 Jahren.
    Die überwiegende Zahl junger Menschen, die so etwas durchleiden, scheinen, wie es sich z.B. bei der Schule im hessischen Odenwald zeigt, erst im Alter von EREIGNISHORIZONT darüber reden zu können. Dann bleibt wohl auch nur noch der Blick nach vorne.
    Jetzt scheint unsere Gesellschaft wenigstens so weit zu sein, dass man den Opfern zuhört.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Ich sehe den Beitrag auch als sehr gut an, EREIGNISHORIZONT.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Ja, guter Beitrag.

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  • Maritimus
    antwortet
    EREIGNISHORIZONT, ich finde es extrem mutig von dir, dass du deine Geschichte hier veröffentlicht hast. Es ist schrecklich, was dir zugestoßen ist. Darf ich eine Frage dazu stellen? Du musst wirklich nicht antworten, wenn du nicht möchtest.
    Ich habe beim Lesen den Eindruck bekommen, dass die Verantwortlichen nie aufgeflogen sind. Ist das richtig?

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  • EREIGNISHORIZONT
    antwortet
    Hab den ganzen Thread durchgelesen und mich dazu entschieden einen Teil meiner Geschichte offen zu legen. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen mit neuen An- und Einsichten zum Thema und vielleicht hilft es auch mir.

    Ich bin mehrfach als mindestens 4 jähriger bis zum 7. Lebensjahr in einem Kinderheim mißbraucht worden. Meine Erinnerungen daran sind glücklicherweise wage und ich sehe für mich heute eine Traumatherapie als "zu spät" an. Muß eher lernen, die Dinge zu integrieren und einiges in einem Sarkophag zu belassen.

    Ich möchte hier mal auf etwas hinweisen, was vielleicht in der ganzen teils hitzigen Debatte unterzugehen scheint.
    Habt ihr mal darüber nachgedacht, dass es Veränderungen im Umgang mit Kindern gibt über die Jahrzehnte hinweg?
    Es gibt da ein bekanntes Bild von der Kommune 1, dieser alternativen WG in Berlin, wo u.a. auch dieser Dschungelcamp Kanditat Langhans dabei war und ja auch Mitbegründer selbiger war. Auf diesem Bild stehen die Mitglieder nackend mit dem Rücken zum Fotografen an einer Wand und mit im Bild sehen wir kleine Kinder.
    Dieses Bild hat in vielen Richtung für Aufsehen in der damaligen Zeitr gesorgt, nur in eine Richtung nicht. Ihr könnt euch sicherlich denken, welche ich meine.
    Damals in Zeiten der "offenen Liebe" und so weiter galten andere Regeln und ethische Vorstellungen. Das Kinder da u.U. übergriffig im Rahmen der nach Offenheit strebenden Kommunenmitglieder behandelt wurden, stand nicht zur Debatte. Wie gesagt, damals nicht!
    Heute widerum mag das anders aussehen und es gibt auch einige kritische Äußerungen zu diesem Thema. So z.B. die Kritik daran, dass die Kids damals Zeugen der Liebenden waren und sich Geschlechtsverkehr mit ansehen "durften", auch das galt als "locker und offen".

    Warum nun dieser Ausflug in die Geschichte der Hippies?
    Unser Verhältnis zu Kindern wird ja gerne und oft diskutiert. Kümmern wir uns genug um sie? Sind wir ein kinderfreundliches oder feindliches Land? Diese Fragen stellen wir am laufenden Band, jedoch meiden wir Dinge wie Übergriffigkeit im "kleinen" Bereichen. Da kommt die Oma und küßt den Enkel auch wenn der schreit. Sie darf das! Der Enkel will nicht. Aber es ist erlaubt!
    Es gilt als akzeptiertes Begrüßungsverhalten und wird sogar noch mit Zärtlichkeit tituliert. Wie oft sehen wir Babys, die einfach an den fürs Baby fremden Menschen weiter gereicht werden. Will auch mal aufs Foto!
    All das sind Übergriffe, weil sie nicht mit der Zustimmung des Kindes statt finden und der Körper wird berührt ohne jeglichen Respekt vor den Circle of Protection.(eine imaginäre Kreislinie auf Armeslänge vom Körper weg)

    Wenn wir uns also mit diesem Phänomen der Pädophilie hier auseinandersetzen wollen, so müssen wir auch diese alltäglichen und scheinbar ja tolerierten Übergriffe mit einbeziehen.

    Und wir müssen mE auch lernen, was echte Liebe gegenüber Kindern ist und wann diese auch zur Übergriffigkeit führen kann. In den 70gern waren diese Grenzen fließend und heute sind sie glücklicherweise klarer definiert.

    Ich als Opfer hege keinen Groll oder Haß gegen die welche mir weh getan haben. Ich will sie einfach nur vergessen und gut ist.
    Was ich aber auch will, dass wir in einer Gesellschaft des Respekts und der Aufklärung nicht mit stumpfen Stammtischparolen daher kommen und alles in die Tonne treten was nicht verständlich ist.
    Triebtäter gehören getrennt von der Gesellschaft so lange sie eine unmittelbare oder auch wahrscheinliche Gefahr darstellen. Ein Recht über deren Leben oder Tod zu entscheiden haben wir nicht.
    Wir haben aber sehr wohl das Recht und auch die Verpflichtung offen und ohne Scheuklappen diese Thematik zu diskutieren in der Hoffnung, dass irgendwann ein Grundverständnis herrscht welches widerum zu besseren Heilungsformen führen kann. Denn eine offene und tolerante Gesellschaft forscht auch offener.
    Jeder kranke Mensch hat das Recht auf Heilung und vielleicht wird es sogar eine Art präventiven Schutz geben.

    Die Kinder sind unser höchstes Gut und müssen mit dem höchsten Respekt und echter Liebe behandelt werden.

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  • VincentLaMort
    antwortet
    Hat einer von euch am Dienstag (oder wann kommt das? ) Folgen CSI: Las Veags gesehen? Da war eine Folge wo es einen Serientäter der Frauen ermordet hat gab, der einen "Lehrling" hatte.... Ich spinn jetzt mal ein bißchen rum und behaupte das der "Schwarzemann" auch einen hatte. Martin N. behauptet ja die Morde in Holland und Frankreich nicht begangen zu haben. Wer sagt denn nicht, das er in seinen K*nderP*rnos Webseiten nicht einen "Gleichgesinnten" getroffen hat? Wie kommt mann denn nur auf solche Seiten? Bitte keine genaue beschreibung !!! Ja, ich weiß, ein Drogenabhängiger weiß auch wo er sein Zeug her bekommt.
    Eine frage aber noch. Wie kommt eine Zeuge dazu nach 10 Jahren zu sagen das er einen Grauen Kombi gesehen zu haben meint, mit einen Bulligen Typen als Fahrer mit einen nicht grad fröhlichen Kind auf der Rücksitzbank? Nach 10 Jahren? Soll kein vorwurf sein, ich kann mir das nur sehr schlecht vorstellen. 10 Jahre? Und wen hat er erpresst wegen des besitzes KinderP*rnografischen materials ? Wo hat er denn diese Info her ?

    Bei diesen Aussagen lehn ich mich bestimmt sehr weit aus dem Fenster.
    Ich weiß......

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  • Swan
    antwortet
    Großfahndung nach elfjährigem Mädchen in Rostock

    Grofahndung nach elfjhrigem Mdchen in Rostock - N24.de

    Bin ja mal gespannt, was da bei rauskommen wird.

    Wiederholungstäter, der vor 10 Jahren oder so schon einmal gesessen hat und als geheilt und ungefährlich entlassen wurde?

    Man wird sehen. Das allwichtigste ist dann natürlich, dass der Täter (falls es einen gibt, falls er gefunden wird) dann eine optimale Betreuung erhält.

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Aber warten wir doch auf knörf.
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Gleich gibts was interessantes zu dem Thema auf Sat 1. Schaltet Sat 1 ein
    Soviel zu dem Thema Knörf wird uns da ganze noch genauer erklären

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  • VincentLaMort
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Gleich gibts was interessantes zu dem Thema auf Sat 1. Schaltet Sat 1 ein
    War das nicht RTL? War das nicht Spiegel TV? Habe ich auch gesehen.. Bin Norddeutscher ( Raum Bremem )
    Dieses Schreckgespenscht ist endlich gefaßt worden. Wo ich diese Nachricht gelesen habe, habe ich Gänsehaut bekommen. Endlich hat mann ihn !!! Ich mag gar nicht aufschreiben was ich für dise Person empfinde.

    Wie viel von diesen leuten mag es noch geben?

    Schähmt euch !!!


    Kann es ER oder SIE sein?

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  • Knörf
    antwortet
    Gleich gibts was interessantes zu dem Thema auf Sat 1. Schaltet Sat 1 ein

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  • Boreal
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Es hat ja vor ein paar Jahren einige Missbrauchsfälle in einem Hannoveraner Kindergarten gegeben, da sollte das doch eingeführt werden, dass Pädagogen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

    Verwunderlich finde ich außerdem ja noch dieses andere Verfahren. Also wenn die Polizei Kinderpornographie auf seinem Rechner gefunden hatte, ergibt das dann nicht auch irgendwie eine Vorstrafe? Ich meine, wenn er den "Pädagogenkollegen" (habe ich so gelesen) erpresste, dessen Bilder zu veröffentlichen, muss er doch mindestens im Besitz von Kopien gewesen sein. Außerdem deutet das doch irgendwie auf einen Tauschring hin.
    In jedem Job muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Nur da steht nicht alles drin. Eine Vorstrafe, die eingetragen wird, bekommt man erst, wenn man eine Straftat begangen hat, die mit mehr als 90 Tagessätzen bestraft wurde. Nur so zur Info, ein einfacher Ladendiebstahl gibt beim ersten Mal so 20 Tagessätze. Minimum sind 5 Tagessätze. Wenn er also unter 90 Tagessätzen bekommen hat oder die Tat nach §§ 170 Abs. 2 (Mangel an Beweisen), 153 Abs. 1 (Geringe Schuld), oder 153 a Abs. 1 (Einstellung unter Auflagen, meist Geldbuße) StPO eingestellt wurde, dann steht das nicht im Führungszeugnis. Ergo weiß der Arbeitgeber das dann auch nicht.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Ok wenn dem so ist (da bin ich jetzt im Detail nicht so informiert) erzählt die Presse mal wieder Unsinn.
    Steht im Strafgesetzbuch.
    Wer also zehn Monate Freiheitsstrafe bekommen hat, aber nicht brummen muss, bekommt also die Haft erlassen, hat aber zwei Jahre Bewährung. Eine Verwechslung fällt da wohl aus.
    Aber warten wir doch auf knörf.

    Ich wage es zu bezweifeln, er verhält sich ja gerade wie die ganze Schnipp-Schnapp Fraktion sehr ruhig obwohl sie zu dem Fall anfingen wieder loszulegen.
    Die haben ja schon ihre Schlüsse gezogen, aber leider bekommen wir ja nicht gesagt, welche das nun sind.

    Auch wenn in jedem Artikel dasselbe drinsteht, klären sich die Fragen langsam. N. studiert(e) wohl nach wie vor und ist 2008 aus der Jugendbetreuung geflogen, als sein damaliger Arbeitgeber von seinen Vorstrafen bzw. dem Ermittlungsverfahren erfahren hat. Gibt es da jetzt eigentlich ein Melderegister? Es hat ja vor ein paar Jahren einige Missbrauchsfälle in einem Hannoveraner Kindergarten gegeben, da sollte das doch eingeführt werden, dass Pädagogen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.

    Verwunderlich finde ich außerdem ja noch dieses andere Verfahren. Also wenn die Polizei Kinderpornographie auf seinem Rechner gefunden hatte, ergibt das dann nicht auch irgendwie eine Vorstrafe? Ich meine, wenn er den "Pädagogenkollegen" (habe ich so gelesen) erpresste, dessen Bilder zu veröffentlichen, muss er doch mindestens im Besitz von Kopien gewesen sein. Außerdem deutet das doch irgendwie auf einen Tauschring hin.

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Nach meiner Kenntnis darf eine Bewährungsfrist außerdem 2 Jahre nicht unterschreiten.
    Ok wenn dem so ist (da bin ich jetzt im Detail nicht so informiert) erzählt die Presse mal wieder Unsinn.

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Knörf wird uns aber sicherlich die noch offenen Fragen zur Strafvollstreckungspraxis beantworten können.
    Ich wage es zu bezweifeln, er verhält sich ja gerade wie die ganze Schnipp-Schnapp Fraktion sehr ruhig obwohl sie zu dem Fall anfingen wieder loszulegen.

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