Kinderschänder - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderschänder

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • endar
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Ich hab mich mal kurz eingelesen und die Sache hängt so wie ich es sehe davon ab ob die 10 Monate wirklich die Freiheitsstrafe waren oder die Bewährungsfrist. Und das lässt sich schwer feststellen weil ja immer völlig falsch geschrieben wird er wäre zur Bewährung verurteilt worden, was ja gar nicht geht.

    Kann ja auch sein das es 2 1/2 Monate waren mit 10 Monaten Bewährungsfrist.

    Wenn die 10 Monate Freiheitsstrafe waren hast du recht und in der Presse geistern mal wieder Fehler rum.
    Etwas anderes als "Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung", wie spiegel schreibt, kann eigentlich nicht sein. Der wird zehn Monate bekommen haben, die komplett umgewandelt wurden. Das ist bei Ersttätern auch so vorgesehen und stellt gewissermaßen einen Warnschuß dar. Nach meiner Kenntnis darf eine Bewährungsfrist außerdem 2 Jahre nicht unterschreiten.

    Gilt auch für Jurist, der ist ja auch nicht geschützt, deswegen kann ja Knörf problemlos angeben einer zu sein.
    Knörf wird uns aber sicherlich die noch offenen Fragen zur Strafvollstreckungspraxis beantworten können.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Was ich bei diesem Fall von dem Martin N. nicht verstehe, ist, warum er immer als "nicht vorbestraft" bezeichnet wird. Er wurde ja 2005 wegen Erpressungsversuchs zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden [Einzelheiten bitte Boulevardpresse entnehmen]. Nach § 46 (1.) 2 b StGB dürfte diese Strafe erst nach 10 Jahren getilgt werden. Habe ich falsch nachgeschlagen oder Irrt hier die Presse mal wieder?
    Ich hab mich mal kurz eingelesen und die Sache hängt so wie ich es sehe davon ab ob die 10 Monate wirklich die Freiheitsstrafe waren oder die Bewährungsfrist. Und das lässt sich schwer feststellen weil ja immer völlig falsch geschrieben wird er wäre zur Bewährung verurteilt worden, was ja gar nicht geht.

    Kann ja auch sein das es 2 1/2 Monate waren mit 10 Monaten Bewährungsfrist.

    Wenn die 10 Monate Freiheitsstrafe waren hast du recht und in der Presse geistern mal wieder Fehler rum.

    Wenn die Freiheitsstrafe unter 3 Monaten war und die 10 Monate die Bewährungsfrist waren ist das ja schon nach 5 Jahren getilgt und außerdem wird das nicht ins Führungszeugnis eingetragen und man darf sich als unbestraft - vulgo nicht vorbestraft - bezeichnen.

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Ist der Begriff "Pädagoge" hierzulande nicht geschützt, kann sich also jeder Hans und Franz "Pädagoge" nennen?
    Laut Wikipedia ja, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt da der Begriff allgemein auch für diverse pädagogische Berufe wie Erzieher usw. verwendet wird. Theoretisch kann sich jeder auch Lehrer nennen wenn er nicht damit meint ein Lehramt auszuüben.

    Vielleicht hat er ja das erste Staatsexamen hinter sich und ihm fehlt jetzt noch der praktische Teil fürs zweite und deswegen diese schwammige Formulierung.

    Gilt auch für Jurist, der ist ja auch nicht geschützt, deswegen kann ja Knörf problemlos angeben einer zu sein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • endar
    antwortet
    Ich vermute mal eher, dass er das Studium abgebrochen hat und sich dann selbst bei der Vernehmung als "Pädagoge" bezeichnet hat, was die Polizei und StA dann in der Pressekonferenz wiederholt haben. Vieles wird natürlich auch völlig falsch wiedergegeben. So z.B. bei Bild (welche Überraschung):

    "Bedenklich: Martin N. war seit seinem 21. Lebensjahr ledig und dadurch kaum sozialer Kontrolle unterworfen, sagen die Ermittler."
    Sie haben den ?Schwarzen Mann?: DIE BESTIE HAT GESTANDEN - News Inland - Bild.de

    Ich glaube nicht, dass "ledig" hier das richtige Wort ist. Gemeint ist wohl eher, dass N. mit 21 bei seinen Eltern auszog. Ich weiß auch nicht, ob es "bedenklich" genannt werden kann, wenn man ab dem 21. Lebensjahr alleine wohnt. Vielleicht wären Zwangsehen in den Augen der Bildzeitung ein gutes Mittel zur Sozialkontrolle. Ich möchte nicht wissen, was bild geschrieben hätte, wenn der noch bei seiner Mutter gelebt hätte.

    Letztendlich sollte man aber bei all der "unfassbar"-Rhetorik auch nicht vergessen, wie gern die Gesellschaft wegschaut und wie "übergriffige" Schwimm- und Reitlehrer von "ihren" Vereinen gedeckt und geschützt werden.
    Sexueller Missbrauch in Sportvereinen: Wo die Selbstkontrolle versagt - Panorama - Alle Sendungen - 2011 | DasErste.de

    Einen Kommentar schreiben:


  • Thomas W. Riker
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    ... (werde ich später zusammenfügen)

    Ich habe mal eine Frage an knörf, der ja Jurist ist.

    Was ich bei diesem Fall von dem Martin N. nicht verstehe, ist, warum er immer als "nicht vorbestraft" bezeichnet wird. Er wurde ja 2005 wegen Erpressungsversuchs zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden [Einzelheiten bitte Boulevardpresse entnehmen]. Nach § 46 (1.) 2 b StGB dürfte diese Strafe erst nach 10 Jahren getilgt werden. Habe ich falsch nachgeschlagen oder Irrt hier die Presse mal wieder?

    Dann frage ich mich aus, wieso der einerseits als Lehramtsstudent, andererseits als Pädagoge bezeichnet wird. Daraus schließe ich, dass er sein Studium entweder abgebrochen oder noch nicht abgeschlossen hat. Ist der Begriff "Pädagoge" hierzulande nicht geschützt, kann sich also jeder Hans und Franz "Pädagoge" nennen?
    Philosoph darf sich auch jeder nennen. Ich schätze, nur Dipl. Päd. oder Bezeichnungen mit einem Zusatz vor "Pädagoge" sind geschützt. Vllt hat der mutmaßliche Täter das Pädagogik-Studium schon abgeschlossen, die Schulfächer aber noch nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • endar
    antwortet
    ... (werde ich später zusammenfügen)

    Ich habe mal eine Frage an knörf, der ja Jurist ist.

    Was ich bei diesem Fall von dem Martin N. nicht verstehe, ist, warum er immer als "nicht vorbestraft" bezeichnet wird. Er wurde ja 2005 wegen Erpressungsversuchs zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden [Einzelheiten bitte Boulevardpresse entnehmen]. Nach § 46 (1.) 2 b StGB dürfte diese Strafe erst nach 10 Jahren getilgt werden. Habe ich falsch nachgeschlagen oder Irrt hier die Presse mal wieder?

    Dann frage ich mich aus, wieso der einerseits als Lehramtsstudent, andererseits als Pädagoge bezeichnet wird. Daraus schließe ich, dass er sein Studium entweder abgebrochen oder noch nicht abgeschlossen hat. Ist der Begriff "Pädagoge" hierzulande nicht geschützt, kann sich also jeder Hans und Franz "Pädagoge" nennen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • endar
    antwortet
    Welche Schlüsse sind denn das nun genau? Lasst uns doch an euren Schlussfolgerungen teilhaben!

    Zwangskastration wegen Bauchstreicheln? Abschaffen des Rechtstaates? Soll man jetzt alle "sozial unauffälligen, hilfsbereiten, adretten und intelligenten Männer" in Vorbeugehaft nehmen? Die drei Morde hätte man dadurch auch nicht verhindern können.

    Ganz abgesehen davon: Wo du doch aus dem "juristischen Sektor" kommst: die Reihenfolge ist Mord und Kindesmissbrauch und nicht Kindesmissbrauch und Mord. Man fängt immer mit dem schwersten Delikt an.
    Zuletzt geändert von endar; 16.04.2011, 11:36.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    Fall Dennis: 40-jähriger Pädagoge gesteht Serienmord - Norddeutschland - Nordsee-Zeitung

    Auszug daraus:

    Der Mann hat den Ermittlern zufolge gestanden, 1992 den 13 Jahre alten Stefan J., 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neun Jahre alten Dennis K. getötet zu haben. Zudem soll er in rund 40 Fällen Jungen missbraucht haben. Geprüft wird nun, ob dem 40-Jährigen über das Geständnis hinausgehende Taten anzulasten sind.

    Die Soko «Dennis» hatte den Mann bereits 2007 im Visier gehabt, dann aber nicht weiter verdächtigt. «Wir sind erleichtert», sagte der Verdener Polizeileiter Uwe Jordan.

    Der Mann sei Lehramtsstudent gewesen und dann Pädagoge, sagte der Profiler Alexander Horn. Seit seinem 21. Lebensjahr sei er alleinstehend gewesen - und so wenig sozialer Kontrolle unterworfen. In der Vergangenheit trat er demnach bereits polizeilich als Sexualtäter in Erscheinung, war aber nicht vorbestraft.

    Er war polizeilich als Sexualtäter bekannt, aber er war nicht vorbestraft.

    Daraus ziehe man seine Schlüsse.
    Ja, daraus kann man auch seine Schlüsse ziehen, da gebe ich dir voll recht.

    Mal schauen, ob er Sicherheitsverwahrung aufgebrummt kriegt neben einer hoffentlichen hohen Strafe wegen Kindesmissbrauchs und Mord.

    Einen Kommentar schreiben:


  • endar
    antwortet
    Das Verfahren aus dem Jahr 2005 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde gegen eine Zahlungsauflage von 1.800 € eingestellt. Er habe zwei Jungen am Bauch gestreichelt und der Vorfall scheint, wenn ich das Interview richtig deute, bereits etwas hergewesen zu sein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Boreal
    antwortet
    Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    Er war polizeilich als Sexualtäter bekannt, aber er war nicht vorbestraft.

    Daraus ziehe man seine Schlüsse.
    Hm, ich zieh daraus den Schluss, dass die "Tat" (welche immer das auch sein soll, auch Exibitionisten zählen als Sexualstraftäter) so lange her ist, dass sie aus dem Vorstrafenregister gelöscht werden musste, oder er dafür unter 90 Tagessätze bekommen hat, so dass sie gar nicht erst eingetragen wurde. Welchen Schluss ziehst du?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    Er war polizeilich als Sexualtäter bekannt, aber er war nicht vorbestraft.

    Daraus ziehe man seine Schlüsse.
    Das du ohne jegliches genaues Wissen was hier mit Sexualstraftäter gemeint war mal wieder wild spekulieren willst und wieder alles zusammenschmeißt?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Normandy
    antwortet
    Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    Daraus ziehe man seine Schlüsse.
    Welche Schlüsse ziehen wir denn, wenn ich fragen darf?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Swan
    antwortet
    Fall Dennis: 40-jähriger Pädagoge gesteht Serienmord - Norddeutschland - Nordsee-Zeitung

    Auszug daraus:

    Der Mann hat den Ermittlern zufolge gestanden, 1992 den 13 Jahre alten Stefan J., 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neun Jahre alten Dennis K. getötet zu haben. Zudem soll er in rund 40 Fällen Jungen missbraucht haben. Geprüft wird nun, ob dem 40-Jährigen über das Geständnis hinausgehende Taten anzulasten sind.

    Die Soko «Dennis» hatte den Mann bereits 2007 im Visier gehabt, dann aber nicht weiter verdächtigt. «Wir sind erleichtert», sagte der Verdener Polizeileiter Uwe Jordan.

    Der Mann sei Lehramtsstudent gewesen und dann Pädagoge, sagte der Profiler Alexander Horn. Seit seinem 21. Lebensjahr sei er alleinstehend gewesen - und so wenig sozialer Kontrolle unterworfen. In der Vergangenheit trat er demnach bereits polizeilich als Sexualtäter in Erscheinung, war aber nicht vorbestraft.

    Er war polizeilich als Sexualtäter bekannt, aber er war nicht vorbestraft.

    Daraus ziehe man seine Schlüsse.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Uriel Ventris
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    @ventris:
    ich verstehe ja, daß einem manchmal die Hutschnur hochgeht, doch gerade das ist ja, was ich an Bethanys oder Knörfs Posts so verurteile.
    Ich finde beide Seiten sollten sich auf sachliche Argumente beschränken können, gerade wegen der Wichtigkeit oder auch der Brisanz des Themas.
    Gut...wir haben hier ein paar, die ihr Wissen aus der Bild und nicht einmal von Google haben.
    Emotionale Argumente sind dennoch auf beiden Seiten meist nicht sachdienlich.
    Ich hab hier irgendwie emotional verwerlich argumentiert?

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Wenn wir keine Zustände wie in den USA haben wollen, wo ein Zehnjähriger in Handschellen abgeführt und in Untersuchungshaft gesteckt wird, weil er seiner fünfjähigen Schwester beim Pipimachen auf dem Klo geholfen hat:
    Telepolis - Gefährliche Doktorspiele
    Verhaftung von Raoul Wüthrich war illegal - swissinfo.
    Ach du Scheiße.
    Zuletzt geändert von Uriel Ventris; 15.04.2011, 14:01. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

    Einen Kommentar schreiben:


  • endar
    antwortet
    Zitat von Mehani Beitrag anzeigen
    15 und 13 und dann 14 und 16? Einmal unter 14-->Welche Fallkonstellation nehmen wir?
    Weder das eine, noch das andere geht den Staatsanwalt irgendetwas an!

    Vielleicht hast du es wirklich nicht richtig verstanden. Leute unter 18 sollten miteinander machen dürfen, was sie wollen (Einvernehmlichkeit vorausgesetzt). Das wäre sexualwissenschaftlich vernünftig.

    Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob § 176 materiellrechtlich bei 15jährigen angewendet wird: Man setzt sowas nicht als Offizialdelikt ins Gesetz, wenn man nicht davon ausgeht, dass es an angewendet wird. Die Formulierung "eine Person über 18 Jahren" kennt das StGB schließlich an anderer Stelle auch. Das einzige Zugeständnis ist, dass eine Person über 18 beim Beischlaf mindestens zwei Jahre bekommt, die Person unter 18 Jahren braucht nur sechs Monate brummen.

    Das kann dann auch auf einer Klassenfahrt der achten Klasse passieren, wenn da zwei schlafen und einer ist etwas älter. In welchem Jahrhundert leben wir eigentlich?

    Wenn wir keine Zustände wie in den USA haben wollen, wo ein Zehnjähriger in Handschellen abgeführt und in Untersuchungshaft gesteckt wird, weil er seiner fünfjähigen Schwester beim Pipimachen auf dem Klo geholfen hat:
    Telepolis - Gefährliche Doktorspiele
    Verhaftung von Raoul Wüthrich war illegal - swissinfo , dann sollten wir keine Offizialdelikte ins StGB nehmen, die 15jährige mit sechs Monaten Haft bedrohen.

    Dann würde sich nämlich die Frage, ob das materiellrechtlich überhaupt angewendet wird, gar nicht stellen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Mehani
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Von 25/12 hat in diesem Thread niemand gesprochen.
    Natürlich nicht . Mein Beispiel der 25-jährigen hatte ich hier

    Zitat von Drakespawn Beitrag anzeigen
    ... Die Sache mit der geistigen Reife ist für eine 12-, 13-, 14-Jährige(n) genauso Unfug wie für eine(n) 25- oder 30-Jährige(n)........
    entnommen. Offenbar habe ich mich schon wieder mißverständlich ausgedrückt.

    Ich wollte nur anhand der unterschiedlichen Entwicklungsstufen "Kinder zu Erwachsenen" klarstelllen, dass eine unterste Grenze existieren sollte. Und dieses zunächst unabhängig davon wie alt der "Täter" ist.


    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    ...Die Beiträge befassen sich hier doch eher mit dem Wegfall des Freiraums von 14-18, der bis 2008 bestanden hatte...
    Hinsichtlich Deiner Beispiele besteht bei mir jetzt aber doch Verwirrung:

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Warum darf eine 15jährige keinen Sex mit einem 13jährigen haben?
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Was nützt es z.B. einer 14jährigen Schwangeren, wenn der 16jährige Vater für sechs Monate ins Gefängnis geht, ..
    15 und 13 und dann 14 und 16? Einmal unter 14-->Welche Fallkonstellation nehmen wir?

    Vielleicht habe ich es aber auch nicht verstanden. (Diese Aussage meine ich ernst und stellt keine Ironie dar, wie sie sonst oft hier anzutreffen ist). Die Diskussion sollte nicht von Mißverständnissen leben.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X