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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Das ist doch völliger Quatsch. Bisher wurden hier nur höhere Haftstrafen und Sicherheitsverwahrung gefordert und evtl. Kastration, sofern der Täter wirklich als gefährlichst eingestuft wird.
    Ja, dass du nicht in der Lage bist, das aufzunehmen und zu verarbeiten, was andere hier schreiben, wissen wir inzwischen. Dabei muss man nur die ersten zwei Seiten dieses Threads lesen um mindestens drei User zu finden, die die Todesstrafe fordern. Einer fordert sogar, die Täter vorher noch zu foltern.

    Aber wie gesagt: Du verdrängst ja grundsätzlich alles, was nicht in dein "Konzept" passt.

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  • Fiesel
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Bei manchen glaube ich echt, dass sie zu den Kinderschändern halten. Wie kann man solche Menschen bemitleiden und schützen? *kotz*
    Auch bei Fällen von Kinderschändung sollte man nicht pauschal urteilen. Denn sobald eine Gesellschaft dieses tut, bietet sie straffreien Raum für andere Ungerechtigkeiten.


    Nur als Beispiel eine Facette dazu:

    (Mittlerweile gibt es ja in der Tat auch schon ein paar Geschichten dazu, ich glaube, eine davon hatte ich hier im thread vor einiger Zeit schonmal dargelegt.)

    Man kann die Problematik so beschreiben: Junge Mädchen, genau wie junge Jungen, sind natürlich ein Stück weit "beherrscht" von entwicklungsbedingter "Unbeherrschtheit". Stichwort Jugendsünden. Wir kennen die modernen Fälle von Cyber-Mobbing (meist Mädchen vs. Mädchen), welche sogar mit Selbstmord enden können. Folglich die Frage: ein Mädchen, das in der Lage ist, solches Mobbing exzessiv auszuführen, kann auf gar keinen Fall in der Lage sein, irgendjemanden aus irgendwelchen Gründen zu verleumden "Er hat mich sexuell missbraucht." ?
    (Ein persönlich erlebtes Beispiel kann ich auch noch schnell einbringen: Die Tochter einer Bekannten hat mit 13/14 ihrem damaligen Freund, gleiches Alter, erzählt: Sie sei unheilbar krank und werde daran relativ bald sterben. Warum machen Kinder so etwas? In erster Linie wohl, weil sie Kinder sind.)


    Einfaches Fazit: Wenn man nicht auch bei einem so emotionalen Thema wie Kinderschändung interessiert ist, alle Aspekte zu betrachten (was dann auch als Mitleid verstanden werden kann), kann man sehr schnell die eine Opfer-Gruppe durch eine andere Opfer-Gruppe ablösen. Was unterm Strich dann natürlich weniger Verbesserung erbracht hat, als möglich wäre.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Sicherheitsverwahrung wird leider zu selten angewandt.
    Ach. Dann nenn doch mal ein paar Zahlen. Wie oft wurde z.B. die Sicherungsverwahrung 2007 angewandt und wie verteilt sich das auf die einzelnen Deliktarten?

    Nee, nun tu doch nicht so, als du dich damit auskennen würdest, wann, wie und bei wem Sicherungsverwahrung angewendet werden würde. Dass du dich über Rechtspraxis und Rechtsgrundlagen nicht gründlich informiert hast, ist ja in diesem Thread nun mittlerweile schon ein, zwei Mal deutlich zu Tage getreten. Erst behauptest du, der Strafrahmen ende bei fünf Jahren und gestern erklärst du Jugendliche zu Kindern.

    Und der Strafmaß ist für dich ausreichend?

    Ein Kind wird für sein Leben lang zu einem seelischen Wrack und du findest Bewährung bis zu 10 Jahre ausreichend?
    Das(!) Strafmaß bzw. die geltende Rechtsordnung bietet genügend Mittel, um die Gesellschaft vor gefährlichen Tätern zu schützen. Den Rest wiederhole ich jetzt nicht noch einmal.

    (Abgesehen davon, dass es noch die berühmte 2/3 Regelung gibt.)
    Auch hier solltest du dich vielleicht erstmal gründlich informieren, bevor du wieder Halbwahrheiten in die Welt setzt. Dass ein Rest einer verbüßten Haftstrafe bei guter Führung in eine Bewährungsstrafe umgesetzt werden kann, ist richtig, aber daraus ergibt sich nicht der Schluss, dass a) das grundsätzlich automatisch so gehandhabt wird und b) es alle nach den jeweiligen Strafgesetzen in gleichem Maße betrifft.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Sicherheitsverwahrung wird leider zu selten angewandt.

    Und der Strafmaß ist für dich ausreichend?

    Ein Kind wird für sein Leben lang zu einem seelischen Wrack und du findest Bewährung bis zu 10 Jahre ausreichend? (Abgesehen davon, dass es noch die berühmte 2/3 Regelung gibt.)

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Amaranth Beitrag anzeigen
    Ich kann mich natürlich irren, aber bisher habe ich noch von keinem gehört, dass er gegen höhere Haftstrafen für Kinderschänder ist. Allerdings gegen die Todesstrafe und Kastration.
    Ich gehöre sicherlich nicht zu den pauschalen "höhere Strafen"-Forderern. Und diejenigen, die "höhere Strafen" fordern, sollten sich erstmal korrekt über die aktuellen ins Bild setzen bzw. sich generell mal damit befassen. Das geht ja in Details schon wild durcheinander. Aber das habe ich ja schon gesagt.

    Der Strafrahmen ist durchaus ausreichend, außerdem gibt es das Instrumentarium der anschließenden Sicherungsverwahrung. Ich bin vielmehr für eine funktionierende Justiz, die auch personell in der Lage ist, ihre Arbeit zu machen. Auch schon gesagt.

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  • Amaranth
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Das ist doch völliger Quatsch. Bisher wurden hier nur höhere Haftstrafen und Sicherheitsverwahrung gefordert und evtl. Kastration, sofern der Täter wirklich als gefährlichst eingestuft wird.
    Ich kann mich natürlich irren, aber bisher habe ich noch von keinem gehört, dass er gegen höhere Haftstrafen für Kinderschänder ist. Allerdings gegen die Todesstrafe und Kastration.

    Es kann doch - bei aller Liebe zum Rechtsstaat *hust* - nicht angehen, dass jemand, der ein Kind missbraucht, Bewährung kriegt, weil man sich mit dem Staatsanwalt und Richter einigt. Oder weil irgendwelche Leute ganz weit weg meinen, die Leute haben ein Recht auf Freiheit, diese halt nicht in Sicherheitsverwahrung genommen, sondern auf die nächsten Kinder losgelassen werden.
    So wie ich die Situation sehe, können die Richter froh sein, wenn sie den Tätern Bewährung verpassen, da man selten eine Beweislast hat und bei uns auch in diesem Bezug die Unschuldsvermutung gilt. Man kann die nicht drankriegen, sonst würden auch mehr die gerechten Haftstrafen bekommen.

    Egal ob man da jetzt emotional ist oder nicht, aber die im STGB verankerten Haftstrafen sind ein Witz! Bewährung sollte es bei sowas GAR NICHT geben!
    Da kann man doch auf einen grünen Zweig kommen. Die Forderung nach höheren Haftstrafen ist etwas, was sich komplett mit unserem GG und dem Rechtsstaat im speziellen deckt. Da kann man eventuell noch die genaue Höhe ausdiskutieren, aber was mich persönlich - und ich denke, bei einigen anderen wird es genauso sein - ärgert, ist, dass hier sofort Todesstrafe und Kastration gefordert wurden, was sich einfach nicht mit unserem Rechtsstaat vereinbaren lässt. Wir sind nicht im Auge-um-Auge-Zahn-um-Zahn-Land, sondern in Deutschland.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Das ist doch völliger Quatsch. Bisher wurden hier nur höhere Haftstrafen und Sicherheitsverwahrung gefordert und evtl. Kastration, sofern der Täter wirklich als gefährlichst eingestuft wird.

    Es kann doch - bei aller Liebe zum Rechtsstaat *hust* - nicht angehen, dass jemand, der ein Kind missbraucht, Bewährung kriegt, weil man sich mit dem Staatsanwalt und Richter einigt. Oder weil irgendwelche Leute ganz weit weg meinen, die Leute haben ein Recht auf Freiheit, diese halt nicht in Sicherheitsverwahrung genommen, sondern auf die nächsten Kinder losgelassen werden.

    Egal ob man da jetzt emotional ist oder nicht, aber die im STGB verankerten Haftstrafen sind ein Witz! Bewährung sollte es bei sowas GAR NICHT geben!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Wer tut das bitte hier wo, vor allem ersteres?
    Darauf wirst du wohl keine zufriedenstellende Antwort kriegen. Das ist doch immer das gleiche nach dem Motto "wer nicht für mich ist, ist gegen mich". Wer Kinderschänder nicht brutalst hinschlachten will, kann nur selber einer sein. Ist ja z.B. bei Homosexuellen oft auch nicht anders oder eigentlich bei allem, was irgendwie in diese Richtung geht.

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  • Drakespawn
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Bei manchen glaube ich echt, dass sie zu den Kinderschändern halten. Wie kann man solche Menschen bemitleiden und schützen? *kotz*
    Und bei manch anderen habe ich das dumpfe Gefühl, dass sie von dem ganzen Eisberg, den das Thema darstellt nur die obersten drei Zentimeter wahrnehmen.

    Zum beispiel den Unterschied zwischen einem Pädophilen und einem Kinderschänder. Und was sonst noch unter die drakonischen Strafen fallen würde, die gefordert werden.

    Hey, wenn man sichergehen könnte, dass es nur wirklich, hundertprozent sicher Schuldige erwischt, könnte man meiner Ansicht nach die Strafen so hoch drehen wie es der Rechtsstaat zulässt. Oder noch höher. Bei ALLEN Vergewaltigern.
    Aber Leute zu kennen, die bereits unter den Fehlern des Justizsystems gelitten haben, verschiebt da ein wenig die Perspektive und weicht dieses schöne einfache Schwarz-und-Weiß-Bild der Realität (das einige hier sich wohl zu eigen gemacht haben) auf.

    Um's mal ganz krass zu formulieren (immerhin sind wir hier in einem SciFi-Forum): Das was hier einige vertreten (vermutlich ohne es zu wissen) entspricht dem Vorgehen der Warhammer-40k-Inquisition - "Besser es leiden hundert Unschuldige, bevor ein einziger Schuldiger ungestraft davonkommt!"

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Wie kann man solche Menschen bemitleiden und schützen? *kotz*
    Wer tut das bitte hier wo, vor allem ersteres?

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  • DnuhD2
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Bei manchen glaube ich echt, dass sie zu den Kinderschändern halten. Wie kann man solche Menschen bemitleiden und schützen? *kotz*
    Ich denke eher das viele hier diesen Thread zu emotional angehen. Das ist bei einem solchen Thema zwar verständlich, führt jedoch zu eben einer solchen Situation, in denen Folter und Mord von (ich denke mal) vernünftigen Menschen nicht nur akzeptiert sondern sogar gefordert wird.
    Wenn man sich Gefühlsmäßig in ein heikles Thema wie eben dieses hier zu sehr reinsteigert, kann daraus nichts ordentliches werden, da der Hass automatisch immer weiter hochgeschaukelt wird.
    Würden wir so etwas in unserem Rechtssystem dulden, würden Dieben schon sehr bald wieder die Hände abgehackt werden...für so etwas gab es in der menschlichen Geschichte Beispiele zu genüge.

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
    Bei manchen glaube ich echt, dass sie zu den Kinderschändern halten. Wie kann man solche Menschen bemitleiden und schützen? *kotz*
    Man schützt das Rechtssystem vor diktatorischen Maßnahmen.

    Man kann ja gerne über Mindest- und Höchststrafen reden, ob die zu gering sind o.ä., aber Kastration oder andere körperliche Gewalttaten oder die Todesstrafe haben in einer Demokratie nichts mehr zu suchen.

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  • Knörf
    antwortet
    Bei manchen glaube ich echt, dass sie zu den Kinderschändern halten. Wie kann man solche Menschen bemitleiden und schützen? *kotz*

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  • DnuhD2
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Nicht mal der höchste Abschreckungsgrad einer Strafe wird einen Triebtäter stoppen, da, wie das Wort schon sagt, die vernünftige Abwägung der Folgen der Tat und eines "Erwischtwerdens" gar nicht passiert.
    Das ist so nicht ganz richtig.(klugscheißen tut)
    Was du meinst ist eine Facette von Soziopathie, bei der der Betroffene nur im geringen Maße oder komplett unfähig ist, die Konsequenzen seiner Handlungen abzuwägen und Mitgefühl zu empfinden bzw. sich in andere Person hineinversetzen zu können. Viele Triebtäter (auch Pädophile) sind dazu sehr wohl in der Lage. Der Grund weshalb selbst die Todesstrafe für keine wirklich Abschreckung sorgen würde ist, dass sich der Trieb zu verletzen oder hilflose Kinder zum Geschlechtsakt zu zwingen in etwa so stark, wenn nicht noch stärker, "drängend" sein dürfte wie der Trieb eines gesunden Menschen nach Sex. D.H. selbst wenn die Täter über die Strafrechtlichen Folgen ihres Handelns nachdenken, ist es dennoch sehr wahrscheinlich, dass sie der Versuchung ein Kind zu missbrauchen irgendwann einmal nachgeben. Was ihre Taten logischerweise weder entschärft noch in irgendeiner Weise entschuldigt.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Mehani Beitrag anzeigen
    Hatte ich auch so verstanden. Deine Irritation ist wohl meiner verkürzten Darstellung geschuldet.

    Die Frage ist doch, welche Aufgabe das Strafrecht haben soll bezogen auf den Fall des Kinderschänders. Lassen wir die von Dir genannten Unzulänglichkeiten des Strafrechts in Bezug auf Sex zwischen Jugendlichen, Kindern, Heranwachsenden außer Betracht.

    Soll es Vergeltung sein, der Schutz der Allgemeinheit, Prävention?
    Dieselben Aufgaben, die das Strafrecht sonst auch ausübt.

    Ich bin gegen die Sonderstellung des Kindesmissbrauchs, nur weil die Bildzeitung es fordert. Ein großer Jurist hat mal gesagt, dass strafwürdiges Tun bestraft werden kann, wenn man eine Konstruktion findet. Die Gesetze sind da und waren es auch vor 2008. Man muss sie nur anwenden bzw. die strafverfolgungsbehörden personell auch in die Lage versetzen, ihre Arbeit zu machen.

    Ich frage mich auch, was z.B. § 176b StGB (Kindesmissbrauch mit Todesfolge) soll, der 10Jahre+ fordert, wenn es bereits eine fast gleichlautende Vorschrift bei der Vergewaltigung § 177 gibt, wo dann sogar derselbe Strafrahmen vorgegeben wird. Da ja da kaum Tatmehrheit vorliegt, addiert sich das ja nicht (glaube ich zumindest).

    Die Politik verschärft Gesetze und baut Personal ab. Reiner Populismus.

    Es müssen also andere Wege gefunden werden zur Verhinderung dieser Straftaten. Wenn man mich jetzt fragt, welche denn, so bin ich derzeit auch ratlos.
    Das lässt sich wahrscheinlich nur in einem größeren Ansatz bekämpfen.

    Zunächst wäre es gut, folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt nicht nur den auflagekräftigen Bonbon-Onkel. Nicht jeder, der Kindesmissbrauch betreibt, ist pädophil und nicht jeder Pädophile missbraucht Kinder. Sehr viel Kindesmissbrauch findet innerhalb der Familie statt und hat dann mit Pädophilie nicht viel zu tun.

    In vielen Familien gibt es auch noch eine ganze weitere Reihe von Missständen. Es gab ja nun genügend Fälle, in denen Eltern ihre Kinder haben verhungern lassen, wohl in den meisten Fällen aus Überforderung. Dass die Kinder vom dem Familienvater, der letztens erst verurteilt wurde, sich mehrfach hilfesuchend an das Jugendamt gewendet haben und dort abgewiesen, deutet doch auf einen gewissen Verbesserungsbedarf hin. Dann gab es letztes bei monitor/report etc. noch einen Beitrag über grabbelwütige Reitlehrer und "zeigefreudige" Schwimmlehrer, die von den Vereinen einfach weiterbeschäftigt werden, weil alle wegsehen. Das kostet natürlich alles Geld und Aufmerksamkeit und ist auch nicht wirklich angenehm. Wahrscheinlich ist der Bonbon-Onkel als kastrierungswürdiges Feindbild deshalb so populär: damit kann man nämlich die Fassade von der heilen Welt, in der man selbst lebt, so schön aufrecht erhalten.

    Irgendwo müssen wir die Grenze ziehen.
    Die Regelung 18+, die wir bis 2008 hatten, war nicht nur völlig in Ordnung, sondern sinnvoll. Begründung habe ich ja schon ausgeführt. Einen wirklichen Anlass zur Verschärfung hat es auch nicht gegeben.

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