Zitat von endar
Beitrag anzeigen

Die Frage ist doch, welche Aufgabe das Strafrecht haben soll bezogen auf den Fall des Kinderschänders. Lassen wir die von Dir genannten Unzulänglichkeiten des Strafrechts in Bezug auf Sex zwischen Jugendlichen, Kindern, Heranwachsenden außer Betracht.
Soll es Vergeltung sein, der Schutz der Allgemeinheit, Prävention?
Kinder werden wir durch einen höheren Strafrahmen nicht schützen. Für diese Täter spielt es keine Rolle, ob sie erwischt werden. Vielmehr geschieht die Tat zur Vollziehung ihres krankhaften Triebes ohne die erforderliche Erkenntnis, welche Konsequenzen hieraus folgen.
Eine Erhöhung des Strafrahmens wird nicht dazu führen, dass der Triebtäter denkt, „wenn ich jetzt erwischt werde, dann aber“ und nimmt von seiner Tat Abstand. Selbst wenn wir der unsäglichen Forderung nach Kastration nachgeben, wird dieses nicht zu einer Verminderung dieser Straftaten führen.
Meines Erachtens ist das Strafrecht daher zu keiner der zuvor genannten Aufgaben im Bereich der Kinderschändung geeignet insbesondere diese zu verhindern. Es kann nur einen Anteil dazu beitragen. Diese wurde auch erkannt, woraus die Sicherheitsverwahrung folgt, um wenigstens durch das Wegsperren zukünftige Straftaten dieser Personen zu verhindern.
Es müssen also andere Wege gefunden werden zur Verhinderung dieser Straftaten. Wenn man mich jetzt fragt, welche denn, so bin ich derzeit auch ratlos.
Zitat von endar
Beitrag anzeigen
Einen Kommentar schreiben: