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  • Mehani
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    In meinem Beispiel machten sich aber eben die Ferienlager-Betreuer nicht dadurch strafbar, dass die selbst irgendwas mit ihren Jugendlichen da haben, sondern auch dann, wenn die Jugendlichen was mit- und untereinander haben ("Vorschub leisten"). Ich wollte das nur richtig stellen.
    Hatte ich auch so verstanden. Deine Irritation ist wohl meiner verkürzten Darstellung geschuldet.

    Die Frage ist doch, welche Aufgabe das Strafrecht haben soll bezogen auf den Fall des Kinderschänders. Lassen wir die von Dir genannten Unzulänglichkeiten des Strafrechts in Bezug auf Sex zwischen Jugendlichen, Kindern, Heranwachsenden außer Betracht.

    Soll es Vergeltung sein, der Schutz der Allgemeinheit, Prävention?

    Kinder werden wir durch einen höheren Strafrahmen nicht schützen. Für diese Täter spielt es keine Rolle, ob sie erwischt werden. Vielmehr geschieht die Tat zur Vollziehung ihres krankhaften Triebes ohne die erforderliche Erkenntnis, welche Konsequenzen hieraus folgen.

    Eine Erhöhung des Strafrahmens wird nicht dazu führen, dass der Triebtäter denkt, „wenn ich jetzt erwischt werde, dann aber“ und nimmt von seiner Tat Abstand. Selbst wenn wir der unsäglichen Forderung nach Kastration nachgeben, wird dieses nicht zu einer Verminderung dieser Straftaten führen.

    Meines Erachtens ist das Strafrecht daher zu keiner der zuvor genannten Aufgaben im Bereich der Kinderschändung geeignet insbesondere diese zu verhindern. Es kann nur einen Anteil dazu beitragen. Diese wurde auch erkannt, woraus die Sicherheitsverwahrung folgt, um wenigstens durch das Wegsperren zukünftige Straftaten dieser Personen zu verhindern.

    Es müssen also andere Wege gefunden werden zur Verhinderung dieser Straftaten. Wenn man mich jetzt fragt, welche denn, so bin ich derzeit auch ratlos.

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Wenn 17Jahre/13Jahre nichts miteinander haben sollen, dann ist das die Angelegenheit der Eltern, meinetwegen auch der Lehrer oder sonstiger Pädagogen, aber nicht die eines Richters und eines Staatsanwalts.
    Irgendwo müssen wir die Grenze ziehen.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Das Gesetz sieht die sexuelle Selbstbestimmung ab 16 Jahren vor!!!
    Nein. Wenn du StGB und pdf gemeinsam bei google eingibst, kannst du das finden. wikipedia und der Begriff "schutzalter" tun es auch.
    Ich weiß, du hast gestern gessagt, dass du keine Zeit hast, dich zu informieren, aber dann musst auch damit rechnen, dass der Stand, den du kennst, längst nicht mehr aktuell ist.

    Das in Deutschland zur Zeit, d.h. seit 2008 geltende Sexualstrafrecht kennt drei Schutzaltersgrenzen: 14, 16 und 18.
    Und es definiert "Kinder" als Personen unter 14 Jahren.

    Körperliche Reife von 13jährigen sei mal dahingestellt. Die Entwicklung ist noch voll im Gange, die Geschlechtsreife schon erreicht. Gibt aber immer noch keinem das Recht, das Kind dann unbedingt in die Kiste kriegen zu müssen. Und da sollte der 17jährige auch mal ein wenig das Gehirn einschalten. Aber anscheinend ist dessen geistige Reife auch noch nicht so weit.
    Ohne jetzt vom anwesenden 17jährigen zu sprechen(!) - allgemein gesagt: Ja, das kann natürlich sein. Das ist allerdings auch keine Überraschung bzw. neue Erkenntnis, dass 17jährige mitunter hier und da noch unreif sind. Gerade deshalb hatte der Gesetzgeber deswegen bis 2008 auch erst Personen ab 18 Jahren für strafrechtlich verantwortlich erklärt. Das ist inzwischen wie gesagt leider abgeschafft.

    Nach geltendem Recht könnte heute sogar ein 14jähriger, der mit einem oder einer 13jährigen einvernehmlich irgendwelche Doktorspiele durchführt, wegen "Kindesmissbrauchs" strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (§ 176 StGB). Das hat mit der Entwicklung einer gesunden Sexualität nichts mehr zu tun. Es ist zutiefst widersinnig, ein Sexualstrafrecht zum Schutz von Jugendlichen zu erlassen, welches diese Jugendlichen gleichzeitig zu Tätern macht. Und das war bis 2008 nicht der Fall gewesen. Ein Rückfall in die Sexualmoral und Sexualwissenschaft der 50er Jahre.

    Wenn 17Jahre/13Jahre nichts miteinander haben sollen, dann ist das die Angelegenheit der Eltern, meinetwegen auch der Lehrer oder sonstiger Pädagogen, aber nicht die eines Richters und eines Staatsanwalts.

    Übrigens interessant, dass du gar nicht auf die Idee kommst, dass 13/17 sich eventuell auch ineinander verlieben könnten und dass es nicht nur darum geht, die Leute "in die Kiste zu kriegen".

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Das Gesetz sieht die sexuelle Selbstbestimmung ab 16 Jahren vor!!!

    Körperliche Reife von 13jährigen sei mal dahingestellt. Die Entwicklung ist noch voll im Gange, die Geschlechtsreife schon erreicht. Gibt aber immer noch keinem das Recht, das Kind dann unbedingt in die Kiste kriegen zu müssen. Und da sollte der 17jährige auch mal ein wenig das Gehirn einschalten. Aber anscheinend ist dessen geistige Reife auch noch nicht so weit.

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  • endar
    antwortet
    Du kennst die Freundin doch überhaupt nicht. Natürlich weisen Menschen in diesem Alter unterschiedliche Maße an geistiger und körperlicher Reife auf. Sowohl 13jährige, wie auch 17jährige (sorry, Uriel ). Was maßt du dir da für Urteile an? Fändest du sicher gut, wenn uriel jetzt für sechs Monate ins Gefängnis kommt, nicht wahr? Und jetzt machst du sogar 14jährige zu "Kindern", die auch nach Gesetz Jugendliche und keine Kinder sind.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von uriel_ventris Beitrag anzeigen
    Pffff, reg dich mal ein bisschen ab. Ich bin 17, meine Freundin ist 14 (hm fast), und ich hab in keinem Augenblick das Gefühl, was falsches zu tun. Natürlich ist es illegal, aber solche Nichtigkeiten interessieren mich nicht. Genau gesehen ist sie reifer (komisches Wort) als manch Mädchen in meinem Jahrgang.


    Zu viel RTL und Konsorten gesehen? Wenn man zu blöd ist zu verhüten, sollte man die ganze Sache eh gleich lassen.


    Mädchen sind (im Durchschnitt) früher reif als Jungen.
    Du würdest also als 17jähriger mit einer 13jährigen Sex haben wollen? Sorry, aber dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

    Das ist noch ein Kind. Da hat man in der Phase der Entwicklung schon mal erste Schmetterlinge im Bauch. Aber reif für eine sexuelle Beziehung zu einem, der fast erwachsen ist...

    RTL? Nö, interessiert mich nicht. Nur, wenn wieder DD kommt, aber da ist jetzt die 3. Staffel rum und die 4. steht noch in den Sternen. Aber mal öfter mit den U Bahnen durch Berlin sausen, gibt viele interessante Einblicke.

    Es ist völlig wurscht, ob Mädchen früher reif sind, als Jungen. Mit 13/14 sind es immer noch KINDER!!!

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  • Jolly
    antwortet
    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Welche Beleidigung. Deine Argumentation folgt genau der der BILD. Punkt. Auch wenn du es nicht glauben möchtest.

    Mit mehr. Außer 10 ist bei dir kleiner als 5.

    Das du die Paragraphen nicht gelesen hast.

    Also wenn man schon am ersten Satz eines Paragraphen scheitert sollte man vielleicht nicht so laut rumtönen.
    Macht Spaß andere mit einer gewissen Arroganz verarschen zu wollen hm? Nicht jeder hat studiert und ist ein Homo Superior so wie du es sein möchtest. Aber danke, ich geh wieder meine Tätigkeit als Untermensch nach und gehe ins Bett, da mein Wecker um 0200 klingelt.

    Wie gesagt, nicht jeder kann so göttlich sein wie ihrer einer!

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  • endar
    antwortet
    Man sollte schon auf die Ergebnisse der Sexualwissenschaft hören, die von der Kriminalisierung Jugendlicher abrät. Und die Formulierung "Person über 21 Jahre" findet sich durchaus in den Gesetzen. Soo unbekannt ist das nicht für den Gesetzgeber.

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  • Uriel Ventris
    antwortet
    Das Problem ist dann aber, dass man einen präzisen Rahmen setzen muss. Ist das jetzt 18, 21 oder 25? Von daher kann ich den Gesetzesgeber auf gewisse Weiße verstehen.

    Aber schön, dass man hier erfährt, dass die ganze Panikmache von wegen "geringe Strafen" doch etwas übertrieben ist.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Mehani Beitrag anzeigen
    Ja meinte ich. Dein Beispiel habe ich nur verkürzt zur Darstellung wiedergegegeben.
    In meinem Beispiel machten sich aber eben die Ferienlager-Betreuer nicht dadurch strafbar, dass die selbst irgendwas mit ihren Jugendlichen da haben, sondern auch dann, wenn die Jugendlichen was mit- und untereinander haben ("Vorschub leisten"). Ich wollte das nur richtig stellen.

    Selbst wenn wir die Strafrahmen im Bereich der Sexualdelikte erhöhen würden, würde dieses zu einer Abnahme der Sexualdelikte führen? Ich glaube nicht.
    Diese hier dargestellten Kinderschänder würden ihr krankhaftes Verhalten nicht ändern, da ich glaube, dass sie die Konsequenzen, wie die Sicherheitsverwahrung, bei Begehung der Tat nicht vor Augen haben.
    Ja, schließlich denkt kein Straftäter denkt daran, dass er erwischt wird.

    Aber was hat man von dem Ausdifferenzieren? Ein Strafrecht, welches der Staatsanwaltschaft erlaubt, gegen einen 18jährigen, der sich in eine 15jährige verliebt und mit ihr Sex hat, zu ermitteln. Wenn es um "sexuelle Selbstbestimmung" geht, kann man nicht Jugendliche selbst kriminalisieren. Und da gibt es leider einige Wendungen, die eben genau diese Möglichkeit eröffnen.

    Das letzte auch als Antwort auf die Frage von uriel ventris (ich bin aber kein Jurist).

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  • Uriel Ventris
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis. Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift. Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so. Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.
    Pffff, reg dich mal ein bisschen ab. Ich bin 17, meine Freundin ist 14 (hm fast), und ich hab in keinem Augenblick das Gefühl, was falsches zu tun. Natürlich ist es illegal, aber solche Nichtigkeiten interessieren mich nicht. Genau gesehen ist sie reifer (komisches Wort) als manch Mädchen in meinem Jahrgang.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Die Realität zeigt überforderte 14jährige, die schwanger sind, weil sie halt noch nicht die Reife haben, überhaupt weiter denken zu können als nur "na es tun doch alle, also muss ich auch".
    Zu viel RTL und Konsorten gesehen? Wenn man zu blöd ist zu verhüten, sollte man die ganze Sache eh gleich lassen.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ab 16 ist es okay. Da sollte man heutzutage schon aufgeklärt sein und die Entwicklung ist dann auch schon fast abgeschlossen.
    Mädchen sind (im Durchschnitt) früher reif als Jungen.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn 14jährige Mädchen auf ältere Kerle zugehen, dann muss der 18+jährige halt NEIN sagen! Gerade wenn es Liebe ist, sollte man warten.


    @endar
    Du als bekennender Jurist (so hab ich das jedenfalls verstanden):

    Was meintest du mit "realitätsfernes" Sexualstrafrecht?

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  • Mehani
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Betreuer im Ferienlager: Meinst du damit mein Beispiel?
    Ja meinte ich. Dein Beispiel habe ich nur verkürzt zur Darstellung wiedergegegeben.

    Selbst wenn wir die Strafrahmen im Bereich der Sexualdelikte erhöhen würden, würde dieses zu einer Abnahme der Sexualdelikte führen? Ich glaube nicht. Diese hier dargestellten Kinderschänder würden ihr krankhaftes Verhalten nicht ändern, da ich glaube, dass sie die Konsequenzen, wie die Sicherheitsverwahrung, bei Begehung der Tat nicht vor Augen haben.
    Zuletzt geändert von Mehani; 11.04.2011, 20:38.

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  • endar
    antwortet
    Ich verbitte mir Andeutungen und Unterstellungen, ich würde hier mit zweierlei Maß messen. Wenn irgendwo ausgeteilt wird, lassen wir das zu 99% durchgehen. Ich habe auch die vorigen Frotzeleien zwischen den beiden durchgehen lassen. Sprüche wie "Aber die kleine Lady darf mal gerne sich mit mit treffen. Aber nur wenn jeder nen Zeugen mitbringt, denn so wie sie drauf ist zeigt sich mich noch an nur um mir mal wieder reinwürgen zu können." gehen dann allerdings unter die Gürtellinie und gehören zu den Fällen, in denen wir dann auch was sagen müssen. Etwas derartiges gibt es nämlich auch von Mitgliedern des Teams nicht zu lesen. Und dass wir an Diskussionen teilnehmen, ändert nichts daran.

    Jede weitere Äußerung zu diesem Thema via PN, Beiträge im Thread werde ich löschen.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Vielleicht solltest du nicht nur einen, sondern drei bis fünf Beiträge eines Threads lesen, bevor du deinen Senf abgibst. Irgendwie habe ich so den Eindruck, als sei das nicht geschehen.
    Hab ich, endor. Und besonders deinen eigenen Kindergarten mit Swan fand ich dabei unterhaltsam Darum finde ich auch das hier:

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    @Stargamer und Swan: Klärt diese Kindergarten-Fehde gefälligst via PN. Sämtliche eurer weiteren Beiträge zu dem Thema werden gelöscht.
    schadet dem Unterhaltungswert des Threads


    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    ? Was kommt denn jetzt wieder drolliges?
    Na, deinem Smiley entnehme ich, daß du die Antwort doch schon kennst

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Ist hier überhaupt gar nicht Thema. "Höhere" (incl. verstümmelnden Leibesstrafen) werden hier lediglich gefordert, um eine Wiederholung zu verhindern. Ganz abgesehen davon hat ein Großteil der Fälle von Kindesmissbrauch nicht mit "Trieb" zu tun.
    Naja, da ich selbst Resozialisierung in diesen Fällen ihre Wirkung generell abspreche, muß man rein kapitalistisch betrachtet dem zweiten Post in diesem Thread überhaupt recht geben Aber sobald man ihnen vorrechnet, wo sie beim Wert eines Menschenlebens unter konsequenter Anwendung kapitalistischer Grundsätze (mehr "Ware" als "Nachfrage" -> Preis sinkt) angesichts einer überbevölkerten Erde ankommen, kneifen die Kapitalismusfanbois ja den Schwanz ein. Ah, war jetzt vielleicht angesicht des Themas hier nicht die gelungenste Metapher

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Es hat hier auch niemand einer generellen erfolgreichen Resozialisierung das Wort geredet.
    Vor meinem Post nicht.

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Bzw. zu einer solchen Diskussion kommt es ja gar nicht, denn es geht eigentlich eher darum, der "Schnippschnapp"-Fraktion zu erklären, dass verstümmelnde Leibesstrafen ein Verstoß gegen die Menschenrechte sind oder in Nebendiskussionen, dass es nicht "krank" ist, wenn sich ein 18jähriger Mensch in einen 15jährigen Menschen verliebt. Derlei Dinge, weißt du.
    Ich hab dir das Thema angeboten und du hättest drauf eingehen können, damit der Thread wieder nen inhaltlichen Bogen kriegt. Der 18jährige Mensch hat in D-Land aber - trotzdem es nicht "krank" ist - beim Treffen auf Hardliner eventuell ein juristisches Problem. Das ist dann der Nachteil von starren, schriftlichen Regeln gegenüber Gutdünken Man kann nicht alles haben

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  • endar
    antwortet
    @Stargamer und Swan: Klärt diese Kindergarten-Fehde gefälligst via PN. Sämtliche eurer weiteren Beiträge zu dem Thema werden gelöscht.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Ihr könnt das Thema rauf und runterdiskutieren,
    Vielleicht solltest du nicht nur einen, sondern drei bis fünf Beiträge eines Threads lesen, bevor du deinen Senf abgibst. Irgendwie habe ich so den Eindruck, als sei das nicht geschehen.

    aber solange nicht jeder einschneidende Einschränkungen seiner Menschenrechte in Kauf nimmt, gibt es keine präventiven Maßnahmen gegen derartige Fälle.
    ? Was kommt denn jetzt wieder drolliges?

    Nicht mal der höchste Abschreckungsgrad einer Strafe wird einen Triebtäter stoppen, da, wie das Wort schon sagt, die vernünftige Abwägung der Folgen der Tat und eines "Erwischtwerdens" gar nicht passiert.
    Ist hier überhaupt gar nicht Thema. "Höhere" (incl. verstümmelnden Leibesstrafen) werden hier lediglich gefordert, um eine Wiederholung zu verhindern. Ganz abgesehen davon hat ein Großteil der Fälle von Kindesmissbrauch nicht mit "Trieb" zu tun.

    Aus dem gleichen Grund halte ich eine erfolgreiche Resozialisierung für unmöglich. Aber ich hab eh wenig Geduld mit Mängelexemplaren der Gattung Mensch
    Es hat hier auch niemand einer generellen erfolgreichen Resozialisierung das Wort geredet. Bzw. zu einer solchen Diskussion kommt es ja gar nicht, denn es geht eigentlich eher darum, der "Schnippschnapp"-Fraktion zu erklären, dass verstümmelnde Leibesstrafen ein Verstoß gegen die Menschenrechte sind oder in Nebendiskussionen, dass es nicht "krank" ist, wenn sich ein 18jähriger Mensch in einen 15jährigen Menschen verliebt. Derlei Dinge, weißt du.

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