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  • Swan
    antwortet
    Die Selbstgefälligkeit von manchen hier ist richtig widerlich. Aber damit muss man wohl ebenfalls leben, genauso wie mit den Kindsvergewaltigern in der Nachbarschaft. Wenn euch das Brett dünn wird, werdet ihr herablassend und haltet euch noch für rechtschaffen dabei. Vielleicht sind die Gesetze auf eurer Seite, die guten Manieren jedenfalls nicht. Liegt das am Alter? Ich hoffe, ich werd nicht so. Ich würd mich schämen.

    Dass ein geständiger Kindsvergewaltiger jetzt wieder neben seinem Opfer wohnen darf, sagt mir, dass hier irgendwas falschläuft in unserer Rechtssprechung.

    Und das herablassende Gehabe mancher hier, vor allem Stargamer (LOL der Typ ist 14 Jahre älter als ich und braucht einen Mod, hinter dem er hervorplärren und auf dessen Schoß er sich strong & heavy fühlen darf), sagt mir, dass Leute mit dem Alter nicht zwangsläufig erwachsener werden. So unterirdisch und argumentelos wie er Jolly angeht und dabei noch von Niveau sprechen will, ist schon wieder lustig.
    Zuletzt geändert von Swan; 11.04.2011, 13:16.

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  • Drakespawn
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis. Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift. Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so. Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.
    Das ist, mit Verlaub, eine erzkonservative und völlig überholte Ansicht. Nicht weil ich das persönlich so sehe (was ich zufällig tue), sondern weil die Realität diese Ansicht ad absurdum führt.
    Mädchen werden attraktiv (bzw. machen sich selbst attraktiv), sobald sie die Geschlechtsreife erreichen und sich ihr Körper entwickelt. Dass man nicht möchte dass ein "30+X"-Jähriger (mit X durchaus im zweistelligen Bereich) sich an 14-Jährige heranmacht ist ja durchaus nachvollziehbar. Aber es gibt genug 14-16-Jährige, die von sich aus auf ältere Semester (sprich 18-25) zugehen. Freiwillig. Bewusst. Männlich wie weiblich, in beiden Rollen.

    Nur sieht das vollkommen überholte Gesetz das GRUNDSÄTZLICH und erstmal ohne jede Differenzierung als Straftat des älteren Partners an, was teilweise nicht mal die Eltern als solche ansehen. Und DAS ist ein Problem des Gesetzes, nicht der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn man wie in den 70er Jahren wieder das Gehirn anbohren und Teile des Gehirns ausbrennen würde? Damals ging es zwar "nur" darum, Homosexualität auszurotten, aber wenn man genügend tief bohrt, dann sind die auch keine Gefahr und wenn man dann das Betäubungsmittel weglässt, dann ist das für alle, die sowieso vor lauter "Weg mit dem Rechtsstaat"-Rufen Schaum vorm Mund haben, noch eine richtige feine Gaudi.
    Wenn man sich die Kommentare einiger hier so anschaut, fragt sich nur, wessen Hirn man anbohren sollte. Oder ob bei den einschlägigen Probanden überhaupt was zum anbohren da ist.


    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Wie hat Österreich nochmal bei der Pisa-Studie abgeschnippschnappt, ich meine, abgeschnitten?
    Nicht so toll, aber das war natürlich nur das Balkan-Gesocks, das den Schnitt nach unten gezogen hat. Hat jedenfalls der Herr Strache neulich erzählt auf dem Parteitag, auf dem er auch gesagt hat, dass Politiker alles Lügner sind.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Kommt es durch den Spot und die Politiker so rüber? Nein. Da wird gezeigt: Lade Songs runter oder hoch und dann 5 Jahre Knast. So wirds in dem Spot gezeigt. Leute, die solche Gesetze nicht kennen und nur hören, ah, da wird wieder mal eine Verschärfung des UrhG gefordert, weil irgendein Musiklabel rumheult, wird wenig Verständnis aufbringen, dass Kinderschänder mit Bewährungsstrafen davon kommen.
    Nochmal: Wenn du so unmündig bist und dich von diesem Spot ins Bockshorn jagen lässt, dann ist das deine Angelegenheit.

    Ich hab leider keine Zeit, das alles rauszusuchen. Es gibt diverse §§ beim STGB, welche die Bestrafung von den ganzen Abstufungen von Kindesmissbrauch vorsehen. Das BIS ZU 10 Jahre ist für die schwerste Tat diesbezüglich vorgesehen, aber "schwächere" Abstufungen sehen halt keine "bis zu 10 Jahre" vor. Und dann darfste auch die 2/3 Regelung nicht vergessen, wenn sich der Täter im Knast gut führt und brav die Therapien mitmacht.
    Du bist also nicht nur schlecht bzw. gar nicht informiert, du rechtfertigst das sogar noch. Die Behauptungen, die du aufgestellt hast, sind und bleiben trotzdem sachlich falsch.

    Ich glaube, das wollten sie verschärfen, ist aber nicht soweit gekommen. Das Gesetz wurde wohl so doch nicht verabschiedet.

    Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis. Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift. Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so. Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.
    Auch das fußt wieder auf einem Halbwissen. Es ist nicht deine Angelegenheit, zu definieren, was "krank" ist und was nicht. Deine Kommentare offenbaren letztendlich nur, dass du zu einer sachlichen Diskussion weder in der Lage bist, noch einer solchen etwas Substanzielles beitragen kannst. [edit: naja, oder möchtest... ]
    Zuletzt geändert von endar; 11.04.2011, 14:01.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Wenn du diese Spots für bare Münze nimmst, dann ist das dein Problem. Die Strafhöchstgrenze von fünf Jahren richtet sich gegen organisierte, kriminielle Massenproduktion, nicht gegen eine Privatkopie. Zudem gibt es neben dem gesetzten Recht immer auch eine materielle Rechtsprechung.
    Kommt es durch den Spot und die Politiker so rüber? Nein. Da wird gezeigt: Lade Songs runter oder hoch und dann 5 Jahre Knast. So wirds in dem Spot gezeigt. Leute, die solche Gesetze nicht kennen und nur hören, ah, da wird wieder mal eine Verschärfung des UrhG gefordert, weil irgendein Musiklabel rumheult, wird wenig Verständnis aufbringen, dass Kinderschänder mit Bewährungsstrafen davon kommen.


    Du kennst die Strafandrohung doch noch nichteinmal. Gestern hast du empfohlen, man möge einmal nachsehen, was ich auch getan habe. Ergebnis: Was du hier erzählst, ist alles sachlich falsch. § 176a hat einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, nicht fünf. Und vielleicht weißt du auch, dass sich einzelne Delikte auch addieren können. Keine Ahnung haben, aber hier nach Strafverschärfung rufen.
    Ich hab leider keine Zeit, das alles rauszusuchen. Es gibt diverse §§ beim STGB, welche die Bestrafung von den ganzen Abstufungen von Kindesmissbrauch vorsehen. Das BIS ZU 10 Jahre ist für die schwerste Tat diesbezüglich vorgesehen, aber "schwächere" Abstufungen sehen halt keine "bis zu 10 Jahre" vor. Und dann darfste auch die 2/3 Regelung nicht vergessen, wenn sich der Täter im Knast gut führt und brav die Therapien mitmacht.

    Eine solches Gesetz gibt es nicht. Was du meinst, ist, dass es kein Gesetz gäbe, was den volljährigen Partner mit Strafe bedroht. Und das ist auch nur teilweise richtig. Vielleicht solltest du doch mal selbst ins StGB schauen, anstelle es anderen Leuten zu empfehlen.

    Was Leute, die keine Ahnung haben, aber ständig härtere Gesetze fordern, anrichten, ist wirklich schlimm. Ich bin jedenfalls froh, dass ich heute kein Jugendlicher mehr bin.

    Sexualstrafrecht: Fummeln verboten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Diese Gesetzesvorlage ist glücklicherweise nach massivsten Protesten entschärft worden und so nicht in Kraft getreten. Dennoch ist das Sexualstrafrecht überregelt und realitätsfern.
    Ich glaube, das wollten sie verschärfen, ist aber nicht soweit gekommen. Das Gesetz wurde wohl so doch nicht verabschiedet.

    Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis. Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift. Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so. Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    So lasch ist die Rechtssprechung gar nicht.
    Ebend. Selbstverständlich gibt es genügend Gesetze. Man muss sie nur anwenden.

    Die Politik sollte auch, anstelle dass sie den Schreihälsen und der Bildzeitung zuliebe neue Strafrechtsparagraphen einführt, dafür sorgen, dass die Strafrechtsbehörden genügend Personal haben, um ihrer Arbeit nachzugehen. Das stört aber anscheinend keinen.

    Zitat von Drakespawn Beitrag anzeigen
    Aha. Schön. Und was ist mit Fällen wo sie z.B. 14 ist und er 18? Die sind weiß Gott nicht abwegig oder selten. Und Eltern denen das missfällt auch nicht. Und dann sollen die die Möglichkeit haben, den 18-Jährigen vor Gericht zu zerren, wo ihm eine Strafe droht als habe er ein Kleinkind vergewaltigt?

    Wie endar schon sagte, ein guter Teil des Sexualstrafrechts ist vollkommen realitätsfremd. Und bevor das nicht behoben ist, wäre ich vorsichtig damit, pauschal härtere Strafen in dem Bereich zu fordern.
    Als ich noch jugendlich war, galt ja sogar noch der § 175. Aber nun gut, das ist hier nicht das Thema.

    Ja, das Strafrecht ist hier völlig überzogen. Mitte der Neunziger war es nach einer Reform, die durch den Einigungsvertrag erzwungen worden war, endlich liberal: Schutzaltersgrenze war glaub ich 16 und bis 18 galt für Fälle, in denen Druck, Geschenke, Ausnutzung einer Aufsichtsposition etc. gab es dann Vorschriften. Das war natürlich in sich auch ein bisschen widersprüchlich, wenn Jugendliche "Sex haben durften", aber keine Pornographie anschauen durften.

    Jetzt haben wir drei "Schultzaltersgrenzen" und somit können heutzutage auch 16jährige, die mit 14jährigen Sex haben, u.U. strafrechtlich belangt werden.

    (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
    1. durch seine Vermittlung oder
    2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

    Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
    Also selbst Jugendgruppenleiter (meist selbst noch Schüler) auf Jugendfreizeiten müssen darauf aufpassen, dass sie ihren nur etwas jüngeren Jugendlichen nicht "Gegenheit verschaffen" miteinander Sex zu haben, da sie sonst nach § 180 StGB theoretisch drei Jahre brummen müssten?
    18jährige, die bei Abwesenheit der Eltern eine Party veranstalten, auf der die sicherlich auch mal jüngeren Gäste rumfummeln, werden mit drei Jahren Gefängnis bedroht?
    Eltern, die nicht alle drei Minuten aufs Zimmer rennen, wenn das 15jährige Kind mit dem 17jährigen Freund alleine auf dem Zimmer ist, wandern drei Jahre ins Gefängnis?

    Natürlich wird das materiell hoffenlich alles nicht so gehandhabt werden, aber das schwammige und widersprüchliche Sexualstrafrecht ist wenig hilfreich, heutigen Jugendlichen eine selbstbestimmte Sexualität zu gönnen.

    Die geletenden Rechtsgrundlagen zum Missbrauch von Kindern (§ 176, 176a, 176b, ggf. § 177) sind jedenfalls vollkommen ausreichend, vor allem vor dem Hintergrund der Sicherungsverwahrung. Was Einzelfälle anbetrifft, so muss man sich leider die Mühe machen, diese detailliert zu prüfen.

    Was die Sicherungsverwahrung anbetrifft, so wird auch sicher hier viel rumgepostet, ohne dass die Schnippschnappfreunde offenbar auch nur die geringste Ahnung haben, worum es eigentlich geht.

    Ich bin selbst auch in der Materie nicht komplett drin, aber so wie ich es verstanden habe, hat der Europ. Gerichtshof bemängelt, dass die Verschärfung der Regelung rückwirkend angewendet werde und somit gegen den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege) verstoße. Es geht also nicht um eine heutige und zukünftige Handhabe, sondern es dreht sich hier insgesamt um ca. 70 Personen und nicht - wie manche in unendlicher Plattheit postulieren - darum, "alle auf freien Fuß zu setzen". Unter diesen 70 sind übrigens keineswegs nur Mörder und Sexualstraftäter, sondern auch Betrüger. Zudem sind die meisten weiterhin in Haft.

    Sicherungsverwahrung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

    Aber man müsste sich natürlich informieren, was ungemein anstrengender ist als Schnippschnapp zu fordern und irgendwelches Halbwissen zu posten.

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  • Drakespawn
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Und wie oft kommt das mit diesen Tussen vor?
    Es KOMMT vor. Das reicht, um es bei einer Anklage zumindest bedenken zu müssen, egal wie selten diese Fälle in der Praxis sind.

    Übrigens gibts auch Fälle, wo eben junge Frauen vergewaltigt werden und es dann vor Gericht heißt, sie hätten das ja gewollt.
    Ist mir klar, einen solchen Fall aus meinem Bekanntenkreis habe ich an anderer Stelle oben selbst zitiert. Dein Argument ist...?

    Übrigens kannste nicht einfach nen 18jährigen, der mit deiner 17jährigen Tochter in die Kiste springt, so einfach vor Gericht zerren. Es gibt ein Gesetz, was es Jugendlichen ab 16 erlaubt, mit volljährigen Partnern Sex zu haben.
    Aha. Schön. Und was ist mit Fällen wo sie z.B. 14 ist und er 18? Die sind weiß Gott nicht abwegig oder selten. Und Eltern denen das missfällt auch nicht. Und dann sollen die die Möglichkeit haben, den 18-Jährigen vor Gericht zu zerren, wo ihm eine Strafe droht als habe er ein Kleinkind vergewaltigt?

    Wie endar schon sagte, ein guter Teil des Sexualstrafrechts ist vollkommen realitätsfremd. Und bevor das nicht behoben ist, wäre ich vorsichtig damit, pauschal härtere Strafen in dem Bereich zu fordern.

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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Du kennst die Strafandrohung doch noch nichteinmal. Gestern hast du empfohlen, man möge einmal nachsehen, was ich auch getan habe. Ergebnis: Was du hier erzählst, ist alles sachlich falsch. § 176a hat einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, nicht fünf. Und vielleicht weißt du auch, dass sich einzelne Delikte auch addieren können. Keine Ahnung haben, aber hier nach Strafverschärfung rufen.
    Das ist nämlich ein wichtiger Punkt. Es kommt in den seltensten Fällen zu nur einer geahndeten Straftat im Zusammenhang mit Kindesmißrauch oder auch Vergewaltigung.
    Hinzu kommen meist: Körperverletzung oder schwere Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung.
    Alles mit recht empfindlichen Strafen.
    Abgesehen davon haben die Richter immer weniger Skrupel, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, dann ists mir doch egal, ob der Täter nur fünf Jahre für die Straftat bekommt, er bleibt hinter Gittern.

    So lasch ist die Rechtssprechung gar nicht.

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    @Knörf: Ich kann mir immer weniger vorstellen, dass du Jura studierst (nicht, dass mein Glaube jemals besonders groß gewesen wäre). Wie hat Österreich nochmal bei der Pisa-Studie abgeschnippschnappt, ich meine, abgeschnitten?
    Zu mir sagte er, er wäre Schüler....
    Zuletzt geändert von T`Pau; 11.04.2011, 09:49. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Gibt zwar noch ein paar Abstufungen und die Raubmordkopiererei sind zwar Spots, aber diese Spots kriegt Otto Normal Verbraucher ohne jegliche Kenntnis im Kino zu sehen, auf gekauften DVDs etc. Und dann hört eben jener Otto Normal Verbraucher, dass jemand, der ein Kind sexuell missbraucht hat, Bewährung kriegt.
    Wenn du diese Spots für bare Münze nimmst, dann ist das dein Problem. Die Strafhöchstgrenze von fünf Jahren richtet sich gegen organisierte, kriminielle Massenproduktion, nicht gegen eine Privatkopie. Zudem gibt es neben dem gesetzten Recht immer auch eine materielle Rechtsprechung.

    Die Politiker verschärfen hingegen aber immer mehr das Urheberrechtsgesetz, aber die Strafen für Kinderschänder werden nicht hoch gesetzt.
    Du kennst die Strafandrohung doch noch nichteinmal. Gestern hast du empfohlen, man möge einmal nachsehen, was ich auch getan habe. Ergebnis: Was du hier erzählst, ist alles sachlich falsch. § 176a hat einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, nicht fünf. Und vielleicht weißt du auch, dass sich einzelne Delikte auch addieren können. Keine Ahnung haben, aber hier nach Strafverschärfung rufen.

    Übrigens kannste nicht einfach nen 18jährigen, der mit deiner 17jährigen Tochter in die Kiste springt, so einfach vor Gericht zerren. Es gibt ein Gesetz, was es Jugendlichen ab 16 erlaubt, mit volljährigen Partnern Sex zu haben.
    Eine solches Gesetz gibt es nicht. Was du meinst, ist, dass es kein Gesetz gäbe, was den volljährigen Partner mit Strafe bedroht. Und das ist auch nur teilweise richtig. Vielleicht solltest du doch mal selbst ins StGB schauen, anstelle es anderen Leuten zu empfehlen.

    Was Leute, die keine Ahnung haben, aber ständig härtere Gesetze fordern, anrichten, ist wirklich schlimm. Ich bin jedenfalls froh, dass ich heute kein Jugendlicher mehr bin.

    Sexualstrafrecht: Fummeln verboten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Diese Gesetzesvorlage ist glücklicherweise nach massivsten Protesten entschärft worden und so nicht in Kraft getreten. Dennoch ist das Sexualstrafrecht überregelt und realitätsfern.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
    Fünf Jahre und Fünf Jahre.

    Also wird das Raubkopieren mit der Vergewaltigung, sagen wir mal mit einer Fünfjährigen gleichgestellt. Ich weiß was du meinst Beth.
    Gibt zwar noch ein paar Abstufungen und die Raubmordkopiererei sind zwar Spots, aber diese Spots kriegt Otto Normal Verbraucher ohne jegliche Kenntnis im Kino zu sehen, auf gekauften DVDs etc. Und dann hört eben jener Otto Normal Verbraucher, dass jemand, der ein Kind sexuell missbraucht hat, Bewährung kriegt.

    Die Politiker verschärfen hingegen aber immer mehr das Urheberrechtsgesetz, aber die Strafen für Kinderschänder werden nicht hoch gesetzt. Die Sachen wie "wir müssen den Kindern helfen" kommt zwar immer mal wieder - genauso wie die Terrorismus Debatte - wenn es um die Erzwingung der VDS geht, aber getan wurde gar nichts.

    Der Gipfel war noch die Sache mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. War doch der Verein, oder? Der die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Schwerstverbrechern (auch Kinderschändern) verwehrt hat, weil die Leute ja ihre Strafe verbüßt haben und dann wieder auf die Menschheit los dürfen.

    Zitat von Drakespawn Beitrag anzeigen
    Und mir persönlich geht die Hutschnur hoch, wenn ich Fälle höre, in denen sich junge Menschen (Damen in dem Fall) "interessant" machen oder rächen wollen, indem sie dem verschmähten Liebhaber eine Vergewaltigung anhängen. Oder Eltern von noch-nicht-ganz-volljährigen "Kindern" die gerade volljährigen "Täter", die sich an ihrem "Kind" "vergangen" haben vor Gericht zerren.

    Komisch dass diese auch von entsprechenden Regelungen betroffenen Fälle bei der "denkt denn keiner an die KINDER???"-Debatte immer totgeschwiegen werden und alle "Kinderschänder" grundsätzlich eklige alte Perverse sind, die sich an Kleinkindern vergehen.
    Und wie oft kommt das mit diesen Tussen vor? Übrigens gibts auch Fälle, wo eben junge Frauen vergewaltigt werden und es dann vor Gericht heißt, sie hätten das ja gewollt.

    Übrigens kannste nicht einfach nen 18jährigen, der mit deiner 17jährigen Tochter in die Kiste springt, so einfach vor Gericht zerren. Es gibt ein Gesetz, was es Jugendlichen ab 16 erlaubt, mit volljährigen Partnern Sex zu haben.

    Sicherungsverwahrung – Keine Gnade für Kinderschänder Stresemann Club – Rechtsliberale in der FDP

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  • Captain James Tiberius Kirk
    antwortet
    Also zu den aktuellen Posts hier:
    so sehr auch ich diese Pädos hasse, aber Urteile wie Kastration oder Todesstrafe mal einfach hier so reinzuposten scheint schon noch relativ leicht zu sein. Könnten ihr diese Urteile statt nur zu verkünden tatsächlich auch selbst an den Subjekten ausführen?

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  • Uriel Ventris
    antwortet
    Wenn dann sollte mal eine richtige Reform für den Rechtsstaat her. Im Falle dieses Mörders, der auf Schmerzensgeld plädiert, hoffe ich auf den Richterspruch, der ihm das versagt.

    Außerdem: Todesstrafe und die ganzen tollwütigen Urteile mit Verweis auf die Menschenrechte zu entkräften, finde ich ein bisschen gewagt. Schließlich ist die Einschränkung der Freiheit auch eine Art der Menschenrechtsverletzung.
    Dann eher im Hinblick, dass man Todesstrafe und Kastration zumeist nicht rückgängig machen kann.

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  • Drakespawn
    antwortet
    Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
    Es geht um Kinderschändung oder? Nicht um fälschlich angeklagte hier.

    Das dein Fall ebenso ekelhaft ist, ist klar, aber ich dachte hier gehts um reine Kinderschänder.
    Ach und wie unterscheidest du Genie das eine vom anderen? Ich wette die Richter würden sich von dir liebend gerne die Arbeit erleichtern lassen. Also, wie unterscheidet man die "echten" Kinderschänder von den "falschen", also den fälschlich oder voreilig verurteilten?

    Glaubst du nicht, die Richter würden alles machen was sie können um solche Fehler zu verhindern? Sie passieren aber trotzdem noch.

    Ich kenne einen Fall in dem wurde dem Opfer geglaubt und da wurde ein unschuldiger Mann ins Gefängnis gesteckt, bis sie zwei Jahre später ihre Aussage wiederrufen hat.

    Und einen anderen Fall in dem man einer Freundin des Opfers die (wahre) Aussage glaubte, das Opfer würde auf gewisse, vergewaltigungsähnliche Sexualpraktiken stehen, dadurch den (gerechtfertigten) Vergewaltigungsvorwurf ignorierte, und den Täter auf Bewährung freisprach.

    Und nun? Wie man's macht, macht man's verkehrt?

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Oftmals werden missbrauchte Kinder auch ermordet und dazu passt das hier sehr gut:

    Wieviel Träume bleiben ungeträumt ?
    Und wieviel Tränen bleiben ungeweint ?

    Kennt Ihr die Raubmordkopiererspots, die es im Kino und auf DVD gibt? 5 Jahre Knast. Jetzt schaut mal ins STGB mit wie viel Kindesmissbrauch bestraft wird.

    Fällt was auf?
    Ja, dass du voll auf die Werbespots der GEMA reingefallen bist.

    Es ist natürlich richtig, dass das StGB Eigentumsdelikte stärker pönalisiert als Delikte, die sich gegen die körperliche Unversehrheit richten. Das hat mit der Geschichte des Strafgesetzbuches zu tun, das eben noch auf die Reichsgründung 1871 zurückgeht. Ich bin auch der Meinung, dass man das schon längst hätte anpassen müssen. Dieses Problem ist allerdings ein generelles, das einer umfassenden Strafrechtsreform bedarf.

    Es gibt meines Wissens zudem keinen Strafrechtsparagraphen "Vergewaltigung von Kindern". Zeig mir den doch mal. (edit: § 176a - Sexueller Missbrauch von Kindern, § 177 - Vergewaltigung, hat beides einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren)

    Und wenn ich dann höre: Ja, der hat Bewährung gekriegt. Hat ja ein Geständnis abgelegt.

    Sorry, da geht mir ne Hutschnur hoch.
    Und schon sind wir wieder am Anfang. Um das beurteilen zu können, musst du schon etwas mehr wissen als das, was gmx da bringt.
    Zuletzt geändert von endar; 10.04.2011, 23:38.

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  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
    Was heißt getroffen? Sorry aber die Beleidgung lasse ich nicht auf mir sitzen!
    Welche Beleidigung. Deine Argumentation folgt genau der der BILD. Punkt. Auch wenn du es nicht glauben möchtest.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Kennt Ihr die Raubmordkopiererspots, die es im Kino und auf DVD gibt? 5 Jahre Knast. Jetzt schaut mal ins STGB mit wie viel Kindesmissbrauch bestraft wird.
    Mit mehr. Außer 10 ist bei dir kleiner als 5.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Fällt was auf?
    Das du die Paragraphen nicht gelesen hast.

    Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
    Fünf Jahre und Fünf Jahre.
    Also wenn man schon am ersten Satz eines Paragraphen scheitert sollte man vielleicht nicht so laut rumtönen.

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