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  • Antiker 92
    antwortet
    Das wirst du wahrscheinlich nur solange sagen, bis du selber unschuldiges Opfer staatlicher Gewalt im Zuge einer Vermeidung eines angenommenen größeren Unheils geworden ist. Willst du das Opfer sein, dessen Hand in einem Mixer zerhackselt wurde, weil ein Ermittler geglaubt hat, dass du ein Kindesentführer bist und den Aufenthaltsort des Kindes aus dir heraus pressen wollte?
    Tja denn hat man halt pech gehabt.Was mit Lügendektor Test.?

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
    @Oliver Hansen
    Menschenwürde meint hier wohl Artikel 1 des Grundgesetzes bzw. des Rechtsprechung an sich.


    Das wirst du wahrscheinlich nur solange sagen, bis du selber unschuldiges Opfer staatlicher Gewalt im Zuge einer Vermeidung eines angenommenen größeren Unheils geworden ist. Willst du das Opfer sein, dessen Hand in einem Mixer zerhackselt wurde, weil ein Ermittler geglaubt hat, dass du ein Kindesentführer bist und den Aufenthaltsort des Kindes aus dir heraus pressen wollte?


    Nachtrag: Daschner hat nach Ansicht des Gerichtes übrigens nicht alle Mittel ausgeschöpft, was darauf hinweist, was geschehen wird, wenn Folter legitimiert werden sollte: Sie wird als erstes und bequemstes da am ehesten Erfolg versprechendes Mittel eingesetzt werden.
    Das Gericht hat sich der Meinung des Polizeipsychologen angeschlossen, der glaubte, Gäfgen würde nach einer Konfrontation mit der Schwester von Jakob, die er anscheinend kannte, reden. Ob das realistisch ist soll angesichts des späteren Verhaltens von Gäfgen doch mal jeder für sich selbst entscheiden.

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  • Rarehero
    antwortet
    @Oliver Hansen
    Menschenwürde meint hier wohl Artikel 1 des Grundgesetzes bzw. des Rechtsprechung an sich.

    Wir die menschen,es muss halt mal schlimme Dinge getan werden,um Menschen leben zu retten aber das begreifen wenige leute das so was gemacht werden muss.
    Das wirst du wahrscheinlich nur solange sagen, bis du selber unschuldiges Opfer staatlicher Gewalt im Zuge einer Vermeidung eines angenommenen größeren Unheils geworden ist. Willst du das Opfer sein, dessen Hand in einem Mixer zerhackselt wurde, weil ein Ermittler geglaubt hat, dass du ein Kindesentführer bist und den Aufenthaltsort des Kindes aus dir heraus pressen wollte?

    Nachtrag: Daschner hat nach Ansicht des Gerichtes übrigens nicht alle Mittel ausgeschöpft, was darauf hinweist, was geschehen wird, wenn Folter legitimiert werden sollte: Sie wird als erstes und bequemstes da am ehesten Erfolg versprechendes Mittel eingesetzt werden.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    entscheidet bitte wer?
    Wie bei Notwehr üblich: Entweder ein Gericht (das Daschner und seinen Kollegen faktisch freigesprochen hat), oder in letzter Instanz theoretisch die Regierung, sofern sie einen Verurteilten begnadigt.

    Edit: Sorry, ich habe jetzt Regierung geschrieben, ich meinte den Bundespräsidenten bzw. den Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes. Die haben nämlich für ihren Amtsbereich das Gnadenrecht.

    Auch das hätte nämlich ein Ausweg sein können: Verurteilung wegen Aussageerpressung, Rechtsmittelverzicht, dadurch Rechtskraft des Urteils, anschließend sofortige Strafbegnadigung und Wiederernennung ins Beamtenverhältnis. So hätte das auch geregelt werden können.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 23 Sekunden:

    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Sagst du das immer, ja? Ändert nichts daran, dass rechtskräftige Urteile in Deutschland Gültigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Entscheidungen zur Notwehr. Das Recht auf Folter wird du das vergebens suchen. Das kann man sich leider nicht aussuchen.
    Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der BGH kann technisch immer noch anders entscheiden.

    Im Übrigen weiß ich nicht, wo das Problem ist, solche Einzelfälle nicht zu verurteilen. Es ist doch nicht so, dass nun auf einmal Folter zum Massenphänomen geworden ist, weil Daschner sie in einem EINZELFALL verantworten konnte. Das ist doch Quatsch.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 06.08.2011, 21:58. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Antiker 92
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    entscheidet bitte wer?
    Wir die menschen,es muss halt mal schlimme Dinge getan werden,um Menschen leben zu retten aber das begreifen wenige leute das so was gemacht werden muss.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Der Richter ist hier nicht der liebe Gott und auch nicht der Papst, sage ich immer. Er ist nicht unfehlbar. Von daher lasse ich mich von einem Urteil auch nicht beeinflußen in dem, was ich für richtig halte.
    Sagst du das immer, ja? Ändert nichts daran, dass rechtskräftige Urteile in Deutschland Gültigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Entscheidungen zur Notwehr. Das Recht auf Folter wird du das vergebens suchen. Das kann man sich leider nicht aussuchen.

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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    olor]

    Folter ist eben immer dann legitim und richtig, wenn nur durch sie ein größeres Unrecht verhindert werden kann.
    entscheidet bitte wer?

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Der Richter ist hier nicht der liebe Gott und auch nicht der Papst, sage ich immer. Er ist nicht unfehlbar. Von daher lasse ich mich von einem Urteil auch nicht beeinflußen in dem, was ich für richtig halte.
    STOPP..da muss ich dir sagen,das es immer 2 Paar schueh sind,was "Rechtens ist " (und da waren die beamten nachweislich im Unrecht,da sie gegen das geschriebene und damit geltende Gesetzt gehandelt haben)
    und dem "empfinden" was "Richtig" (oder ggf.auch rechtens) in einer bestimmten situation ist,wobei sie dabei (nach meiner Meinung) richtig gehandelt haben,das "Moralische" Recht also auf ihrer Seite ist
    aber dennoch haben sie gegen das "Geltende" Recht verstoßen,das ist Fakt

    eine ganz andere Frage wäre in dem zusammenhang ob das "Geltende Recht" dann nicht überarbeitet gehört..um solche "Gewwissenfragen" nicht von vorneherein auszuschliessen

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
    Im Falle von Metzler war eine solche Bedrohung aus Sicht der Ermittler nicht gegeben bzw. nicht bekannt. Er hätte zu diesem Zeitpunkt in einem Erdverlies mit dem Erstickungstod ringen oder von einem Dritten bewacht wohlauf (im Sinne von seine körperliche Versehrtheit und sein Öeben wird nicht akutt bedroht) sein können. Abgesehen davon darf auch die in der Notwehr/der Nothilfe die Menschenwürde nicht verletzt werden (wie ich oben nacheditiert habe), was bedeutet, dass eine Folter nicht anzuwenden ist.
    Der Angriff Entführung dauerte noch an, und aus Gäfgens Aussagen ging nicht hervor, dass es einen Komplizen gab. Zumindest haben weder die Medien noch seine Verteidigung sowas je behauptet. Außerdem: Doch, die Menschenwürde darf in Notwehr sehr wohl verletzt werden. DIe Menschenwürde ist nämlich in dem Sinne kein Grundrecht, sondern der Wert, der einer Person um ihrer selbst willen zukommt. So definieren es zumindest Juristen. Diese Personale Würde würde durch Folter angegriffen. Der Vater eines entführten Kindes etwa dürfte, wenn er den Täter in die Finger kriegt, diesem zur Not sogar jeden einzelnen Knochen im Verbrecherleib brechen, um sein Kind zu retten.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 2 Sekunden:

    Zitat von EREIGNISHORIZONT Beitrag anzeigen
    Komisch nur, dass du selbst gerne solche Fakten als Beleg wertest, wenn sie deinem Geiste entsprechen. Dann sind die wohl nicht fehlbar, oder?
    Was du für richtig hälst, öffnet alle Türen zu einem Unrechtsstaat. Wann ist dann der nächste Fall von Folter legitim? Ein Rechtsstaat lebt von Prinzipientreue und nicht von Willkür.
    Ich sage nur, dass man auch zu einem anderen Ergebnis kommen kann und das auch ich dies tue. Mehr nicht.

    Der Rechtsstaat lebt nicht von Prinzipientreue, die ist der beste Weg in seinen Untergang. Sonst ist der Weg zum Prinzip "Fiat Ius, Pereat Mundus" nicht mehr weit.

    Folter ist eben immer dann legitim und richtig, wenn nur durch sie ein größeres Unrecht verhindert werden kann.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 06.08.2011, 21:43. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • EREIGNISHORIZONT
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Der Richter ist hier nicht der liebe Gott und auch nicht der Papst, sage ich immer. Er ist nicht unfehlbar. Von daher lasse ich mich von einem Urteil auch nicht beeinflußen in dem, was ich für richtig halte.
    Komisch nur, dass du selbst gerne solche Fakten als Beleg wertest, wenn sie deinem Geiste entsprechen. Dann sind die wohl nicht fehlbar, oder?
    Was du für richtig hälst, öffnet alle Türen zu einem Unrechtsstaat. Wann ist dann der nächste Fall von Folter legitim? Ein Rechtsstaat lebt von Prinzipientreue und nicht von Willkür.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von EREIGNISHORIZONT Beitrag anzeigen
    Nein, war er nicht und wenn du das so meinst, dann solltest du auch das so angeben. Zu schreiben, er sei ein legitimes Ziel für Nothilfemaßnahmen, widerspricht nun mal den gerade erlassenen Urteil des Richters.

    Moralisch gesehen stehe ich vollends hinter den Beamten, und ich würde mich nicht wundern, wenn selbst diese mit diesem Urteil zufrieden sind. Der Rechtsstaat darf sich vor solchen Menschen wie Gäfken keine Blöße geben.
    Der Richter ist hier nicht der liebe Gott und auch nicht der Papst, sage ich immer. Er ist nicht unfehlbar. Von daher lasse ich mich von einem Urteil auch nicht beeinflußen in dem, was ich für richtig halte.

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  • EREIGNISHORIZONT
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Damit war er legitimes Ziel von Nothilfemaßnahmen.
    Nein, war er nicht und wenn du das so meinst, dann solltest du auch das so angeben. Zu schreiben, er sei ein legitimes Ziel für Nothilfemaßnahmen, widerspricht nun mal den gerade erlassenen Urteil des Richters.

    Moralisch gesehen stehe ich vollends hinter den Beamten, und ich würde mich nicht wundern, wenn selbst diese mit diesem Urteil zufrieden sind. Der Rechtsstaat darf sich vor solchen Menschen wie Gäfgen keine Blöße geben.
    Zuletzt geändert von EREIGNISHORIZONT; 06.08.2011, 21:43.

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  • Rarehero
    antwortet
    Zitat von Wikipedia (ich such mir die Gesetzestexte gleich noch raus)
    Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
    Im Falle von Metzler war eine solche Bedrohung aus Sicht der Ermittler nicht gegeben bzw. nicht bekannt. Er hätte zu diesem Zeitpunkt in einem Erdverlies mit dem Erstickungstod ringen oder von einem Dritten bewacht wohlauf (im Sinne von seine körperliche Versehrtheit und sein Öeben wird nicht akutt bedroht) sein können. Abgesehen davon darf auch die in der Notwehr/der Nothilfe die Menschenwürde nicht verletzt werden (wie ich oben nacheditiert habe), was bedeutet, dass eine Folter nicht anzuwenden ist.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
    Falsch.



    Damit ist gemeint, das Nothilfe zulässig ist, wenn der Angriff und klar ersichtlich tatsächlich erfolgt, etwa wenn man sieht, dass ein Mann ein Mädchen in Gebüsch zerrt, um sich an diesem zu Vergehen. Das war im Fall Gäfgen aber nicht gegeben. An der Stelle bräuchte man dann Passus, der es gestattet, bei vermuteter unmittelbarer Bedrohung des Lebens eines Dritten massive Eingriffe gegen die Menschenwürde des mutmaßlichen Täters gestattet, aber einen solchen Passus wird es in Deutschland niemals geben. Damit hat es Daschner im Prozess auch versucht.

    Im Übrigen würde es vielleicht in Fällen, die ähnlichen gelagert sind wie der Fall Gäfgen, zu dem gewünschten Resultat führen, in vielen anderen Fällen träfe es aber Unschuldige und vielleicht sogar deren Angehörige. Das perfekte System gibt es leider nicht.
    Gegenwärtig heißt nur "Andauernd", "nicht abgeschlossen". Gäfgen hatte schon gestanden, Jakob entführt und versteckt zu haben. Damit war er legitimes Ziel von Nothilfemaßnahmen.

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  • Rarehero
    antwortet
    Falsch.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Damit ist gemeint, das Nothilfe zulässig ist, wenn der Angriff und klar ersichtlich tatsächlich erfolgt, etwa wenn man sieht, dass ein Mann ein Mädchen in Gebüsch zerrt, um sich an diesem zu Vergehen. Das war im Fall Gäfgen aber nicht gegeben, und Eingriffe in die Menschenwürde (zum Beispiel Folter) sind ohnehin auch bei Nothilfe untersagt. An der Stelle bräuchte man dann Passus, der es gestattet, bei vermuteter unmittelbarer Bedrohung des Lebens eines Dritten massive Eingriffe gegen die Menschenwürde des mutmaßlichen Täters gestattet, aber einen solchen Passus wird es in Deutschland niemals geben. Damit hat es Daschner im Prozess übrigens auch versucht und ist an dem Punkt "Menschenwürde" gescheitert, denn der darf man sich wie gesagt auch im Zuge der Nothilfe hinweg setzen.

    Im Übrigen würde es vielleicht in Fällen, die ähnlichen gelagert sind wie der Fall Gäfgen, zu dem gewünschten Resultat führen, in vielen anderen Fällen träfe es aber Unschuldige und vielleicht sogar deren Angehörige. Das perfekte System gibt es leider nicht.

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