Zitat von Normandy
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Die frage ist eigentlich "Simpel" zu beantworten:
DA ES FÜR den/die "Ausführenden keine "Gerichtlich festgestellen" Beweise gibt,bleibt ihnen von vorneherein nur die Möglichkeit sich "Absichtlich" ungesetzlich zu verhalten...haben sie "Recht" (wie im Fall Gäfgen) wir ihr Handeln "Milde" beurteilt,sollten sie "Unrecht"haben und ggf.einen "Unschuldigen" bedrohen oder ihm gar Gewalt antun.wird sie die entsprechende Härte des gesetzes treffen,das steht wohl ausser frage
ich finde es viel intressanter zu bedenken,wie es in einem "durchdachten,angeblich auf alle "eventualitäten" vorbereiteten! " Recchtsystem dazu kommen kann,das sich jemand der eigentlich bestimmte Rechte schützen will (und das eigentlich auch tut) auf einmal in einer rechtlichen "Grauzone" wiederfindet,selber zum "Täter" wird,obwohl er doch eigentlich nur das gemacht hat wofür er bezahlt wird (in besagtem Fall das er versucht das Leben unschuldiger zu schützen)..das erscheint mir irgendwie "paradox"???
Man möge mir sagen wenn ich da grade irgendwo einen "Denkfehler" habe..
zur "Ergänzung/Erläuterung" möchte ich da mal die Bundeswehr anführen un den seit jahrzehnten bekannten "Ausspruch" für jemanden auf Wache,das man sehr oft immer mit dem einen bein "im Knast" steht obwohl man ja nur befehle und anordnungen befolgt..
mir scheint es da eher eine sehr gravierende "Rechtsunsicherheit" grade für die ausführenden zu geben als das es eine "bestimmtheit" für die Täter oder auch unschuldig verdächtigen gibt..
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