Zitat von Viola
Beitrag anzeigen

Wo ich jetzt lebe, hängen in der Regel dezente »Kommt zu uns«-Plakate wie z.B. Einladungen zu katholischen bzw. evangelischen Sondergottesdiensten, Wallfahrten oder Angebote für Beratungen in Lebenskrisen.
"Radikalere" Plakate finden sich vereinzelt von anderen christlichen Gemeinschaften. Das Internet ist im 21. Jh. doch ein weitaus effizienteres wie effektiveres Instrument, um Menschen anzusprechen.

Was soll der Staat denn machen? Eltern 14 Jahre lang unter Androhung der Kindesentziehung untersagen, ihrem Glauben in Anwesenheit ihres Kindes Ausdruck zu verleihen?
Die Entscheidungsfreiheit, sich ab Vollendung des 14. Lebensjahres vom Religionsunterricht freistellen zu lassen, haben doch auch nur Kinder nicht-autoritärer Eltern. Mein Vater z.B. hätte dies nie und nimmer zugelassen, aber ich war auch zu neugierig, als dass ich freiwillig auf die für mich so spannenden Geschichten verzichtet hätte.
Die Entscheidungsfreiheit, sich ab Vollendung des 14. Lebensjahres vom Religionsunterricht freistellen zu lassen, haben doch auch nur Kinder nicht-autoritärer Eltern. Mein Vater z.B. hätte dies nie und nimmer zugelassen, aber ich war auch zu neugierig, als dass ich freiwillig auf die für mich so spannenden Geschichten verzichtet hätte.
Aber ich weiß, was es heißt, zum Kirchgang und zum Beten gezwungen zu werden. Unter anderem musste ich jedes Jahr im Marienmonat Mai Tag für Tag mit meiner Taufpatin, der Schwester meines Großvaters, und deren Tochter, meiner Firmpatin, zur Rosenkranzandacht. Allerheiligen war selbstverständlich ebenfalls Pflicht, dabei fürchtete ich mich noch als Jugendliche vor der Atmosphäre auf dem Friedhof.
Steht es denn nicht jedem frei, auf den Bibelschwur zu verzichten? Ich weiß nicht, wie es vor einem (deutschen) Gericht ist, aber ich bin Staatsbedienstete und ich musste nach Abschluss der Dienstprüfung einen Treue-/Verschwiegenheitseid ablegen, in welchen allein Vaterland Österreich einbezogen war.
Eidesformel in Deutschland
Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den Worten „Ich schwöre es!“ (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“) beschlossen.
Beispielsweise werden die Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Formel
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
vereidigt. Hier darf der religiöse Zusatz entfallen. Lehnt ein Beamter es ab, „Ich schwöre“ zu verwenden, können auch die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Formel genutzt werden. In Ausnahmefällen kann an die Stelle des Eides ein Gelöbnis treten.
Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den Worten „Ich schwöre es!“ (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“) beschlossen.
Beispielsweise werden die Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Formel
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
vereidigt. Hier darf der religiöse Zusatz entfallen. Lehnt ein Beamter es ab, „Ich schwöre“ zu verwenden, können auch die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Formel genutzt werden. In Ausnahmefällen kann an die Stelle des Eides ein Gelöbnis treten.
Das Wegfallen des religiösen Zusatzes wird dann zur Farce, wenn man dabei die Trennung von Staat und Kirche bedenkt. Im Gesetzbuch sollte daher die religiöse Formel gar nicht vorkommen. Die Formulierung "darf weggelassen werden" zeigt hier deutlich den Nachholbedarf, den Deutschland in diesen Bereichen hat. Und natürlich können Religionen fremder Kulturen sich hier benachteiligt fühlen; nicht in jeder Religion gibt es nur einen Gott und nicht in jeder Religion wird der ohne Namen bezeichnet, sondern nach seiner "Funktion". Hier ist keine Gleichbehandlung gegeben, und das ist teilweise direkt in Gesetzestexten des Grundgesetzes so verankert (zB Art. 56 GG mit dem Amtseid des Bundespräsidenten). Eine höchts bedenkenswerte Verquickung von Staat und Kirche.
Bei der scheinbar wachsenden Zahl von Putin-Anhängern ist es wahrscheinlicher, dass die Berliner Mauer erneut hochgezogen wird. 
Lieben Gruß,
Viola

Lieben Gruß,
Viola
Einen Kommentar schreiben: