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  • newman
    antwortet
    Wer der Beste ist hängt vom zu vergebenen Job und dessen Anforderungsprofil ab.

    Wenn ich einen Ingineur einstelle, ist es erst einmal wichtig, dass die Dinge, die er konstruiert, nicht 2 Tage später wieder auseinanderfallen. Ob er den Kanzler kennt ist da ziemlich irrelevant.
    Lieber ist er autistisch, aber dafür funktionieren seine Maschinen, als dass er mir Anekdoten über Promi X erzählen kann und die Präsidenten dieser Welt mit Vornamen anspricht, aber am Ende bin ich pleite, weil er seine eigentliche Arbeit nicht erledigen kann und ständige Zusatzkosten auf mich zukommen.

    Es gibt Kernkompetenzen, das ist die eigentliche Arbeit. Die sollte er können. Dann gibt es Zusatzkompetenzen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeiten, etc.pp. Die sollten ebenfalls zu erwarten sein. Er sollte kein Arsch sein, sondern eine angenehme Person und die eine Regel beherzigen können: Hart in der Sache, weich zur Person, dann wird das mit dem Betriebsklima und der Teamfähigkeit auch hinhauen. Und dann kommen vielleicht irgendwann Dinge wie Allgemeinbildung usw., die zwar ganz nett sind, mit denen ich und mein Unternehmen aber kein Geld verdienen.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Da hast sicher Recht, auch wenn ich Grenzen nicht ganz ausschließen würde.
    Letztendlich wärs doch sowieso so, dass wenn man zu einem Vertragsschluss gezwungen würde, keinem geholfen wäre, da man sicher dafür sorgen könnte, dass die ungeliebte Person wieder von ganz alleine den Betrieb verlässt.

    Ich halte es nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht für klug rein äußerlichen Merkmalen einen all zu großen Wert einzuräumen. Aber man kann niemandem Dummheit verbieten. Am Ende werden die Unternehmen überleben, die unideologisch handeln und sich einfach nur die Besten schnappen.
    Wer "der Beste" ist eben ein ziemlich subjektiver Begriff. Für den einen zählen nur die Noten und Arbeitszeugnisse, für den anderen zählen eben auch soziale Kompetenzen. Für mich wäre zweiteres an sich wichtiger als ersteres. Man kann im Zeugnis immer mal eine schlechte Note haben (wobei ein Abschluss von 4,5 oder so mich schon dazu veranlassen würde, die Ungeeignetheit festzustellen). Aber eine ganze Reihe von Eigenschaften kann man nicht lernen, die hat man oder man hat sie nicht. Für mich wäre z. B. die Belesenheit und Informiertheit über bedeutende aktuelle Ereignisse wichtig. Ich habe in der Ausbildung mal im Rahmen eines Personalstrategieprojektes simulierte Vorstellungsgespräche geführt und hatte die Rolle des Personalchefs. Fangfrage meinerseits: Nennen Sie mir den aktuellen deutschen Bundeskanzler und 2, 3 Minister. Ergebnis: Die meisten meiner Mitschüler haben den damaligen Kanzler Gerhard Schröder gerade so hingekriegt, Minister nur Fischer. Leute wie Zypries, Trittin, Struck, Schily, Künast, Clement, Stolpe kamen überhaupt nicht. Andere Frage: Nennen Sie 5 Grundrechte aus dem GG: Gerade mal die Meinungsfreiheit haben sie hingekriegt. Ansonsten kamen Dinge wie Recht auf Arbeit (habe ich noch als "Berufsfreiheit" gelten lassen) und irgendwelche Absurditäten. Menschenwürde, Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Leben, persönliche Freiheit, freie Entfaltung der Person, Freizügigkeit, Unverletztlichkeit der Wohnung, Demonstrationsfreiheit kamen gar nicht.

    Entschuldigung, aber da habe ich eigentlich keinen einstellen wollen.

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Das alles ist ja auch völlig ok. Auch Diskriminierungsschutz für bestehende Arbeitnehmer ist in Ordnung. Nur beim Vertragsschluss selbst verfechte ich das Recht, sich den Vertragspartner völlig frei und ohne Regulierung von außen aussuchen zu dürfen.
    Da hast sicher Recht, auch wenn ich Grenzen nicht ganz ausschließen würde.
    Letztendlich wärs doch sowieso so, dass wenn man zu einem Vertragsschluss gezwungen würde, keinem geholfen wäre, da man sicher dafür sorgen könnte, dass die ungeliebte Person wieder von ganz alleine den Betrieb verlässt.

    Ich halte es nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht für klug rein äußerlichen Merkmalen einen all zu großen Wert einzuräumen. Aber man kann niemandem Dummheit verbieten. Am Ende werden die Unternehmen überleben, die unideologisch handeln und sich einfach nur die Besten schnappen.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Bei einigen scheint man fast glauben zu können, sie seien der Meinung, es gäbe so etwas wie einen privatrechtlichen Kontraktionszwang.
    In vielen Fällen, gerade bei denen, mit denen man es im Alltag oft zu tun hat, gibt es den halt auch.

    Was mich erschreckt ist aber auch die Auffassung vieler hier, das sei die Regel, und nicht die Ausnahme von der Regel.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Eine Juristische Person kann man nicht Besitzen (oder der eigentümer sein) nur die betriebsanlagen.
    Eine Juristische person hatt, wie du schon gesagt hast, die gleichen Rechte wie eine natürliche, also auch das recht auf freiheit
    Gut, man ist Inhaber. Der Effekt ist derselbe.

    Das hast du aber nicht.

    Es gibt mehrere Historische beispiele die Zeigen dass es hier aus gutem Grund gewisse einschränkungen gibt.
    Nein, es gibt keine guten Gründe für diese Einschränkungen. Das AGG hat faktisch ohnehin nichts verändert. Ich weiß nicht wo das Problem ist, wenn jemand einfach mit einer Person keinen Vertrag schließen will.

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  • Seether
    antwortet
    Bei einigen scheint man fast glauben zu können, sie seien der Meinung, es gäbe so etwas wie einen privatrechtlichen Kontraktionszwang.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Eine Juristische Person kann man nicht Besitzen (oder der eigentümer sein) nur die betriebsanlagen.
    Eine Juristische person hatt, wie du schon gesagt hast, die gleichen Rechte wie eine natürliche, also auch das recht auf freiheit

    Das alles ist ja auch völlig ok. Auch Diskriminierungsschutz für bestehende Arbeitnehmer ist in Ordnung. Nur beim Vertragsschluss selbst verfechte ich das Recht, sich den Vertragspartner völlig frei und ohne Regulierung von außen aussuchen zu dürfen.
    Das hast du aber nicht.

    Es gibt mehrere Historische beispiele die Zeigen dass es hier aus gutem Grund gewisse einschränkungen gibt.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Das alles ist ja auch völlig ok. Auch Diskriminierungsschutz für bestehende Arbeitnehmer ist in Ordnung. Nur beim Vertragsschluss selbst verfechte ich das Recht, sich den Vertragspartner völlig frei und ohne Regulierung von außen aussuchen zu dürfen.

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  • newman
    antwortet
    An irgendwas erinnert mich die Diskussion hier doch - an eine rechtsphilosophische Diskussion aus dem Steuerrecht.
    Ist ein Unternehmen nur Mittel zum Zweck für die jeweiligen Eigentümer oder hat sich ein Unternehmen als gesellschaftlicher Wert vom Eigentümer verselbstständigt und müssen daher seine Handlungen auch im Kontext zur gesellschaftlichen Umwelt betrachtet und dementsprechend gesetzlich reguliert werden. In gewisser Weise Shareholder vs. Stakeholder Ansatz.

    Es ist ja auch nicht so, dass ein Unternehmer in Deutschland absolut frei wäre. Da gibts Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrechte zu beachten, ab einer gewissen Größe verschieden starke Informations- und Publikationspflichten, ab einer gewissen Größe Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmerseite...
    Die verschiedenen Rechtsformen weisen auch eine verschieden starke Bindung von Unternehmen und Eigentümer aus, was sich dann auch schön in der Haftung und der gespaltenen Besteuerung widerspiegelt.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Eine frage an alle experten deutschen wirtschafts experten.

    Ist bei euch eine die "gründung" einer juristischen person für ein kleines einzelunternehmen zulässig?
    bzw gäbe es dann nicht vielweniger ex unternehmer die nach dem Konkurs des unternehmens mit dem privat vermögen haften müssten?

    außerdem

    Wenn eine juristischer persönlichkeit vorliegt, dann bist du höchstens der geschäftsführer oder vielleicht Teilhaber.
    Also: Ja, für eine Einzelperson ist die Gründung einer GmbH und seit paar Jahren auch einer AG zulässig. IdR ist bei solchen Gesellschaften der einzige Gesellschafter, also Eigentümer der GmbH oder AG auch der Geschäftsführer.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Eine frage an alle experten deutschen wirtschafts experten.

    Ist bei euch eine die "gründung" einer juristischen person für ein kleines einzelunternehmen zulässig?
    bzw gäbe es dann nicht vielweniger ex unternehmer die nach dem Konkurs des unternehmens mit dem privat vermögen haften müssten?

    außerdem

    Wenn eine juristischer persönlichkeit vorliegt, dann bist du höchstens der geschäftsführer oder vielleicht Teilhaber.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Nein, zumindest nicht dadurch dass sie unternehmen sind.
    Eine Juristische Person "entsteht" nicht dadurch dass man ein irgendein Unternehmen gründet wird, die sache ist da schon etwas komplizierter.
    Juristische Personen werden übrigens hauptsächlich aus gründen der Haftung ins leben gerufen und sind nicht für einzel unternehmen zugelassen.
    (sonst würdest du im im Konkursfall nicht mit deinem privat vermögen haften, sondern lediglich das unternehmen mit seinem Kapital. Und du wärst nicht der eigentümer des unternehmens sondern nur der Geschäftsführer.)
    Ich sagte ja: Sofern eine eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Diese entsteht durch Eintragung in die entsprechenden Register.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Eben. Unternehmen sind, sofern sie eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, Personen im Sinne des Gesetzes.
    Nein, zumindest nicht dadurch dass sie unternehmen sind.
    Eine Juristische Person "entsteht" nicht dadurch dass man ein irgendein Unternehmen gründet wird, die sache ist da schon etwas komplizierter.
    Juristische Personen werden übrigens hauptsächlich aus gründen der Haftung ins leben gerufen und sind nicht für einzel unternehmen zugelassen.
    (sonst würdest du im im Konkursfall nicht mit deinem privat vermögen haften, sondern lediglich das unternehmen mit seinem Kapital. Und du wärst nicht der eigentümer des unternehmens sondern nur der Geschäftsführer.)

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Versteh mich nicht falsch:
    ich bin durchaus gegen eine Art der Religion, die andere Menschen unterdrückt oder erniedrigt.
    Ich würde mir wünschen, daß keine Frau sich von ihrem Mann sagen lässt, wie sie sich zu kleiden hat und daß sie ein Kopftuch tragen soll.
    Aber: ich helfe diesen Menschen doch nicht, indem ich ihnen auch noch mit Vorurteilen entgegenkomme und ihnen das Leben noch schwerer mache.
    Eine Revolution gegen solche Regimes und Einstellungen muß von innen kommen, also von denen , die es betrifft.
    Es geht auch erstmal nicht um Hilfe für diese Leute, sondern darum, das die islamistische Hassideologie sich nicht in dieser Gesellschaft breit macht. Und das geht nur, in dem man offen sagt: Wir behandeln diese Ideologie nicht gleich, sondern ächten sie. Es gibt auch in anderen Religionen Unterdrückung, keine Frage. Aber Christentum, Judentum, Buddhismus und andere Religionen in Europa haben sich in ihrer absoluten Mehrheit soweit demokratisiert und liberalisiert, dass ein friedliches Miteinander die Regel ist. Ein paar verquaste Puritaner gibt es immer noch, aber die kann man aushalten. Im Islam war dieser Aufbruch in die Moderne aber noch nicht da. Man muss jetzt erstmal abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Bleibt es Mittelalter oder überwindet sich der Islam selbst und kommt im 21. Jahrhundert an - wobei er dazu durch die Entwicklung muss, die Europa schon im 18. Jahrhundert hatte.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 50 Sekunden:

    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Dann hast du im vorherigen post einen schreibfehler begangen.
    Ich wollte es nicht unnötig kompliziert erklären.

    Da steht unternehmen
    Eben. Unternehmen sind, sofern sie eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, Personen im Sinne des Gesetzes.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 03.11.2009, 12:05. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Und gerade der Einzelunternehmer handelt IMMER als Privatperson.
    Dann hast du im vorherigen post einen schreibfehler begangen.

    Nochmal: Sofern es nicht staatlich ist, ist das Unternehmen selbst auch eine Privatperson.
    Da steht unternehmen

    p.s. das " " habe ich wieder heraus editiert, weil mir erst im nachhinein aufgefallen ist, dass es doch unangebracht ist und ich dich damit beleidigen könnte.


    Eine juristische Person des Privatrechts ist ebenso eine Privatperson mit Grundrechtsschutz (Art. 19 Abs. 3 GG: Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.)
    Eine Juristische person hat theoretisch die selben rechte wie eine natürliche, kann aber keine privat person sein.
    Oder bist du scho mal einem Herrn .... AG oder einer Frau .... KG begegnet?

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