Wer der Beste ist hängt vom zu vergebenen Job und dessen Anforderungsprofil ab.
Wenn ich einen Ingineur einstelle, ist es erst einmal wichtig, dass die Dinge, die er konstruiert, nicht 2 Tage später wieder auseinanderfallen. Ob er den Kanzler kennt ist da ziemlich irrelevant.
Lieber ist er autistisch, aber dafür funktionieren seine Maschinen, als dass er mir Anekdoten über Promi X erzählen kann und die Präsidenten dieser Welt mit Vornamen anspricht, aber am Ende bin ich pleite, weil er seine eigentliche Arbeit nicht erledigen kann und ständige Zusatzkosten auf mich zukommen.
Es gibt Kernkompetenzen, das ist die eigentliche Arbeit. Die sollte er können. Dann gibt es Zusatzkompetenzen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeiten, etc.pp. Die sollten ebenfalls zu erwarten sein. Er sollte kein Arsch sein, sondern eine angenehme Person und die eine Regel beherzigen können: Hart in der Sache, weich zur Person, dann wird das mit dem Betriebsklima und der Teamfähigkeit auch hinhauen. Und dann kommen vielleicht irgendwann Dinge wie Allgemeinbildung usw., die zwar ganz nett sind, mit denen ich und mein Unternehmen aber kein Geld verdienen.
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Zitat von newman Beitrag anzeigenDa hast sicher Recht, auch wenn ich Grenzen nicht ganz ausschließen würde.
Letztendlich wärs doch sowieso so, dass wenn man zu einem Vertragsschluss gezwungen würde, keinem geholfen wäre, da man sicher dafür sorgen könnte, dass die ungeliebte Person wieder von ganz alleine den Betrieb verlässt.
Ich halte es nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht für klug rein äußerlichen Merkmalen einen all zu großen Wert einzuräumen. Aber man kann niemandem Dummheit verbieten. Am Ende werden die Unternehmen überleben, die unideologisch handeln und sich einfach nur die Besten schnappen.
Entschuldigung, aber da habe ich eigentlich keinen einstellen wollen.
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenDas alles ist ja auch völlig ok. Auch Diskriminierungsschutz für bestehende Arbeitnehmer ist in Ordnung. Nur beim Vertragsschluss selbst verfechte ich das Recht, sich den Vertragspartner völlig frei und ohne Regulierung von außen aussuchen zu dürfen.
Letztendlich wärs doch sowieso so, dass wenn man zu einem Vertragsschluss gezwungen würde, keinem geholfen wäre, da man sicher dafür sorgen könnte, dass die ungeliebte Person wieder von ganz alleine den Betrieb verlässt.
Ich halte es nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht für klug rein äußerlichen Merkmalen einen all zu großen Wert einzuräumen. Aber man kann niemandem Dummheit verbieten. Am Ende werden die Unternehmen überleben, die unideologisch handeln und sich einfach nur die Besten schnappen.
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Zitat von Seether Beitrag anzeigenBei einigen scheint man fast glauben zu können, sie seien der Meinung, es gäbe so etwas wie einen privatrechtlichen Kontraktionszwang.
Was mich erschreckt ist aber auch die Auffassung vieler hier, das sei die Regel, und nicht die Ausnahme von der Regel.
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Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigenEine Juristische Person kann man nicht Besitzen (oder der eigentümer sein) nur die betriebsanlagen.
Eine Juristische person hatt, wie du schon gesagt hast, die gleichen Rechte wie eine natürliche, also auch das recht auf freiheit
Das hast du aber nicht.
Es gibt mehrere Historische beispiele die Zeigen dass es hier aus gutem Grund gewisse einschränkungen gibt.
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Bei einigen scheint man fast glauben zu können, sie seien der Meinung, es gäbe so etwas wie einen privatrechtlichen Kontraktionszwang.
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Eine Juristische Person kann man nicht Besitzen (oder der eigentümer sein) nur die betriebsanlagen.
Eine Juristische person hatt, wie du schon gesagt hast, die gleichen Rechte wie eine natürliche, also auch das recht auf freiheit
Das alles ist ja auch völlig ok. Auch Diskriminierungsschutz für bestehende Arbeitnehmer ist in Ordnung. Nur beim Vertragsschluss selbst verfechte ich das Recht, sich den Vertragspartner völlig frei und ohne Regulierung von außen aussuchen zu dürfen.
Es gibt mehrere Historische beispiele die Zeigen dass es hier aus gutem Grund gewisse einschränkungen gibt.
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Das alles ist ja auch völlig ok. Auch Diskriminierungsschutz für bestehende Arbeitnehmer ist in Ordnung. Nur beim Vertragsschluss selbst verfechte ich das Recht, sich den Vertragspartner völlig frei und ohne Regulierung von außen aussuchen zu dürfen.
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An irgendwas erinnert mich die Diskussion hier doch - an eine rechtsphilosophische Diskussion aus dem Steuerrecht.
Ist ein Unternehmen nur Mittel zum Zweck für die jeweiligen Eigentümer oder hat sich ein Unternehmen als gesellschaftlicher Wert vom Eigentümer verselbstständigt und müssen daher seine Handlungen auch im Kontext zur gesellschaftlichen Umwelt betrachtet und dementsprechend gesetzlich reguliert werden. In gewisser Weise Shareholder vs. Stakeholder Ansatz.
Es ist ja auch nicht so, dass ein Unternehmer in Deutschland absolut frei wäre. Da gibts Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrechte zu beachten, ab einer gewissen Größe verschieden starke Informations- und Publikationspflichten, ab einer gewissen Größe Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmerseite...
Die verschiedenen Rechtsformen weisen auch eine verschieden starke Bindung von Unternehmen und Eigentümer aus, was sich dann auch schön in der Haftung und der gespaltenen Besteuerung widerspiegelt.
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Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigenEine frage an alle experten deutschen wirtschafts experten.
Ist bei euch eine die "gründung" einer juristischen person für ein kleines einzelunternehmen zulässig?
bzw gäbe es dann nicht vielweniger ex unternehmer die nach dem Konkurs des unternehmens mit dem privat vermögen haften müssten?
außerdem
Wenn eine juristischer persönlichkeit vorliegt, dann bist du höchstens der geschäftsführer oder vielleicht Teilhaber.
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Eine frage an alle experten deutschen wirtschafts experten.
Ist bei euch eine die "gründung" einer juristischen person für ein kleines einzelunternehmen zulässig?
bzw gäbe es dann nicht vielweniger ex unternehmer die nach dem Konkurs des unternehmens mit dem privat vermögen haften müssten?
außerdem
Wenn eine juristischer persönlichkeit vorliegt, dann bist du höchstens der geschäftsführer oder vielleicht Teilhaber.
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Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigenNein, zumindest nicht dadurch dass sie unternehmen sind.
Eine Juristische Person "entsteht" nicht dadurch dass man ein irgendein Unternehmen gründet wird, die sache ist da schon etwas komplizierter.
Juristische Personen werden übrigens hauptsächlich aus gründen der Haftung ins leben gerufen und sind nicht für einzel unternehmen zugelassen.
(sonst würdest du im im Konkursfall nicht mit deinem privat vermögen haften, sondern lediglich das unternehmen mit seinem Kapital. Und du wärst nicht der eigentümer des unternehmens sondern nur der Geschäftsführer.)
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Eben. Unternehmen sind, sofern sie eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, Personen im Sinne des Gesetzes.
Eine Juristische Person "entsteht" nicht dadurch dass man ein irgendein Unternehmen gründet wird, die sache ist da schon etwas komplizierter.
Juristische Personen werden übrigens hauptsächlich aus gründen der Haftung ins leben gerufen und sind nicht für einzel unternehmen zugelassen.
(sonst würdest du im im Konkursfall nicht mit deinem privat vermögen haften, sondern lediglich das unternehmen mit seinem Kapital. Und du wärst nicht der eigentümer des unternehmens sondern nur der Geschäftsführer.)
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Zitat von T`Pau Beitrag anzeigenVersteh mich nicht falsch:
ich bin durchaus gegen eine Art der Religion, die andere Menschen unterdrückt oder erniedrigt.
Ich würde mir wünschen, daß keine Frau sich von ihrem Mann sagen lässt, wie sie sich zu kleiden hat und daß sie ein Kopftuch tragen soll.
Aber: ich helfe diesen Menschen doch nicht, indem ich ihnen auch noch mit Vorurteilen entgegenkomme und ihnen das Leben noch schwerer mache.
Eine Revolution gegen solche Regimes und Einstellungen muß von innen kommen, also von denen , die es betrifft.
.
EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 50 Sekunden:
Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigenDann hast du im vorherigen post einen schreibfehler begangen.
Da steht unternehmenZuletzt geändert von Oliver Hansen; 03.11.2009, 12:05. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Und gerade der Einzelunternehmer handelt IMMER als Privatperson.
Nochmal: Sofern es nicht staatlich ist, ist das Unternehmen selbst auch eine Privatperson.
p.s. das "" habe ich wieder heraus editiert, weil mir erst im nachhinein aufgefallen ist, dass es doch unangebracht ist und ich dich damit beleidigen könnte.
Eine juristische Person des Privatrechts ist ebenso eine Privatperson mit Grundrechtsschutz (Art. 19 Abs. 3 GG: Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.)
Oder bist du scho mal einem Herrn .... AG oder einer Frau .... KG begegnet?
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