Und? Nur weil ich Einfluss auf die Wirtschaft nehme höre ich doch nicht auf, Privatperson zu sein. Einen Arbeitsplatz sollte man dem Bewerber geben, der am besten geeignet ist, ja. Es ist aber durchaus legitim den Bewerber aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit für ugeeignet zu halten. Wenn eine Muslima eben z. B. in der Arbeit das Kopftuch aufbehalten will, man dieses aber eben ablehnt.
Qualifikation hat nur in den seltensten fällen mit religion zu tun. Du kannst z.B. einen Hindu für ungeeignet halten, in einer metzgerei zu arbeiten in der Rinderfleisch angeboten wird.
Wenn du einen Moslem gleich in vorhinein als für einen posten ungeeignet abstempelst, eben weil er ein Moslem ist, dann ist das diskriminierung.
Besteht eine Moslimiche Frau darauf, das Kopftuch bei der arbeit zu tragen dann wäre das ein Grund ihr den Arbeitsplatz vorzuenthalten. Das dem Islam angehört sagt nichts darüber aus ob sie darauf besteht das Kopftuch bei der Arbeit zu Tragen. Spätestens wenn der Muslimische bewerber ein Mann ist, ist das Kopftuch Argument hinfällig.
Die Religion eines Menschen ist für die Arbeit so lange irrelevant, so lange beides nicht im Konflikt mit einander steht.
Wenn eine alte Oma nicht von einem Schwarzen gepflegt werden will, weil sie Angst vor Schwarzen hat ist das ein rationaler Grund für ein Pflegeunternehmen, Schwarze von diesem Posten auszuschließen. Gilt aber laut AGG nicht.
Ich sehe hier keinen grund warum ich in dieser situation den "Afro Europäischen" Entlassen sollte. Ein Pflege unternehmen hat sicher mehr als nur eine/n Client/in.
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