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  • Seether
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Wie kann man aktiv gegen das GG verstoßen, wenn man formal nicht daran gebunden ist? Man kann gegen seine Werte verstoßen, aber nicht gegen das Grundgesetz als solches. Das kann nur der Staat.
    Hierzu:
    Die Kunstfreiheit etwa wird gem. Art. 5 III 1 GG schrankenlos gewährt.

    Das heißt, sie ist nicht durch Gesetze einzuschränken.

    Wie alle Grundrechte aber gilt auch hier die Verfassungsimmanenz als Schranke, das heißt die Kollision mit anderen Grundrechten.

    Um das an der Kunstfreiheit deutlich zu machen:

    Wenn ich für mich als Kunst erbicke, andere Menschen abzuschießen, weil ich die Form zerplatzender Schädel an der Wand dahinter so hübsch finde, wäre das kein Verstoß gegen "Recht und Ordnung", weil durch die Kunstfreiheit gedeckt.
    Dadurch, dass die Kunstfreiheit aber eine Grenze in den Rechtsgütern anderer findet (ergo etwa Recht auf Leben). kann ich eben sehr wohl wegen Totschlag bzw Mord angeklagt und verurteilt werden.

    Die Grundrechte SIND damit traditionell natürlich in erster Linie Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat, über die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte anderer können sie sehr wohl auch für den einzelnen Bürger Geltung entfalten und dieser auch gegen sie "verstoßen".

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Öh, schön, dass du dies postest, da steht aber nichts drin, was deine These stützt?

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Meine Güte:

    @Pyromancer
    Vielleciht hab ich mich falsch ausgedrückt:

    Natürlich sind die Grundrechte im GG Schutzrechte, sprich es sind Rechte die ich als Bürger gegenüber dem Staat habe, die der Staat mir als Bürger auch garantieren muss. Danach richtet sich unsere Gesetzgebung aus. D.h. weiterhin aber auch, dass wenn jemand meine im GG garantierten Grundrechte einschränkt (ohne das dies vom GG sanktionert ist), dann muss der Staat durch die am GG orientierte Gesetzgebung dagegen handeln, um den Erhalt meiner Grundrechte zu garantieren.
    Einfacher für dich?

    P.S.: Ich weiß nicht für wie dämlich du mich hälst, aber solange du dich nicht als Verfassungsjurist entpuppst oder ein guter Jurist oder Politikwissenschaftler bist, solltest du dich mit deinen Äußerungen einfach etwas bedeckter halten. Die Schule habe ich einige Zeit hinter mir...

    Zitat von Oli Hansen
    Wie gesagt verfechte ich das aus dem Eigentumsrecht hergeleitete Recht auf Diskriminierung.
    Das Recht auf Eigentum garantiert nur, dass man nicht enteignet werden darf (bzw. nur mit angemessener Entschädigung). Bzw. dass du mit deinem Eigentum machen kannst was du willst, solange keine Rechte anderer betroffen sind.
    Zuletzt geändert von Cu Chulainn; 02.11.2009, 23:42.

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  • T`Pau
    antwortet
    also muß der Staat Gesetze schaffen, die dem GG nicht zuwiderlaufen, und der Bürger muß sich daran halten.
    Gut , dann ist eben eine Distanz dazwischen.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Ich hätte hier an dieser Stelle mal gerne das Wort eines Juristen dazu.
    Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, aber nicht von Hobbyjuristen, sondern eben von welchen, die solches studieren oder praktizieren, weil eben benötigt es einen Beweis.
    lexexakt - Rechtslexikon

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  • T`Pau
    antwortet
    Ich hätte hier an dieser Stelle mal gerne das Wort eines Juristen dazu.
    Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, aber nicht von Hobbyjuristen, sondern eben von welchen, die solches studieren oder praktizieren, weil eben benötigt es einen Beweis.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Himmel Oliver, wenn dir jemand das erklärt, der wirklich AHNUNG davon hat, dann glaubs doch endlich mal!!!
    Falls du damit Cu Chulainn meinst, dann muss ich dich enttäuschen. Er hat sicher nicht wirklich Ahnung.

    Im übrigen distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von den islamophoben Ansichten Oliver Hansens. In Sachen Grundgesetz und dessen nur mittelbarer Wirkungsweise hat er allerdings Recht. Da hilft nix.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    hilfe, wo ist die Wand gegen die man laufen kann?
    Ich sagte doch: ein Versuch ist es wert.
    Himmel Oliver, wenn dir jemand das erklärt, der wirklich AHNUNG davon hat, dann glaubs doch endlich mal!!!
    (diesmal versuche ich es mit der Angewohnheit mancher, Dinge die hervorgehoben werden müssen großzuschreiben...und drei Ausrufungszeichen anzuschließen)
    Ich habe Ahnung davon. Ich habe mehr als nur Ahnung, da ich mich jahrelang mit der Materie beschäftigt habe. Das Grundgesetz bindet den Staat.

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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
    Nochmal: Lies erst den Beitrag von mir, red dann weiter...
    hilfe, wo ist die Wand gegen die man laufen kann?
    Ich sagte doch: ein Versuch ist es wert.
    Himmel Oliver, wenn dir jemand das erklärt, der wirklich AHNUNG davon hat, dann glaubs doch endlich mal!!!
    (diesmal versuche ich es mit der Angewohnheit mancher, Dinge die hervorgehoben werden müssen großzuschreiben...und drei Ausrufungszeichen anzuschließen)

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
    Nochmal: Lies erst den Beitrag von mir, red dann weiter...
    Ja, Diskriminierungshandlungen verstoßen gegen das AGG und daher nicht direkt gegen das GG, sondern indirekt. Wie gesagt verfechte ich das aus dem Eigentumsrecht hergeleitete Recht auf Diskriminierung.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
    D.h. Handlungen, wie die aktive Diskriminierung aufgrund z.B. der Freiheit der Weltanschauung (Religionsfreiheit) werden durch die entsprechenden Gesetze im StGB und AGG geregelt. Die aktive Diskriminierung oder gar Schädigung einer Person mit anderer Weltanschaaung aufgrund dieser oder die aktive Hinderung and der freien Ausübung sind also direkte Verstöße gegen das GG, werden aber natürliche durch die betreffenden, ausführenden Gesetze geahndet.
    Bitte sag mir, das ihr dieses Thema im Schulunterricht noch nicht durchgenommen habt.

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Wie kann man aktiv gegen das GG verstoßen, wenn man formal nicht daran gebunden ist? Man kann gegen seine Werte verstoßen, aber nicht gegen das Grundgesetz als solches. Das kann nur der Staat. EIne Unterminierung der FDGO ist auch etwas völlig anderes.
    Nochmal: Lies erst den Beitrag von mir, red dann weiter...

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Wie kann man aktiv gegen das GG verstoßen, wenn man formal nicht daran gebunden ist? Man kann gegen seine Werte verstoßen, aber nicht gegen das Grundgesetz als solches. Das kann nur der Staat. EIne Unterminierung der FDGO ist auch etwas völlig anderes.

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Herrgott:

    Lesen hilft: Näheres regeln die Gesetze wie das StGB, das BGB, etc. Es wurde bereits erwähnt: das GRUNDGesetz regelt nur die Grundlagen der Gesetzgebung. Für die Unversehrtheit des Menschen stehen im StGB nunmal die Straftaten wie Mord und Totschlag. Die Eigentumsrechte werden einerseits im StGB (Diebstahl, Unterschlagung, etc.), sowie im BGB (gemeinschaftlicher Besitz, Geschäftsformen, etc.) geregelt.
    D.h. Handlungen, wie die aktive Diskriminierung aufgrund z.B. der Freiheit der Weltanschauung (Religionsfreiheit) werden durch die entsprechenden Gesetze im StGB und AGG geregelt. Die aktive Diskriminierung oder gar Schädigung einer Person mit anderer Weltanschaaung aufgrund dieser oder die aktive Hinderung and der freien Ausübung sind also direkte Verstöße gegen das GG, werden aber natürliche durch die betreffenden, ausführenden Gesetze geahndet.

    Handlungen die direkt der Unterminierung der FDGO und des GG dienen (Versuch des Umsturzes der verfassungsgemäßen Ordnung der BRD) werden AFAIK auch durch das StGB geregelt.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
    Mal einfach: Handlungen die der unterminierung der FDGO und damit des GGs dienen gelten als verfassungswidrige Handlungen (in anderen Ländern als "Hochverrat" bezeichnet) und sind durch die betreffenden Stellen des StGB verfolgbar.
    Wenn man im Streit jemanden totschlägt, dann wird man nicht wegen Verstoßes gegen Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verurteilt, und auch nicht wegen Hochverrats (das heißt auch in Deutschland so).

    Natürlich ist jeder Bürger verpflichtet seine Handlungen im Rahmen des GG zu halten.
    Das ist so schwammig formuliert, das es wahrscheinlich sogar stimmt.

    Näheres regeln Bundesgesetze und nachrangig Landesgesetze.
    Eben.

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