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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen

    Nur eine Natürliche person kann eine Privat person sein.
    Ein kleines Unternehmen, dass du als einzelunternehmer betreibst ist gar keine person.
    Eine juristische Person des Privatrechts ist ebenso eine Privatperson mit Grundrechtsschutz (Art. 19 Abs. 3 GG: Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.) Und gerade der Einzelunternehmer handelt IMMER als Privatperson. IMMER. Da er voll mit seinem Vermögen haftet. Das man aber auch alles erklären muss, was du einfach mal nachlesen könntest.

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  • T`Pau
    antwortet
    Versteh mich nicht falsch:
    ich bin durchaus gegen eine Art der Religion, die andere Menschen unterdrückt oder erniedrigt.
    Ich würde mir wünschen, daß keine Frau sich von ihrem Mann sagen lässt, wie sie sich zu kleiden hat und daß sie ein Kopftuch tragen soll.
    Aber: ich helfe diesen Menschen doch nicht, indem ich ihnen auch noch mit Vorurteilen entgegenkomme und ihnen das Leben noch schwerer mache.
    Eine Revolution gegen solche Regimes und Einstellungen muß von innen kommen, also von denen , die es betrifft.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Nochmal: Sofern es nicht staatlich ist, ist das Unternehmen selbst auch eine Privatperson.
    Nur eine Natürliche person kann eine Privat person sein.
    Ein kleines Unternehmen, dass du als einzelunternehmer betreibst ist gar keine person.

    Nicht nur Staatliche unternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten sondern alle. Auch Einzelunternehmen.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Der Arbeitnehmer nimt nicht am Eigentum des Unternehmers teil (dann wäre er Teilhaber) Er erledigt lediglich dienste für den Arbeitgeber. Ein Job an sich ist übrigends, wie ich vorher erklärt habe, Weder ein Besitz oder Eigentum, sondern ein Dienstleituns/entgeltungsvertrag zwischen zwei personen (egla ob natürliche oder juristische Person).

    Ich finde es eigentlich schade, dass ich dass schon wieder sagen muss, aber wenn du einen Arbeitsplatz in einem betrieb vergibst, dann handelst du als Unternehmer der für den Betrieb verantwortlich ist und nicht als Privatperson die etwas erledigt haben will.
    Nochmal: Sofern es nicht staatlich ist, ist das Unternehmen selbst auch eine Privatperson.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Ein Unternehmer ist privat, sofern nicht staatlich. Außerdem bedeutet ein Arbeitsplatz Teilhabe am Eigentum eines anderen. Warum soll man Dienstleistungsaufträge nicht nach den Maßstäben vergeben, die einem selbst gefallen? Angenommen, ich nehme den perfekten Mitarbeiter nicht, weil er mir aus Gründen seiner Person nicht passt, dann kann das doch nicht dein Problem sein. Es ist mein Problem.
    Der Arbeitnehmer nimt nicht am Eigentum des Unternehmers teil (dann wäre er Teilhaber) Er erledigt lediglich dienste für den Arbeitgeber. Ein Job an sich ist übrigends, wie ich vorher erklärt habe, Weder ein Besitz oder Eigentum, sondern ein Dienstleituns/entgeltungsvertrag zwischen zwei personen (egla ob natürliche oder juristische Person).

    Ich finde es eigentlich schade, dass ich dass schon wieder sagen muss, aber wenn du einen Arbeitsplatz in einem betrieb vergibst, dann handelst du als Unternehmer der für den Betrieb verantwortlich ist und nicht als Privatperson die etwas erledigt haben will.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Und was soll uns das nun über die Wertigkeit dieser Menschen sagen?
    Besteht da in deinen Augen etwa ein Zusammenhang?
    Man muss nun mal sehen, das es unter gleichen Zuwanderungsbedingungen, denn die Asiaten haben genau die gleichen Voraussetzungen mitgebracht wie die Türken, den Asiaten gelungen ist sich gut zu integrieren und auch den Buddhismus hier heimisch zu machen und den muslimischen Zuwanderern nicht. In der Masse. Im Einzelfall ist das natürlich oft genug anders (auch wenn es nur einer von 100 ist, ist dieser eine ein Gewinn, aber dieser eine hat sich dann auch gut integriert und ist maximal noch am Namen und Teint als Zuwanderer zu erkennen, die werden aber auch kaum diskriminiert, und auch ich würde das nicht tun).

    Wusstest du übrigens, dass das Kopftuch erst in den 70er/80er Jahren nach islamischer Revolution in Afghanistan und Iran und der Intifida in Gaza und Westjordanland wieder aufkam? Es wurde massiv von Khomeini und seinen Mullahs und später dann auch vom Gewaltmob der Hamas gefördert. Vorher war es am Aussterben. Auch hier tragen die Türkinnen der 2. Generation, also die, die schon hier geboren oder als Kinder gekommen sind, es so gut wie nie. Erst die Mädchen der 3. und inzwischen auch 4. Generation tragen es wieder, eben geschürt von Islamisten. Auch wenn es diesen Frauen oft nicht bewusst ist: Sie tragen mit dem Kopftuch den Islamismus spazieren. SIe tragen diese hasserfüllte Ideologie mit sich herum.

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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Ich mag Verallgemeinerungen allgemein auch nicht, und es ist ja toll, wenn du so gute Erfahrungen gemacht hast, aber das Kopftuch gilt nicht umsonst als Flagge des Islamismus.

    Und wie gesagt muss man einmal die breite Masse ansehen. Und da stehen Türken eben sehr schlecht und Asiaten sehr gut da.
    Und was soll uns das nun über die Wertigkeit dieser Menschen sagen?
    Besteht da in deinen Augen etwa ein Zusammenhang?

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Also tut mir leid Oliver, deinen Verallgemeinerung kann ich nicht folgen.
    Zumindest kenne ich in meinem Umkreis genauso viele Muslime mit hohem Bildungsstand wie ich asiatische Einwanderer kenne, die keinen Schulabschluß haben.
    In der Klinik, in der ich früher gearbeitet habe hatten wir persische Gehirnchirurgen, türkische (weibliche! mit Kopftuch ) Herzchirurgen, ja sie war sogar Oberärztin und das trotz Kopftuch und noch einige Muslime mehr.
    Desweiteren zählt zu meinem Freundeskreis ein arabischer Sternekoch (jaja Liebe geht durch den Magen.....der Mann kann kochen sag ich dir )
    Also lass doch mal das Verallgemeinern, das ist kurzsichtig.
    Ich mag Verallgemeinerungen allgemein auch nicht, und es ist ja toll, wenn du so gute Erfahrungen gemacht hast, aber das Kopftuch gilt nicht umsonst als Flagge des Islamismus.

    Und wie gesagt muss man einmal die breite Masse ansehen. Und da stehen Türken eben sehr schlecht und Asiaten sehr gut da.

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  • T`Pau
    antwortet
    Also tut mir leid Oliver, deinen Verallgemeinerung kann ich nicht folgen.
    Zumindest kenne ich in meinem Umkreis genauso viele Muslime mit hohem Bildungsstand wie ich asiatische Einwanderer kenne, die keinen Schulabschluß haben.
    In der Klinik, in der ich früher gearbeitet habe hatten wir persische Gehirnchirurgen, türkische (weibliche! mit Kopftuch ) Herzchirurgen, ja sie war sogar Oberärztin und das trotz Kopftuch und noch einige Muslime mehr.
    Desweiteren zählt zu meinem Freundeskreis ein arabischer Sternekoch (jaja Liebe geht durch den Magen.....der Mann kann kochen sag ich dir )
    Also lass doch mal das Verallgemeinern, das ist kurzsichtig.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Es gibt sehr wohl einen recht Simplen unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

    Da es sich hier um eine Wirtschaftliche sache handelt Zitiere ich aus einem Gängigen Wirtschaftslexikon aus dem Internet:

    Besitz
    Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
    Eigentum
    Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

    Lexikon48.de - Besitz und Eigentum - Wirtschaftslehre

    ich hoffe damit ist einiges erklärt.

    LG Infinitas
    Dieser Unterschied wird oft verwechselt (übrigens kann man eine Sache praktisch in Besitz haben, ohne juristisch Besitzer zu sein, sog. Besitzdiener), tut hier aber nichts zur Sache.

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  • Infinitas
    antwortet
    Es gibt sehr wohl einen recht Simplen unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

    Da es sich hier um eine Wirtschaftliche sache handelt Zitiere ich aus einem Gängigen Wirtschaftslexikon aus dem Internet:

    Besitz
    Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
    Eigentum
    Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

    Lexikon48.de - Besitz und Eigentum - Wirtschaftslehre

    ich hoffe damit ist einiges erklärt.

    LG Infinitas

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Worunter arbeitsplätze nicht fallen.
    Ein unternehmen, dass voll und ganz dir gehört ist dein eigentum.
    Arbeitsplätze (Jobs) an sich sind keine güter sondern Dienstleistungsaufträge die du an andere vergeben kannst.
    Wenn du den Auftrag für eine Dienstleistung wie zb eine Massage oder das aufstellen eines trainigspans, dann vergibst du den auftrag als privatperson.
    Den Auftrag/das angebot eines Arbeitsplatzes vergibst du in dem fall als Unternehmer und nicht als privat person.
    Ein Unternehmer ist privat, sofern nicht staatlich. Außerdem bedeutet ein Arbeitsplatz Teilhabe am Eigentum eines anderen. Warum soll man Dienstleistungsaufträge nicht nach den Maßstäben vergeben, die einem selbst gefallen? Angenommen, ich nehme den perfekten Mitarbeiter nicht, weil er mir aus Gründen seiner Person nicht passt, dann kann das doch nicht dein Problem sein. Es ist mein Problem.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 6 Minuten und 26 Sekunden:

    Und um mal zum Thema zurückzukommen:



    Wieder die Gleichsetzung "Migrant = Muslim". Nur ein kleiner Teil der Migranten sind Muslime, die meisten kommen nämlich aus Ländern wie Russland, Polen etc. Komischerweise haben z. B. Menschen aus Ostasien (China, Japan, Vietnam) hier praktisch keine Integrationsprobleme, erreichen gute Schulabschlüsse und bekommen auch gute Jobs. Man sehe sich nur mal unseren neuen Gesundheitsminister Phillipp Rössler an. Gut, er ist bei deutschen Adoptiveltern aufgewachsen, aber dennoch ist er Erfolgsbeispiel.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 03.11.2009, 11:23. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Es gibt aber eben kein Recht auf Teilhabe am Eigentum anderer. Damit verletzt man niemandens Rechte, wenn man ihn von der Teilhabe am eigenen Eigentum ausschließt.
    Worunter arbeitsplätze nicht fallen.
    Ein unternehmen, dass voll und ganz dir gehört ist dein eigentum.
    Arbeitsplätze (Jobs) an sich sind keine güter sondern Dienstleistungsaufträge die du an andere vergeben kannst.
    Wenn du den Auftrag für eine Dienstleistung wie zb eine Massage oder das aufstellen eines trainigspans, dann vergibst du den auftrag als privatperson.
    Den Auftrag/das angebot eines Arbeitsplatzes vergibst du in dem fall als Unternehmer und nicht als privat person.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Es gibt aber eben kein Recht auf Teilhabe am Eigentum anderer. Damit verletzt man niemandens Rechte, wenn man ihn von der Teilhabe am eigenen Eigentum ausschließt.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
    @Pyromancer
    Vielleciht hab ich mich falsch ausgedrückt:
    Zumindest war es ziemlich unklar und wirr. So ist es besser.

    Natürlich sind die Grundrechte im GG Schutzrechte, sprich es sind Rechte die ich als Bürger gegenüber dem Staat habe, die der Staat mir als Bürger auch garantieren muss. Danach richtet sich unsere Gesetzgebung aus. D.h. weiterhin aber auch, dass wenn jemand meine im GG garantierten Grundrechte einschränkt (ohne das dies vom GG sanktionert ist), dann muss der Staat durch die am GG orientierte Gesetzgebung dagegen handeln, um den Erhalt meiner Grundrechte zu garantieren.
    Einfacher für dich?
    Ja.
    Und trotzdem scheint da noch ein Knackpunkt drin zu sein. Es ist nämlich mit nichten so, dass der Gesetzgeber grundsätzlich eingreift, wenn irgend jemand deine Grundrechte einschränkt. Genaugenommen kann ja nur der Staat deine Grundrechte einschränken, weil das Grundgesetz einzig die Beziehung zwischen Bürger und Staat beschreibt. In der Praxis muss man die Sache natürlich etwas differenzierter betrachten, wie gesagt, ausstrahlende Wirkung etc.pp.

    Das Recht auf Eigentum garantiert nur, dass man nicht enteignet werden darf (bzw. nur mit angemessener Entschädigung). Bzw. dass du mit deinem Eigentum machen kannst was du willst, solange keine Rechte anderer betroffen sind.
    Das Recht auf Eigentum schließt in Deutschland auch das Recht auf Eigentum an Betrieben und Produktionsmitteln mit ein.

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