Zitat von GAR Fearfak
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Versteh mich nicht falsch:
ich bin durchaus gegen eine Art der Religion, die andere Menschen unterdrückt oder erniedrigt.
Ich würde mir wünschen, daß keine Frau sich von ihrem Mann sagen lässt, wie sie sich zu kleiden hat und daß sie ein Kopftuch tragen soll.
Aber: ich helfe diesen Menschen doch nicht, indem ich ihnen auch noch mit Vorurteilen entgegenkomme und ihnen das Leben noch schwerer mache.
Eine Revolution gegen solche Regimes und Einstellungen muß von innen kommen, also von denen , die es betrifft.
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Nochmal: Sofern es nicht staatlich ist, ist das Unternehmen selbst auch eine Privatperson.
Ein kleines Unternehmen, dass du als einzelunternehmer betreibst ist gar keine person.
Nicht nur Staatliche unternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten sondern alle. Auch Einzelunternehmen.
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Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigenDer Arbeitnehmer nimt nicht am Eigentum des Unternehmers teil (dann wäre er Teilhaber) Er erledigt lediglich dienste für den Arbeitgeber. Ein Job an sich ist übrigends, wie ich vorher erklärt habe, Weder ein Besitz oder Eigentum, sondern ein Dienstleituns/entgeltungsvertrag zwischen zwei personen (egla ob natürliche oder juristische Person).
Ich finde es eigentlich schade, dass ich dass schon wieder sagen muss, aber wenn du einen Arbeitsplatz in einem betrieb vergibst, dann handelst du als Unternehmer der für den Betrieb verantwortlich ist und nicht als Privatperson die etwas erledigt haben will.
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Ein Unternehmer ist privat, sofern nicht staatlich. Außerdem bedeutet ein Arbeitsplatz Teilhabe am Eigentum eines anderen. Warum soll man Dienstleistungsaufträge nicht nach den Maßstäben vergeben, die einem selbst gefallen? Angenommen, ich nehme den perfekten Mitarbeiter nicht, weil er mir aus Gründen seiner Person nicht passt, dann kann das doch nicht dein Problem sein. Es ist mein Problem.
Ich finde es eigentlich schade, dass ich dass schon wieder sagen muss, aber wenn du einen Arbeitsplatz in einem betrieb vergibst, dann handelst du als Unternehmer der für den Betrieb verantwortlich ist und nicht als Privatperson die etwas erledigt haben will.
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Zitat von T`Pau Beitrag anzeigenUnd was soll uns das nun über die Wertigkeit dieser Menschen sagen?
Besteht da in deinen Augen etwa ein Zusammenhang?
Wusstest du übrigens, dass das Kopftuch erst in den 70er/80er Jahren nach islamischer Revolution in Afghanistan und Iran und der Intifida in Gaza und Westjordanland wieder aufkam? Es wurde massiv von Khomeini und seinen Mullahs und später dann auch vom Gewaltmob der Hamas gefördert. Vorher war es am Aussterben. Auch hier tragen die Türkinnen der 2. Generation, also die, die schon hier geboren oder als Kinder gekommen sind, es so gut wie nie. Erst die Mädchen der 3. und inzwischen auch 4. Generation tragen es wieder, eben geschürt von Islamisten. Auch wenn es diesen Frauen oft nicht bewusst ist: Sie tragen mit dem Kopftuch den Islamismus spazieren. SIe tragen diese hasserfüllte Ideologie mit sich herum.
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenIch mag Verallgemeinerungen allgemein auch nicht, und es ist ja toll, wenn du so gute Erfahrungen gemacht hast, aber das Kopftuch gilt nicht umsonst als Flagge des Islamismus.
Und wie gesagt muss man einmal die breite Masse ansehen. Und da stehen Türken eben sehr schlecht und Asiaten sehr gut da.
Besteht da in deinen Augen etwa ein Zusammenhang?
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Zitat von T`Pau Beitrag anzeigenAlso tut mir leid Oliver, deinen Verallgemeinerung kann ich nicht folgen.
Zumindest kenne ich in meinem Umkreis genauso viele Muslime mit hohem Bildungsstand wie ich asiatische Einwanderer kenne, die keinen Schulabschluß haben.
In der Klinik, in der ich früher gearbeitet habe hatten wir persische Gehirnchirurgen, türkische (weibliche! mit Kopftuch ) Herzchirurgen, ja sie war sogar Oberärztin und das trotz Kopftuchund noch einige Muslime mehr.
Desweiteren zählt zu meinem Freundeskreis ein arabischer Sternekoch (jaja Liebe geht durch den Magen.....der Mann kann kochen sag ich dir)
Also lass doch mal das Verallgemeinern, das ist kurzsichtig.
Und wie gesagt muss man einmal die breite Masse ansehen. Und da stehen Türken eben sehr schlecht und Asiaten sehr gut da.
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Also tut mir leid Oliver, deinen Verallgemeinerung kann ich nicht folgen.
Zumindest kenne ich in meinem Umkreis genauso viele Muslime mit hohem Bildungsstand wie ich asiatische Einwanderer kenne, die keinen Schulabschluß haben.
In der Klinik, in der ich früher gearbeitet habe hatten wir persische Gehirnchirurgen, türkische (weibliche! mit Kopftuch ) Herzchirurgen, ja sie war sogar Oberärztin und das trotz Kopftuchund noch einige Muslime mehr.
Desweiteren zählt zu meinem Freundeskreis ein arabischer Sternekoch (jaja Liebe geht durch den Magen.....der Mann kann kochen sag ich dir)
Also lass doch mal das Verallgemeinern, das ist kurzsichtig.
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Zitat von Infinitas Beitrag anzeigenEs gibt sehr wohl einen recht Simplen unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
Da es sich hier um eine Wirtschaftliche sache handelt Zitiere ich aus einem Gängigen Wirtschaftslexikon aus dem Internet:
Besitz
Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Eigentum
Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Lexikon48.de - Besitz und Eigentum - Wirtschaftslehre
ich hoffe damit ist einiges erklärt.
LG Infinitas
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Es gibt sehr wohl einen recht Simplen unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
Da es sich hier um eine Wirtschaftliche sache handelt Zitiere ich aus einem Gängigen Wirtschaftslexikon aus dem Internet:
Besitz
Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Eigentum
Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Lexikon48.de - Besitz und Eigentum - Wirtschaftslehre
ich hoffe damit ist einiges erklärt.
LG Infinitas
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Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigenWorunter arbeitsplätze nicht fallen.
Ein unternehmen, dass voll und ganz dir gehört ist dein eigentum.
Arbeitsplätze (Jobs) an sich sind keine güter sondern Dienstleistungsaufträge die du an andere vergeben kannst.
Wenn du den Auftrag für eine Dienstleistung wie zb eine Massage oder das aufstellen eines trainigspans, dann vergibst du den auftrag als privatperson.
Den Auftrag/das angebot eines Arbeitsplatzes vergibst du in dem fall als Unternehmer und nicht als privat person.
.
EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
Oliver Hansen schrieb nach 6 Minuten und 26 Sekunden:
Und um mal zum Thema zurückzukommen:
Wieder die Gleichsetzung "Migrant = Muslim". Nur ein kleiner Teil der Migranten sind Muslime, die meisten kommen nämlich aus Ländern wie Russland, Polen etc. Komischerweise haben z. B. Menschen aus Ostasien (China, Japan, Vietnam) hier praktisch keine Integrationsprobleme, erreichen gute Schulabschlüsse und bekommen auch gute Jobs. Man sehe sich nur mal unseren neuen Gesundheitsminister Phillipp Rössler an. Gut, er ist bei deutschen Adoptiveltern aufgewachsen, aber dennoch ist er Erfolgsbeispiel.Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 03.11.2009, 11:23. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenEs gibt aber eben kein Recht auf Teilhabe am Eigentum anderer. Damit verletzt man niemandens Rechte, wenn man ihn von der Teilhabe am eigenen Eigentum ausschließt.
Ein unternehmen, dass voll und ganz dir gehört ist dein eigentum.
Arbeitsplätze (Jobs) an sich sind keine güter sondern Dienstleistungsaufträge die du an andere vergeben kannst.
Wenn du den Auftrag für eine Dienstleistung wie zb eine Massage oder das aufstellen eines trainigspans, dann vergibst du den auftrag als privatperson.
Den Auftrag/das angebot eines Arbeitsplatzes vergibst du in dem fall als Unternehmer und nicht als privat person.
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Es gibt aber eben kein Recht auf Teilhabe am Eigentum anderer. Damit verletzt man niemandens Rechte, wenn man ihn von der Teilhabe am eigenen Eigentum ausschließt.
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Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen@Pyromancer
Vielleciht hab ich mich falsch ausgedrückt:
Natürlich sind die Grundrechte im GG Schutzrechte, sprich es sind Rechte die ich als Bürger gegenüber dem Staat habe, die der Staat mir als Bürger auch garantieren muss. Danach richtet sich unsere Gesetzgebung aus. D.h. weiterhin aber auch, dass wenn jemand meine im GG garantierten Grundrechte einschränkt (ohne das dies vom GG sanktionert ist), dann muss der Staat durch die am GG orientierte Gesetzgebung dagegen handeln, um den Erhalt meiner Grundrechte zu garantieren.
Einfacher für dich?
Und trotzdem scheint da noch ein Knackpunkt drin zu sein. Es ist nämlich mit nichten so, dass der Gesetzgeber grundsätzlich eingreift, wenn irgend jemand deine Grundrechte einschränkt. Genaugenommen kann ja nur der Staat deine Grundrechte einschränken, weil das Grundgesetz einzig die Beziehung zwischen Bürger und Staat beschreibt. In der Praxis muss man die Sache natürlich etwas differenzierter betrachten, wie gesagt, ausstrahlende Wirkung etc.pp.
Das Recht auf Eigentum garantiert nur, dass man nicht enteignet werden darf (bzw. nur mit angemessener Entschädigung). Bzw. dass du mit deinem Eigentum machen kannst was du willst, solange keine Rechte anderer betroffen sind.
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