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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
    Mal einfach: Handlungen die der unterminierung der FDGO und damit des GGs dienen gelten als verfassungswidrige Handlungen (in anderen Ländern als "Hochverrat" bezeichnet) und sind durch die betreffenden Stellen des StGB verfolgbar.

    Natürlich ist jeder Bürger verpflichtet seine Handlungen im Rahmen des GG zu halten. Näheres regeln Bundesgesetze und nachrangig Landesgesetze.
    Hättest du nicht mal den genauen Text, der das festlegt?
    Er glaubts ja sonst doch nicht, ich fürchte selbst dann nicht....aber ein Versuch ist es wert.

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Mal einfach: Handlungen die der unterminierung der FDGO und damit des GGs dienen gelten als verfassungswidrige Handlungen (in anderen Ländern als "Hochverrat" bezeichnet) und sind durch die betreffenden Stellen des StGB verfolgbar.

    Natürlich ist jeder Bürger verpflichtet seine Handlungen im Rahmen des GG zu halten. Näheres regeln Bundesgesetze und nachrangig Landesgesetze.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Space Marine Beitrag anzeigen
    So wie die Tatsache, dass der betroffene Staat seine Gesetze im Rahmen des GG zu verfassen hat.
    Art. 3 GG legt in Abs. 3 auch ein Benachteiligungsverbot wegen der Sprache fest. Demnach dürften Sprachfertigkeiten als Qualifikationsmerkmal verboten werden.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 27 Sekunden:

    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Einschlägig ist hier das Strafgesetzbuch, nicht das Grundgesetz. So langsam krieg ich das Grausen, wenn ich mir die grundlegenden Kenntnisse über unseren Rechtsstaat hier ansehe.
    Lustig ist ja, dass viele Leute diesem Irrtum aufsitzen. Obwohl eigentlich jeder Schüler nach Abgang von der Schule einen Abdruck des GG in der jeweils aktuellen Fassung erhält. Haben wir zumindest damals.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 02.11.2009, 21:25. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Space Marine
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen


    Ja, ans StGB z. B.. Das GG verpflichtet nur und ausschließlich den Staat. Das ist Staatskunde 1. Stunde.

    So wie die Tatsache, dass der betroffene Staat seine Gesetze im Rahmen des GG zu verfassen hat.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Das gilt auch für privat personen. ansonsten könnte man auch argumentieren, dass das recht auf unversehrtheit auch nur dem staat gegenüber gilt, also dass dich jeder tot schlagen darf der will ohne etwas verfassungswidriges zu tun.
    Einschlägig ist hier das Strafgesetzbuch, nicht das Grundgesetz. So langsam krieg ich das Grausen, wenn ich mir die grundlegenden Kenntnisse über unseren Rechtsstaat hier ansehe.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Ob und wie hoch in meinem Klo das Wasser steht, das geht dich gar nichts an, und den Staat auch nicht.

    Aber nochmal langsam: Ich propagiere hier nicht, dass man Menschen auf Grund fadenscheiniger Gründe benachteiligen soll. Ich arbeite täglich mit Menschen verschiedenster Religion, Herkunft und Hautfarbe zusammen, und meiner Meinung nach muss man schon dumm oder verschroben sein, um Menschen nur auf Grund dieser Kriterien zu bewerten.
    Ich würde auch nicht für einen Menschen arbeiten wollen, der aus Prinzip nur arische Protestanten einstellt.

    Und trotzdem halte ich das Grundrecht auf Eigentum für wichtig und sehe jeden Eingriff des Staates erst einmal kritisch. Es gibt Fälle, da sind diese Eingriffe richtig und wichtig. Aber es bleiben immer Eingriffe in Grundrechte.
    In den meisten Fällen ist es auch dumm und verschroben. Ich sehe nur nicht, warum ich dem Islam gegenüber freundlich gesonnen sein soll. Eine Religion, in der noch ernstlich überhaupt diskutiert wird ob man Anderesgläubige abschlachten darf ist keine Religion, sondern eine Ideologie.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 27 Sekunden:

    Zitat von Space Marine Beitrag anzeigen
    Jetzt wirds aber lächerlich.
    Ich weiß ja nicht, an welche Gesetze du dich hälst, aber ich idR an die, die mir dieser Staat hier auferlegt.
    Ja, ans StGB z. B.. Das GG verpflichtet nur und ausschließlich den Staat. Das ist Staatskunde 1. Stunde. Davon ausgenommen ist nur die Koalitionsfreiheit (also das Recht, Gewerkschaften zu bilden), da dieses Recht ja direkt die Wirtschaft betrifft. Es gibt dann noch die Theorie einer begrenzten Drittwirkung. Und die mittelbare Wirkung über Gesetze.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 02.11.2009, 21:20. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Space Marine
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen


    Nein. Art. 1 Abs. 3 GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Ich lese da nichts von "bindet jeden Bürger". Ergo: Ich brauche mich als Privatperson nicht ans GG zu halten. Das bindet nur und ausschließlich den Staat.
    Jetzt wirds aber lächerlich.
    Ich weiß ja nicht, an welche Gesetze du dich hälst, aber ich idR an die, die mir dieser Staat hier auferlegt.
    Das GG ist eine Richtlinie, nach der Gesetze erlassen werden. Und an die hast auch du dich zu halten.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Das gilt auch für privat personen. ansonsten könnte man auch argumentieren, dass das recht auf unversehrtheit auch nur dem staat gegenüber gilt, also dass dich jeder tot schlagen darf der will ohne etwas verfassungswidriges zu tun.
    Der Staat muss deine negativen Freiheiten schützen. Negativ. Heißt: Keiner darf dich etwa gewaltsam an der Ausübung deiner Religion hindern. Wenn du aber z. B. in einem Gewerbegebiet ein religiöses Zentrum aufbauen möchtest und der Vermieter eines passenden Objektes sagt: Nö, für euch nicht, verletzt das die Religionsfreiheit nicht.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 28 Sekunden:

    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Nein, das Grundgesetz gilt selbst für dich als Privatperson. Erschrick nicht, aber auch du hast dich daran zu halten.
    Meine Güte, langsam wirst du gruselig.
    Nein. Art. 1 Abs. 3 GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Ich lese da nichts von "bindet jeden Bürger". Ergo: Ich brauche mich als Privatperson nicht ans GG zu halten. Das bindet nur und ausschließlich den Staat.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 02.11.2009, 21:15. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Habe ich auch nicht behauptet.
    Allerdings sieht es in dem fall mehr so aus, dass du den Handwerker aus dem Haus jagst, weil dir seine Religion nicht passt. ob das klo wasser bei dir daheim knie tief steht ist dir dabei egal.
    Ob und wie hoch in meinem Klo das Wasser steht, das geht dich gar nichts an, und den Staat auch nicht.

    Aber nochmal langsam: Ich propagiere hier nicht, dass man Menschen auf Grund fadenscheiniger Gründe benachteiligen soll. Ich arbeite täglich mit Menschen verschiedenster Religion, Herkunft und Hautfarbe zusammen, und meiner Meinung nach muss man schon dumm oder verschroben sein, um Menschen nur auf Grund dieser Kriterien zu bewerten.
    Ich würde auch nicht für einen Menschen arbeiten wollen, der aus Prinzip nur arische Protestanten einstellt.

    Und trotzdem halte ich das Grundrecht auf Eigentum für wichtig und sehe jeden Eingriff des Staates erst einmal kritisch. Es gibt Fälle, da sind diese Eingriffe richtig und wichtig. Aber es bleiben immer Eingriffe in Grundrechte.

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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Nein, das heißt nur, man darf nicht vom Staat benachteiligt werden. Als Privatperson darf ich menschenrechtlich benachteiligen wen ich will und warum ich will.
    Nein, das Grundgesetz gilt selbst für dich als Privatperson. Erschrick nicht, aber auch du hast dich daran zu halten.
    Meine Güte, langsam wirst du gruselig.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Nein, das heißt nur, man darf nicht vom Staat benachteiligt werden. Als Privatperson darf ich menschenrechtlich benachteiligen wen ich will und warum ich will.
    Das gilt auch für privat personen. ansonsten könnte man auch argumentieren, dass das recht auf unversehrtheit auch nur dem staat gegenüber gilt, also dass dich jeder tot schlagen darf der will ohne etwas verfassungswidriges zu tun.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    Was genau hast du an dem Wort "Religionsfreiheit" nicht verstanden?
    Man darf in keiner Weise wegen seiner Religion benachteiligt werden.
    Nein, das heißt nur, man darf nicht vom Staat benachteiligt werden. Als Privatperson darf ich menschenrechtlich benachteiligen wen ich will und warum ich will.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Die Grundrechte wie Religonsfreiheit etc. sind erst einmal nur Rechte, die der Bürger dem Staat gegenüber hat.
    Habe ich auch nicht behauptet.
    Allerdings sieht es in dem fall mehr so aus, dass du den Handwerker aus dem Haus jagst, weil dir seine Religion nicht passt. ob das klo wasser bei dir daheim knie tief steht ist dir dabei egal.
    Ich habe zwar Religionsfreiheit, aber deswegen darf ich nicht in die nächste Moschee gehen und da das Evangelium verkünden (obwohl meine Religion das von mir verlangt).
    Weil ich da durch andere in der ausübung ihrer Religion beeinträchtige

    Natürlich gibt es so Konstrukte wie "ausstrahlende Wirkung" etc., aber wie die Verfassung grundsätzlich funktioniert, das sollte doch eigentlich jedem klar sein. Lernt man das heutzutage nicht mehr in der Schule?
    In manche schulen offensichtlich nicht, eben so wenig werden den schülern an diesen schulen moderne moralische wertvorstellungen vermittelt, auch wenn sie das sollten. Zu mindest erscheint mir die im rückblick auf die vorangegangenen Post so.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    GAR Fearfak schrieb nach 3 Minuten und 20 Sekunden:

    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Wenn diese "bestimmte Gruppe" "Rasse", ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder Identität ist, dann darf ich nicht.

    An sonsten darf ich.
    Dabei stimme ich dir zum wenn (so fern ich den post richtig verstanden habe)

    Es geht hier jedoch nicht darum ob ich jemanden einen arbeitsplatz allgemein verweigern darf, sondern ob ich den job verweigern darf, weil der bewerber einer bestimmten ethnischen gruppe angehört.
    Zuletzt geändert von GAR Fearfak; 02.11.2009, 21:05. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Wenn du jemanden nicht einstellst, weil dir der Kerl irgendwie komisch vorkommt ist das eine sache, aber du darfst ihn nicht wegen der zugehörigkeit zu einer bestimmten gruppe abweisen.
    Wenn diese "bestimmte Gruppe" "Rasse", ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder Identität ist, dann darf ich nicht.

    An sonsten darf ich.

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  • T`Pau
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Worin wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn man jemanden deshalb nicht einstellt?
    Was genau hast du an dem Wort "Religionsfreiheit" nicht verstanden?
    Man darf in keiner Weise wegen seiner Religion benachteiligt werden.

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