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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Worin wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn man jemanden deshalb nicht einstellt?

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Wenn du jemanden auf grund seiner religion benachteiligst könnte man das auch als verstoß gegen die Religionsfreiheit auffassen.
    Jeder Hat das Recht sich die seine Religion ausüben zu dürfen ohne weltliche Folgen befürchten zu müssen.
    Die Grundrechte wie Religonsfreiheit etc. sind erst einmal nur Rechte, die der Bürger dem Staat gegenüber hat.
    Du hast zwar Versammlungsfreiheit, aber nicht in meiner Wohnung.
    Ich habe zwar Religionsfreiheit, aber deswegen darf ich nicht in die nächste Moschee gehen und da das Evangelium verkünden (obwohl meine Religion das von mir verlangt).
    Natürlich gibt es so Konstrukte wie "ausstrahlende Wirkung" etc., aber wie die Verfassung grundsätzlich funktioniert, das sollte doch eigentlich jedem klar sein. Lernt man das heutzutage nicht mehr in der Schule?

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Was mir hier in der Diskussion halt fehlt ist das Bewusstsein, dass es ein Grundrecht auf Eigentum überhaupt gibt, dass es sich auch auf Arbeitsplätze im eigenen Betrieb bezieht und dass dieses Grundrecht erst durch diverse Gesetze eingeschränkt wird.
    Wenn man manche hier so reden hört könnte man auf die Idee kommen, es sei der Sozialismus ausgebrochen.
    Wenn du jemanden nicht einstellst, weil dir der Kerl irgendwie komisch vorkommt ist das eine sache, aber du darfst ihn nicht wegen der zugehörigkeit zu einer bestimmten gruppe abweisen.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Dass es aus moralischen und, gott sei dank, auch aus juristischen Gründen nicht uneingeschränkt so ist wissen wir ja.
    Egal wie man es auch abstreitet, so ändert es doch nichts an den tatsachen.
    Was mir hier in der Diskussion halt fehlt ist das Bewusstsein, dass es ein Grundrecht auf Eigentum überhaupt gibt, dass es sich auch auf Arbeitsplätze im eigenen Betrieb bezieht und dass dieses Grundrecht erst durch diverse Gesetze eingeschränkt wird.
    Wenn man manche hier so reden hört könnte man auf die Idee kommen, es sei der Sozialismus ausgebrochen.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Wenn du jemanden auf grund seiner religion benachteiligst könnte man das auch als verstoß gegen die Religionsfreiheit auffassen.
    Jeder Hat das Recht sich die seine Religion ausüben zu dürfen ohne weltliche Folgen befürchten zu müssen.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    GAR Fearfak schrieb nach 1 Minute und 50 Sekunden:

    Wenn man anfängt nach belieben alle potentiel "lästigen" zusätze der Gesetztesbuch zu streichen hat man irgendwann eine Diktatur an stelle eines Modernen Rechtsstates, bzw einen zurückgebliebenen Staat in dem umstände herschen über die wir heute nur den Kopf schüttel könnten.
    Zuletzt geändert von GAR Fearfak; 02.11.2009, 20:47. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Dass es aus moralischen und, gott sei dank, auch aus juristischen Gründen nicht uneingeschränkt so ist wissen wir ja.
    Egal wie man es auch abstreitet, so ändert es doch nichts an den tatsachen.
    Ich sage ja: Das AGG ist wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG verfassungswidrig und gehört daher abgeschafft. Es sollte jedem selbst überlassen sein, wen er einstellt, wem er eine Wohnung vermietet, wem er seine Dienstleistungen andreht usw. Der schwule Großstadtmensch soll nicht an Spießer vermieten müssen, die alte Oma soll die Einliegerwohnung in ihrem Haus weiter nur an junge, ledige Damen vergeben können, der Anbieter von Gartenzwergen soll genauso einstellen können wen er will wie der Anbieter junger, flippiger Frisuren. Da ist für jeden was dabei, das macht Vielfalt erst aus.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Meine Firma = Mein Eigentum, daher auch mein Recht mir meine Angestellten auszusuchen.
    Dass es aus moralischen und, gott sei dank, auch aus juristischen Gründen nicht uneingeschränkt so ist wissen wir ja.
    Egal wie man es auch abstreitet, so ändert es doch nichts an den tatsachen.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Falsches Gegenargument.

    Es geht darum, ob es zulässig ist die Religion bei der vergabe eines postens zu als disqualifikation zu betrachten und nicht darum was ich mit meinem eigentum mache.
    Meine Firma = Mein Eigentum, daher auch mein Recht mir meine Angestellten auszusuchen.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Falsche Frage.
    Was ich mit meinem Eigentum tue, ist meine Sache. Das muss mir nichts bringen, und rechtfertigen muss ich es auch nicht. Du musst mir ja auch keine Rechenschaft darüber ablegen, was du mit deinem Geld machst und ob das alles sinnvolle Ausgaben waren.
    Falsches Gegenargument.

    Es geht darum, ob es zulässig ist die Religion bei der vergabe eines postens zu als disqualifikation zu betrachten und nicht darum was ich mit meinem eigentum mache.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Und was bringt es dir wenn du eine gewisse person nicht einstellst, weil sie in ihrer frei zeit ein Kopftuch trägt?
    Was bringt es dir die den besten Bewerber/in zu verschähen, weil er/sie sich zum Halbmond bekennt?
    Falsche Frage.
    Was ich mit meinem Eigentum tue, ist meine Sache. Das muss mir nichts bringen, und rechtfertigen muss ich es auch nicht. Du musst mir ja auch keine Rechenschaft darüber ablegen, was du mit deinem Geld machst und ob das alles sinnvolle Ausgaben waren.

    Aber wie schon gesagt: Es gibt Einschränkungen in das Grundrecht auf Eigentum, und viele davon sind sinnvoll und nützlich. Aber dass es dieses Grundrecht überhaupt gibt scheinen einige gerne zu vergessen.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um die Freizeit, es geht darum, wie sich die Person im Vorstellungsgespräch präsentiert. Außerdem: Wer der beste Bewerber ist entscheiden eben nicht allein die Noten.
    Und für dich ist grund genug jemanden für ungeeignet zu erklären, weil er Moslem ist? zu mindest erweckt deine Argumentation sehr stark diesen eindruck.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Und was bringt es dir wenn du eine gewisse person nicht einstellst, weil sie in ihrer frei zeit ein Kopftuch trägt?
    Was bringt es dir die den besten Bewerber/in zu verschähen, weil er/sie sich zum Halbmond bekennt?
    Es geht nicht um die Freizeit, es geht darum, wie sich die Person im Vorstellungsgespräch präsentiert. Außerdem: Wer der beste Bewerber ist entscheiden eben nicht allein die Noten.

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  • GAR Fearfak
    antwortet
    Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht. Prinzipiell darf ich mit meinem Eigentum - auch mit dem freien Arbeitsplatz in meinem Betrieb - machen, was ich will. Eine Pflicht zu rationalen Entscheidungen gibt es hier nur mittelbar.
    Und was bringt es dir wenn du eine gewisse person nicht einstellst, weil sie in ihrer frei zeit ein Kopftuch trägt?
    Was bringt es dir die den besten Bewerber/in zu verschähen, weil er/sie sich zum Halbmond bekennt?

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht. Prinzipiell darf ich mit meinem Eigentum - auch mit dem freien Arbeitsplatz in meinem Betrieb - machen, was ich will. Eine Pflicht zu rationalen Entscheidungen gibt es hier nur mittelbar.

    In der Praxis unterliegt dieses Grundrecht allerdings beträchtlichen Einschränkungen. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass trotz aller Einschränkungen - gerade im Bezug auf das Arbeitsrecht - dieses Grundrecht immer noch existiert!
    Danke.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    als Arbeitgeber, der einer Frau die Arbeitsstelle nicht gibt, weil dir ihre Kopfbedeckung nicht gefällt, hast du sehr wohl eine Macht.
    Vielleicht steht eine ganze Familie dahinter?
    Macht und Verantwortung...
    Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht. Prinzipiell darf ich mit meinem Eigentum - auch mit dem freien Arbeitsplatz in meinem Betrieb - machen, was ich will. Eine Pflicht zu rationalen Entscheidungen gibt es hier nur mittelbar.

    In der Praxis unterliegt dieses Grundrecht allerdings beträchtlichen Einschränkungen. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass trotz aller Einschränkungen - gerade im Bezug auf das Arbeitsrecht - dieses Grundrecht immer noch existiert!

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