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Schenkungen sind ganz mies, die werden dir (wenn du Pech hast) an die Regelleistung angerechnet und du mußt dich dann verantworten warum du das Geld nicht zum bestreiten des Lebensunterhaltes benutzt hast. Unter Umständen kriegst da sogar ne Kürzung. War letztens erst in der Zeitung, glaub sogar hier im Thema weiter oben gepostet wo eine Verwandte den Kindern von ALG2 Empfängern Geld geschenkt hat und das Amt das dann als einmaliges Einkommen der Eltern gewertet hat.
Klär die Rahmenbedingungen mit dem Amt vor dem Kauf und lass es dir schrftl. mit Unterschrift bestätigen. Ist die sicherste Kiste und du kannst hinterher sagen du hast was in der Hand wenn sie dir dumm kommen wollen.
Im konkreten Fall hatte eine Großmutter zwischen November 2006 und Februar 2007 für ihre Enkelkinder Geld zum Weihnachtsfest und Geburtstag an die Kindesmutter überwiesen. Für jedes der drei Kinder überwies die Oma jeweils 100 Euro zu Weihnachten und für zwei Kinder zum Geburtstag je 135 Euro. Insgesamt wurden demnach in dem benannten Zeitraum 570 Euro auf das Konto der Mutter überwiesen. Das Jobcenter des Landkreises Leipzig verlangte daraufhin die Kontoauszüge der Mutter und kürzte die ALG II Regelleistungen, um fast den gesamten Geldbetrag, den die Oma überwiesen hatte. In der Begründung hieß es, dass die Geldleistungen als „Einkommen“ bewertet werden müssen.
Dazu wurde übrigens geklagt. Die Mutter hat zum Teil Recht bekommen. 50 EUR darf eine Großmutter ihren Enkeln schenken, alles drüber geht als Einkommen der Mutter zu Buche. Ich glaub langsam tickts echt nicht mehr richtig. Das beste ist allerdings, dass die ARGE dann in Revision ging und Recht erhielt, die Richter am Landessozialgericht in Chemnitz hoben das Urteil des Sozialgerichts auf und schloßen sich der Sicht der ARGE an.
Jo, Glückwunsch! Wenn man mit diesen Geistesakrobaten nix mehr am Hut hat, kann man echt drei Kreuze machen...
Mal ne andere Frage: mir war ja zuletzt das Auto kaputt gegangen. Eine Reparatur hätte sich geldmässig auch nicht mehr gelohnt. Deshalb wollte ich die Tage ein neues (gebrauchtes) Auto kaufen.
Meine Frage: Wie teuer darf der sein? Habe mal was von max. 5000 Euro gelesen? Muss ich das bei der ARGE überhaupt melden oder bekommen die das sowieso nicht mit wenn ich es nicht melde? Den Grossteil will mir meine Tante schenken. Muss ich jetzt vertragsmässig was schriftlich festhalten wenn die ARGE fragt wo das Geld herkommt?
Das mit den Kosten, die übernommen werden oder eben nicht, ist doch teils fast von Stadt zu Stadt anders.
Ich finds z.B. blöd, dass ich hier bei uns nur 2 Euro pro Bewerbung bekomme, in der nächsten Stadt (gleiches Bundesland) sinds noch immer 5 Euro.
Bei den 5 Euro konnte ich mir immerhin noch ne Druckerpatrone leisten, jetzt reichts tatsächlich nur noch für den Umschlag & Porto und ich weiß nicht, wie ich die Bewerbungen drucken soll, weil ich das Geld für Patronen einfach nicht hab.
Oberhalb von 3.000 Guy ? Mein Auto ist noch über 5.500 wert und ich konnte es kommentarlos behalten, da es älter als 6 Jahre ist.
Geht die Arge nciht eher nach dem Alter des Autos denn nach dem Zeitwert ?
ich kenns nach dem zeitwert. war bei einer bekannten von mir in münster so.
die durfte ihren Ka nur behaltne,weil der zeitwert runter war.
und nebenbei hatte sie die karre innen mit absicht ein wenig zu gemüllt^^
Oberhalb von 3.000 Guy ? Mein Auto ist noch über 5.500 wert und ich konnte es kommentarlos behalten, da es älter als 6 Jahre ist.
Geht die Arge nciht eher nach dem Alter des Autos denn nach dem Zeitwert ?
Danke für die Infos. Etwas Unterstützung für Fahrtkosten bekommt man also wenn was in Aussicht steht.
Ich meinte in dem Falle auch eher ein Zuschuss oder ein kleines Darlehen, mehr hab ich nicht erwartet.
Weiss einer wie es mit dem Punkt mit der Bewerbungsunterstützung aussieht?
Fahrtkosten zum Amt, nur über 6 Euro.
AUsser du wohnts in Hessen, die dortigen ARGEn sind vom Sizialgericht dazu verdonnert worden, auch unter 6 Euro als AUfwand anzuerkennen. die ARGEN im rest von Deutschland, ignorierendas natürlich.
Kostne für Vorstellungstermine, musst du erstmal selber tragen. ANsonsten gilt die 6Euro regel.
Bewerbung: antrag beim amt stellen, dann bekommste von deinem fallmanager einen wisch, in den du alle bewerbungen einträgst. aber nur maximal 5 pro monat, so in etwa. 5 euro pro bewerbung bekommste wieder. es gelten nur schriftliche, welche mit kopie des anschreibens und/oder absagen(wenn man den eine bekommt) belegt werden müssen.
was dein auto angeht... du darfst dir selber eiens kaiufne, wen nes den deines privaten vermögens(das du bis zu eine gewissen grat behaltne darfst...) nicht übersteigt. jeden ffalls werdn autous oberhalb von 3000euro gerne vion der arge zwangsverkauft.
red also vorher mit deinem fallmanager und/oder sachbearbeiter(wirst eh angelogen...). darlehen etc gibt es nicht AUSSER du hast eine konkrete jobzusage, bei dem du ein auto brauchst. VIELLEICHT.
Da die ARGE aber jedes jahr die spieltregeln ändert, ohen viel zu sagen, fragen fragen fragen
Danke für die Infos. Etwas Unterstützung für Fahrtkosten bekommt man also wenn was in Aussicht steht.
Ich meinte in dem Falle auch eher ein Zuschuss oder ein kleines Darlehen, mehr hab ich nicht erwartet.
Weiss einer wie es mit dem Punkt mit der Bewerbungsunterstützung aussieht?
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die ARGE dir ein Auto finanzieren wird und Geld für Bus/Bahn kriegst du nur wenn du zu einem Vorstellungstermin bzw Termin beim Amt mußt.
Wenn du allerdings einen Arbeitsvertrag vorlegen kannst, kannst du (vor Unterschrift beantragen!) Fahrkostenbeihilfe beantragen. Dann zahlen die dir ein halbes Jahr lang die billigste Verkehrsmethode von dir zur Arbeit. Sprich Bus oder Bahn.
Wenn das halbe Jahr um ist kannst du dann zum normalen Arbeitsamt gehen und die Fahrkostenbeihilfe nochmal für 6 Monate beantragen, da du sonst von Arbeitslosigkeit bedroht wärst. Sprich du kriegst 12 Monate lang Bus bzw Bahn spendiert vom Amt wenn du nen Job annimmst, aber drüber hinaus gehts nicht.
Leider Gottes wurde ich ja vor einiger Zeit von der ARGE an einen externen Träger überstellt. Resultat bis jetzt gleich null; war klar aber soll hier nicht das Thema sein. Habe zwei Fragen, die sich zuletzt ergeben haben.
1.) Es stehen einem ja angeblich 300 Euro an Bewerbungskostenunterstützung zu. Gilt das auch noch, wenn man bei diesem Träger ist und weiterhin H4 bezieht? Mappen und Umschläge werden da gestellt, Porto geht dagegen auf meine Kosten, deshalb
2.) Zuletzt ist (leiderleider) mein Auto verreckt. Hatte zuerst gehofft es wäre nur Zylinderkopf o.ä. aber der Motor war ganz hin. Reparatur hätte 2700 Euro gekostet, Schwachsinn bei einem 10 Jahre alten Golf. Nun zur Frage: Gibt es geldmässig Unterstützung wenn man sehr ländlich wohnt und das Auto kaputtgegangen ist? Oder muss man ein konkretes Jobangebot ins Aussicht haben und bekommt dann erst evtl. etwas Unterstützung oder ein Darlehen o.ä.? Denn ohne Auto wird meine Aussicht auf eine baldige Einstellung sicher nicht grösser werden...?
Finanzielle Einbußen, finanzielle Selbstbestimmung - wayne ?
Offensichtlich kannst du ja finanziell doch nicht völlig für dich selber sorgen, sonst würdest du nichts mit der Arge zu schaffen haben. Korrigere mich bitte, wenn ich diesbezüglich falsch liege.
Wieso fordert du also finanzielle Selbstbestimmung ,wenn du deine finanziellen Verpflichtungen nicht ohne die Solidarität des Gemeinwesens erfüllen kannst? Selbstbestimmung setzt zwangsläufig auch Selbstständigkeit voraus.
Dein Verhalten ist ambivalent. Im wahrsten Sinne des Wortes also - (John) Wayne.
Das Wertgutachten war die beste Idee die die ARGE je hatte. Der Gutachter hat attestiert: Wert des Gebäudes aufgrund Wohnrecht der Großeltern 1 EUR. Tja und schon ist mein Vermögen hinfort und ausm Darlehen das zurückgezahlt werden muß wurde ein ganz normals ALG2 dass ich nicht zurückzahlen muß. Ein schöneres Eigentor gibts ja kaum.
Ich war heut auch wieder auf dem Amt einen Antrag einreichen, ich wollt dann noch einen Termin mit dem Geschäftsführer um eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu führen, anstatt einem Stellvertreter oder Teamleiter kam dann die telef. Mitteilung ich solle gehen oder ich krieg ein Hausverbot und Platzverweis. Da ist wohl jmd sauer *g*
Du kriegst ein Hausverbot angedroht, weil Du einen Termin willst wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Sie könnenn dir kein Hausverbot/Platzverweis geben,weil du deine Rechte wahrnimmst . Ich hätte drauf bestanden und mit einem Rechtsanwalt gedroht . Was hast du gemacht ?Bist du dann gegangen?
Ja ich bin gegangen und hab dann erstmal in Berlin angerufen. Der Leiter der Agentur darf ein Hausverbot / Platzverweis erteilen wenn er den ungestörten Betriebsablauf des Centers gefährdet sieht. ALso wenn du da unten stehst und mit einem Mitarbeiter am Empfang diskutierst störst du sozusagen den Arbeitsablauf, auch wenn hinter dir keine weiteren Leute warten. Damit hat er dann halt dass Recht dich rauszuwerfen.
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