2Guy: eigentlich wollte ich mein Post über die österr. Mindestsicherung nur als Anhang zu eurem Hausbeispiel verstanden wissen. Ich finde es echt übel bis eigentlich unverschämt, dass man erst verarmen muss, um Hilfe beantragen zu können. Das kanns ja nicht sein..!
Zur österr. Mindestsicherung ist allerdings schon zu relativieren, dass sie eigentlich nur von jenen Fällen beantragt wird, die wirklich nichts haben und aus welchen Gründen auch immer soziale "Problemfälle" sind und quasi nie was haben werden. Sprich, so wie bei euch, dass man bei Arbeitslosigkeit von irgendwo Mittelstand (oder gar weiter "oben") bis ins letzte Loch fallen kann, gibt es meines Wissens in Österreich nicht.
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Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigender neueste Tick ist übrigens die vorherige Anrechnung eines ggf.noch zu erwartenden Erbes,wenn die Eltern mal das zeitliche segnen und man ggf.das Haus erbt..
allerdings hab ich das "Erbe" meines vater abgelehnt.. von alkoholikern, die man über 10 jahre nicht gesehen hat, solltem an besser nix erben.
fand die arge echt traurig.. die wollten ,das ich annehme.. könnt ja was dabei sein... idioten...
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der neueste Tick ist übrigens die vorherige Anrechnung eines ggf.noch zu erwartenden Erbes,wenn die Eltern mal das zeitliche segnen und man ggf.das Haus erbt..
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Viel anders kann man sowas ja auch nicht nennen, oder? Vielleicht hat man bei der erfindung von H4 da abgekupfert.
bei so aussichten, fällt es einem wirklich schwer, den willen zur vermögensanhäufung aufzubringen. sobald man in h4 fällt, was nun wirklich sehr schnell passieren kann, ist man arm dran und wird vom staat ausgeplündert. egal wie alt man ist.
das geht ja hier in D von erzwungener auflösung von Altersvorsorgeversicherungen über verkauf von wertsachen bis verwertung von bar/kontovermögen, anrechnen von taschengeld der kinder u.Ä.(!) und enteignung.
was dann durchaus zu absehbarer altersarmut führt/führen kann und den staat dann nochmal geld kostet. also ich kenen niemanden, der mal h4 war udn dann wieder angefangen hat, ein "vermögen" anzusparen. jednefalls nicht in sichtbarenrealwerten oder auf einem konto.Zuletzt geändert von [OTG]Guy de Lusignan; 17.08.2011, 00:04.
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In Österreich gibt es ja seit noch nicht so langer Zeit die sogenannte Mindestsicherung. Diese kann man mW auch erst beantragen, wenn man quasi alles veräußert hat. Mich wundert ja nicht, dass das nicht als (Zwangs-)Enteignung betrachtet wird...
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Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigenAchja Guy, die Begründung warum ich keine Fahrkosten bekomme ist: Ich hätte ja nicht umziehen brauchen.
wenn du es eh verkaufen wolltesst ok.. aber diese zwang, also die staatliche zwangsräumung durch die arge, finde ich eh ne sauerei.
wobei ein haus eh zu aufwendig ist(meien persönliche meinung)
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Zitat von [OTG]Guy de Lusignan Beitrag anzeigenwofür is den dieses gutachten? haste ein eigens haus und sollst es verkaufen, um dei n"vermögen" zur altersischerung für die ARGE zu verwenden und dann im alter vor neuen problemen zu stehen??
klingt nämlich irgendwie so.
Achja Guy, die Begründung warum ich keine Fahrkosten bekomme ist: Ich hätte ja nicht umziehen brauchen.
Achja, nochmal an Cosmic Girl:
Jeder ALG2 Empfänger bekommt am Bescheid die GEZ Bescheinigung für eine Befreiung mit. Bei mir am Darlehensbescheid hat die gefehlt. ich hab 3 (Ja Drei) Stunden in der ARGE zugebracht um diese im Nachinein zu bekommen weil sich niemand zuständig gefühlt hat. Erst die Geschäftsleitung mußte einschreiten und meinte dann nur so "Geben wirs ihm, soll er sich mit der GEZ Streiten".
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Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigenDie ARGE hat ein Verkehrswertgutachten meines Gebäudes angefordert beim Landesvermessungsamt. Das Gebäude steht nun leider 50km weiter weg, und da ich zugegen sein muß wollte ich die Fahrkosten halt vom Amt. Aussage dort: Gibts nicht, gehört zu meiner Pflicht mein Vermögen offenzulegen. Ich werd trotzdem formlos die Fahrkosten beantragen und notfalls den Klageweg beschreiten.
klingt nämlich irgendwie so.
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Ich war heut auch mal wieder auf der ARGE.
Eigentlich wollt ich nur einen Fahrkostenantrag.
Nein ich habe keinen bekommen.
Die ARGE hat ein Verkehrswertgutachten meines Gebäudes angefordert beim Landesvermessungsamt. Das Gebäude steht nun leider 50km weiter weg, und da ich zugegen sein muß wollte ich die Fahrkosten halt vom Amt. Aussage dort: Gibts nicht, gehört zu meiner Pflicht mein Vermögen offenzulegen. Ich werd trotzdem formlos die Fahrkosten beantragen und notfalls den Klageweg beschreiten.
Ich habe heut auch direkt der stellv. Geschäftsleiterin dort gesagt, mir reichts mit der Idiotie und Inkompetenz ihrer Mitarbeiter und ich werde absofort immer sie selbst oder den Niederlassungsleiter persönlich aufsuchen, egal worum es geht. Mit Termin ist das sogar möglich.
Etwas lustiges gabs dann auch noch:
Anscheinend ist Pfusch bei der ARGE nicht nur bei deren Mitarbeitern zu finden sondern auch an dem Gebäude hier. Da wollt ein hoch motivierter Mitarbeiter eine Schautafel an die Wand bohren, bohrt da halt die Löcher in die Wand, Dübel rein und Schautafel angehangen. Wenige Sekunden später hat man dann die ersten Risse im Putz der Wand gesehen und keine Minute später lag dann ein Stück Putz gute 2x2m auf dem Boden, samt Schautafel. Gut dass es Photohandys gibt *g*
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Zitat von Cosmic Girl Beitrag anzeigenIEs kommt halt immer auf die Leute an. Bei Behörden (und ich hatte schon so einiges mit Behörden zu tun) habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man ruhig und freundlich bleibt, dann kommt man meist weiter, als wenn man mit Beleidigungen oder Beschimpfungen anfängt.
ARGE A nimmt das Fördern udn Fordern ernst, ARGE B denkt, das Fordern reicht und Fördern sowas ist wie zum Gespräch einladen und eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben lassen. Plus die laune/Einstellung des jeweiligen Frontmanns hinterm Tisch.
Die ARGEn hier im Ruhrgebeit jedenfalls, gehören zu denen, die Gerichtsurteile ignorieren und ihre Kunden anlügen. Wenn man hier nicht genau weiß, worauf man Anspruch hat und diesen Antrag 110% absichert, sagen die nein, das gesetz laute anders etc.
freundlich sein heists noch laneg nicht, sich lügen und behandlugen von oben ehrab, gefallen zu lassen. udn wenn man sich whert, passierne so lustige dinge mit dem konto, ma wird schonmal einfach bei der KK abgemeldet etc. sind dann natürlich alles bedauerliche fehler.. aber zahlen muss am Ende der Kunde.
ARGE-mitarbeiter sidn für ihre fehler nämlich nicht haftbar zu machen, wei les da ei nnetesg esetz gibt, das vom kundne verlangt, alle entscheidungen seines betreuers etc. zu prüfen und als regelunkundiger, die fehler zu finden... böd nur, wen nder fehelr erst mit dem schreibe nder KK bekanntwird, das beiträge fehlen... udn dann alle auf unschuldig machen udn von bedauerlichen fehelrn reden, man aber nicht zahlen könne, da der kunde ja die sorrgfaltspflicht habe, das zu überprüfen etc.
nach so schickanen, fällt mir freundlichkeit schwer. daher benutze ich mittlerweile die distanzierte, emotionslose version udn bestehe für alle entscheidungen auf die kompletten gesetzestexte undausführliche erläuterungen udn gehe grundsätzlich mit einem zeugen ins gespräch. so das sich ein betreuer etc. schön an die regeln halten muss. komischerweise sind seitdem, diese faxen ebendet. es ist nur schade, das man so bürokratisch vorgehen muss. die freundlich-zwischenmenschliche methode, wäre mir lieber.. aber wenn amn es so haben will.. bitte.
vermutlich hast du eine deutlich bessere arge erwischt. oder motivierte betreuer.
die riege hinter der fronttruppe, ist übrigens wieder völlig normal.
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Zitat von endar Beitrag anzeigenWas die betroffenen Sachbearbeiter und den Sicherheitsheini anbetrifft, stimme ich dir zu, das muss man sich detailliert anschauen, aber natürlich hat die Leitung eines Jobcenters die (politische) Verantwortung zu übernehmen, wenn es dort Tote gibt. Aber hallo.
Zitat von [OTG]Guy de Lusignan Beitrag anzeigenunfair in grenzen. die jobcenterfrontleute sind, ohen witz, dazu angehalten, Hartz4-bezieher anzulügen udn sie nur über das absolut notwendige aufzuklären. was beim inhalt der eingliederungsvereinbarung anfängt und endet. für sachbaearbeiter der leistunsgabteilugn gilt das selbe, kommst du nicht direkt mit den richtigen gesetzestexten in anwaltsqualität, wirste abgewimmelt und angelogen.
[...]
also wenn jemand bei der ARGE ausrastet.. es ist nicht wirklich wunderlich.
Nachdem ich mein Studium abgebrochen hatte, war ich ja auch arbeitslos. Mir hat die Sachbearbeiterin aber schnell und kompetent geholfen.
Nachdem sie aufgenommen hatte, was ich als Beruf/Ausbildung machen möchte (mit Alternativen), bekam ich mehr als genug Angebote.
Leider hatte es da nicht geklappt, weil die Bewerbungszeit eigentlich schon vorbei war.
Dann wurde ich gefragt, ob ich bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme mitmachen würde. Dort wurde ich sogar extra darauf hingewiesen, dass es aber unter meinem Niveau liegen würde, weil diese auf Hauptschüler/Schulabbrecher ausgelegt ist. Ich konnte dort aber ein bezahltes Praktikum machen.
Also habe ich zugesagt.
Das eine Jahr war zwar nicht einfach (weil die Theorietage bei dem Träger wirklich langweilig waren), aber ich konnte praktische Erfahrung in einem Computergeschäft sammeln und so hatte ich dann auch bessere Chancen bei meiner nächsten Bewerbung.
Es kommt halt immer auf die Leute an. Bei Behörden (und ich hatte schon so einiges mit Behörden zu tun) habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man ruhig und freundlich bleibt, dann kommt man meist weiter, als wenn man mit Beleidigungen oder Beschimpfungen anfängt.
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Zitat von Axel77 Beitrag anzeigenAuch toll ist, dass ich Interesse an Weiterbildung oder einer Umschulung gezeigt habe, um wieder was zu bekommen. Antwort: Für eine Weiterbildung sind sie schon zu qualifiziert und für eine Umschulung müssen sie noch zwei Jahre länger ohne Job sein...aha... :rolleyes:Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen*lol* das hab ich noch nie gehört. Und danach kriegst du bestimmt zu hören: nee, Umschulung ist nicht. Dafür sind sie zu lang arbeitslos.
Umschulung würd ich auch machen wollen, aber sowas gibts nicht mehr.
mein rat:
schreibt eien beschwerde über die hauptseite der Agentur für arbeit oder an die örtliche agentur für arbeit.
kegt eure sachlage schön sortiert dar. warum ihr keien arbeit habt, eure bewerbungen abgelehnt werden und ihr in eurem beruf keine chance mehr habt.
wenn es überzeugend war... der satz: es ist wenig hilfreich, wenn ich bis zum lebensende sinnlose bewerbungen schreibe.. kommt auch ganz gut, bekommt ihr eien termin bei der geschäftsleitung, beschwerrdemanagment. doert dann das selbe nochmal wiederkäuen.. schön eindringlich und den typen/die tusse, nicht beschimpfen.. das ist nicht die fronttuppe!
wenns erfolgreich war, gehts zum medizinischen/psychologischen dienst, je nachdem, eignungsfeststellugn etc. dauert etwa 4-6 monate. im grudne müsst ihr immer wieder das selbe mantra wiederkäuen.. und eure ärzte(falls das einer der gründe ist), schonmal vorher bequatschen, sich schön auszudrücken, das es zu euren gunsten ist. wenn man dne arzt lange kennt, geht das.
Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigenWas ist bei Umschulungen eigentlich das Problem? Und wenn man es umbedingt braucht und es aus dem eigenen Geldbeutel zahlt, frisst das viel?
selebr bezahlen geht nicht, ausser du hats geld zuviel.. was bei arbeitslosen nicht der fall ist. du musts dann nämlich, aus eigenr tasche für miete und essen, lehrgangskosten etc aufkommen. die lehrgänge gehen isn geld... vergiss die idee..
kosten der umschulung: sozialbeiträge, lehrgangskosten, fahrtkosten, auswärtige unterbringung(falls nötig) babysitter(falls nötig) plus miete und ein mehraufwand von 30% aus dem geld zum lebensunterhalt. udn noch paar andere dinge, die ich nachschlagen müsste.
umschulung gibt es in 2 ausgaben. rein schulisch(dann bezahlt die arge alles von miete bis zu dne kosten der umschulung) und betrieblich. beim betrieblichen wird der azubilohn(du bist dann azubi auf 2 jahre) mit dem hartz4 bezug verrechnet.
FRÜHER übernahm die arge alle kosten.
anspruch besteht nach eintritt in hartz4 plus etwa ein jahr udn wenn du glaubhaft beweisden kannst, das du keie nchance mehr in deinem job hast
Da ich im Thema Arbeitlosengeld II/Hartz IV nur allgemein bewandert bin: was ist der Unterschied zu den Arbeitslosehilfen anderer Länder?
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Also aus österreichischer Sicht kann ich so viel dazu beitragen:
Umschulungen über das AMS (Arbeitsmarktservice) sind im Gegensatz zu früher schwieriger zu bekommen, weil sie teu(r)er sind. Ist ja auch klar, ne Umschulung (je nach dem um was es geht) kann bis zu 15000€ kosten (bei einer Dauer bis zu 2 Jahren). Allerdings kann man Schulungen immer noch bewilligt bekommen, wenn man das plausibel begründen kann warum man das machen will und was man sich davon verspricht. So wie einfach wie früher scheint es jedenfalls nicht mehr zu sein - das alles habe ich aber nur aus zweiter Hand erfahren.
Arbeitslose bekommt man bei uns für (mindestens) 6 Monate (bzw. aliquot der Beitragszeit). Danach "rutscht" man in "Notstandshilfe". Man bekommt da nur unwesentlich weniger und diese für 2 Jahre längstens bezahlt. Nach dieser Zeit muss man diese wieder beantragen.
Natürlich gibt es noch einige Details, aber ich denke, dass das dann schon zu spezifisch ist.
Wie auch immer, mich bestürzt schon wie es bei euch da aussieht und umgegangen wird und v.a. das man bei euch so brutal abstürzen kann!
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Was ist bei Umschulungen eigentlich das Problem? Und wenn man es umbedingt braucht und es aus dem eigenen Geldbeutel zahlt, frisst das viel?
Da ich im Thema Arbeitlosengeld II/Hartz IV nur allgemein bewandert bin: was ist der Unterschied zu den Arbeitslosehilfen anderer Länder?
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Zitat von Axel77 Beitrag anzeigenfür eine Umschulung müssen sie noch zwei Jahre länger ohne Job sein...aha... :rolleyes:
Umschulung würd ich auch machen wollen, aber sowas gibts nicht mehr.
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